Lärmaktionsplan
Der Lärmaktionsplan der Stadt Cuxhaven wird 2024 fortgeschrieben
Nähere Informationen erhalten Sie unter diesem Link
Fußverkehrschecks 2024 in Cuxhaven
„Die Stadt Cuxhaven ist eine von zehn Kommunen in Niedersachsen, die sich erfolgreich für die Landesförderung von zwei Fußverkehrschecks beworben haben. Diese werden im Zeitraum September/Oktober stattfinden und durch die Verwaltung gemeinsam mit der MOBILOTSIN und dem Fachbüro Planersocietät organisiert und durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cuxhaven sind herzlich eingeladen, an den Fußverkehrschecks teilzunehmen!“
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Verkehr und Beiträge
Ein geordnetes Miteinander im Straßenverkehr
Die Abteilung nimmt alle straßen- und verkehrsrechtlichen Aufgaben im Gebiet der Stadt Cuxhaven wahr. In der Abteilung werden z. B. die Verkehrszeichen für das Stadtgebiet angeordnet, die nach vorheriger Abstimmung mit der Polizei und anderen Dienststellen den Verkehrsteilnehmern und Anliegern das Miteinander im Straßenverkehr erleichtern sollen. Auch das Beschwerdemanagement für den gesamten Fachbereich Straße und Verkehr befindet sich in dieser Abteilung.
Im Gebiet der Stadt Cuxhaven wird der ruhende Verkehr überwacht. Verstöße im ruhenden Straßenverkehr werden als Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß Bußgeldkatalog geahndet. Darunter fallen vor allem Verstöße gegen Halt- und Parkverbote sowie zeitlich begrenztes und gebührenpflichtiges Parken.
Fahrzeuge (Anhänger, Roller, Motorräder) die für den öffentlichen Verkehr nicht mehr zugelassen sind (ohne Kennzeichen oder Plakette), dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Diese Fahrzeuge sind unverzüglich auf Privatgrund zu bringen, da sie eine Gefährdung oder Erschwernis des Straßenverkehrs nach § 32 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung darstellen.
Wenn Sie solche Fahrzeuge sehen, können diese gerne unter 04721 / 700 750 melden.
Sondernutzung ist die Benutzung einer öffentlichen Straße über den normalen Gebrauch, nämlich der Teilnahme am Straßenverkehr (Gehen, Fahren, Halten und Parken), hinaus und bedarf einer formlos schriftlich zu beantragenden Erlaubnis.
Die Ausübung des Sondernutzungsrechts richtet sich insbesondere nach den Vorschriften der Sondernutzungssatzung der Stadt Cuxhaven.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Gebührentarif zur Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven in der zurzeit geltenden Fassung und richtet sich nach Art, Umfang und der Dauer der gewünschten Nutzung. Die Mindesthöhe der zu entrichtenden Sondernutzungsgebühr beträgt 21,- €.
Bei der Sperrung von Straßen z. B. für Straßenfeste und Baustellen findet oft auch Sondernutzung durch Verkaufsstände oder Baumateriallager statt. Allerdings gibt es für diese Anlässe ein separates Genehmigungsverfahren, welches nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung durchgeführt wird (siehe:
Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung“
und
„Baustellen – Erteilung von verkehrsbehördlichen Anordnungen“).
Straßenbau und Verkehrsplanung
Planen, Bauen und Unterhalten
Die Abteilung ist zuständig für die Verkehrsplanung, den Neubau von Straßen sowie für die Erneuerung, Unterhaltung und Verkehrssicherheit von ca. 380 km Straßen, Rad-, Geh- und Wanderwege im Stadtgebiet. Von der Abteilung werden außerdem die Straßenbeleuchtung, die städtischen Brücken, der öffentliche Personennahverkehr und die Ampeln an den Stadtstraßen betreut.
Alle öffentlichen Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in die folgenden Kategorien unterteilt: Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen.
Die Stadt Cuxhaven ist als Straßenbaulastträger für die Gemeindestraßen im Stadtgebiet für die Unterhaltung, den Um- und Ausbau, die Erneuerung und die Verkehrssicherheit zuständig.
Im Rahmen der Unterhaltung werden beispielsweise Schäden in Gehwegen behoben, eine neue Asphaltdeckschicht auf der Fahrbahn aufgebracht oder auch Regeneinläufe für die Entwässerung erneuert.
Für den Neu-, Um-, und Ausbau von Gemeindestraßen werden im Vorwege Entwurfs- und Ausführungsplanungen erarbeitet, ggf. Förderanträge gestellt, die Bauleistungen ausgeschrieben und für die Durchführung an ein Bauunternehmen vergeben.
Die Stadt Cuxhaven hat anlässlich des 2019 verabschiedeten integrierten Klimaschutzkonzeptes ein Mobilitäts- sowie ein Radverkehrskonzept erarbeitet. Diese stellen die Handlungsgrundlage für eine nachhaltige Mobilitätsplanung in den kommenden Jahren im Stadtgebiet dar, um den Klimaschutzzielen gerecht zu werden.
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wurden zunächst die Rahmenbedingungen der Stadt dargestellt und eine Energie- und Treibhausgasbilanzierung durchgeführt. Anschließend wurden die einzelnen Verkehrsarten gesondert betrachtet und eine Bestandsanalyse durchgeführt, Handlungsbedarfe identifiziert und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der in einer integrierten Gesamtstrategie eingefasst ist. Während dessen wurde innerhalb des Radverkehrskonzeptes die Förderung des Radverkehrs in den Fokus gesetzt. Die erarbeiteten Maßnahmen sollen den Radverkehr sicherer und attraktiver gestalten, um den Radverkehrsanteil zu erhöhen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele zu erreichen.
Beide Konzepte wurden in den politischen Gremien beraten und durch den Rat am 08.12.2022 beschlossen. Beide Konzepte sind als dynamische Konzepte zu verstehen, die bei Bedarf aktualisiert werden. Neben dem Beschluss der Konzepte wurden weiter erweiterte Ratsbeschlüsse gefasst. Die Konzepte sowie die Zusammenfassung der erweiterten Beschlüsse stehen Ihnen als Download zur Verfügung. Die Beschlüsse mit dem genauen Wortlaut können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Die Stadt Cuxhaven hat anlässlich des 2019 verabschiedeten integrierten Klimaschutzkonzeptes ein Mobilitäts- sowie ein Radverkehrskonzept erarbeitet. Diese stellen die Handlungsgrundlage für eine nachhaltige Mobilitätsplanung in den kommenden Jahren im Stadtgebiet dar, um den Klimaschutzzielen gerecht zu werden.
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wurden zunächst die Rahmenbedingungen der Stadt dargestellt und eine Energie- und Treibhausgasbilanzierung durchgeführt. Anschließend wurden die einzelnen Verkehrsarten gesondert betrachtet und eine Bestandsanalyse durchgeführt, Handlungsbedarfe identifiziert und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der in einer integrierten Gesamtstrategie eingefasst ist. Während dessen wurde innerhalb des Radverkehrskonzeptes die Förderung des Radverkehrs in den Fokus gesetzt. Die erarbeiteten Maßnahmen sollen den Radverkehr sicherer und attraktiver gestalten, um den Radverkehrsanteil zu erhöhen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele zu erreichen.
Beide Konzepte wurden in den politischen Gremien beraten und durch den Rat am 08.12.2022 beschlossen. Beide Konzepte sind als dynamische Konzepte zu verstehen, die bei Bedarf aktualisiert werden. Neben dem Beschluss der Konzepte wurden weiter erweiterte Ratsbeschlüsse gefasst. Die Konzepte sowie die Zusammenfassung der erweiterten Beschlüsse stehen Ihnen als Download zur Verfügung. Die Beschlüsse mit dem genauen Wortlaut können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
· Sanierungsgebiet Lehfeld
· Sanierungsgebiet Westerwisch
· Mobilitäts- und Radverkehrskonzept
· Umgestaltung des Bahnhofumfeldes
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Zusammen zum Ziel
Nahverkehrsplan Bürgerbeteiligung online
Das Online-Beteiligungsverfahren zum Nahverkehrsplan wurde am 28.07.2024 beendet. Die Stadt Cuxhaven bedankt sich für die zahlreichen Anregungen und Hinweise, die eingegangen sind. Über das Ergebnis der Beteiligung wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet.
Stadtverkehr Cuxhaven (StadtBus)
Beispiel für eine Wegebahn
Informationen zur Fahrplanung finden Sie bei der VNN und dem VBN.
Zum straßengebundenen Linienverkehr gehören im Stadtgebiet von Cuxhaven die StadtBusse des Stadtverkehrs Cuxhaven und die Wegebahnen.
Die Wegebahn Dünenbahn verkehrt zwischen Sahlenburg und Duhnen.
Die Wegebahn Jan-Cux-Strandbahn fährt zwischen Duhnen und der Alten Liebe.
Auskünfte zum schienengebundenen Linienverkehr finden Sie bei der Deutschen Bahn.
Unter der Rufnummer 0 47 21 / 55 126 55 können Sie für das gesamte Gebiet des Landkreises Cuxhaven Auskünfte zu Mobilitätsangeboten erhalten. Dies umfasst Busse, Bahnen und bedarfsgerechte Verkehre. Dieser Service wird vom Landkreis Cuxhaven zur Verfügung gestellt.
Die Personenbeförderung auf dem Wasser gehört nicht zum ÖPNV.
Mit Schiffen von der Reederei Cassen Eils kann man zu den Inseln Helgoland und Neuwerk übersetzen.
Mit den Schiffen der Reederei FRS HELGOLINE kann man zur Insel Helgoland reisen.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet von Cuxhaven (Stadtverkehr Cuxhaven) wird vom Verkehrsunternehmen KVG betrieben.
Aufgabenträger für den ÖPNV in ihrem Stadtgebiet ist gemäß § 4 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz die Stadt Cuxhaven. Ansprechpartner sind Herr Thomas Hasse, Frau Denise Wächter und Frau Beate Heil.
Genehmigungsbehörde für Linienverkehre im ÖPNV sowie nationale und internationale Fernverkehrsverbindungen ist die
In Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2007 (kurz VO 1370), geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 14.12.2016, steht in Absatz 1:
„Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen öffentlich zugänglich. Dieser Bericht beinhaltet den Beginn und die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge, die ausgewählten Betreiber öffentlicher Dienste sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte. Der Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten. Der Bericht muss ferner die politischen Ziele, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen Verkehr in dem betreffenden Mitgliedstaat aufgeführt sind, berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten erleichtern den Zugang zu diesen Berichten, zum Beispiel über ein gemeinsames Internet-Portal.“
Die Stadt Cuxhaven ist nach § 4 Absatz 2 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet.
Sie kommt ihrer Berichtspflicht durch die Veröffentlichung an dieser Stelle nach.
Die Stadt Cuxhaven betreibt seit 2010 das RufMobil, früher Anruf-Sammel-Taxi (AST). Dazu hat sie einen Verkehrsvertrag (Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370) abgeschlossen, der sie zu Ausgleichsleistungen verpflichtet.
Die Stadt Cuxhaven gewährt Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr im ÖPNV für die Zeit ab 01.01.2018. Hierzu hat sie eine Richtlinie nach § 7a NNVG vom 26.06.2018 im Sinne einer Allgemeinen Vorschrift (AV) nach VO 1370 erlassen. Diese wurde ab 01.01.2024 abgelöst durch eine neue AV vom 20.06.2024 (Ausbildungsverkehr und CuxhavenTicket).
Der Rat der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 08.06.2017 beschlossen, die Stadt tritt dem HVV auf Basis des Zeitkartenmodells bei. Dies wurde zum Fahrplanwechsel am 15.12.2019 realisiert.
Nach § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) ist der Landkreis Cuxhaven verpflichtet, für das gesamte Landkreisgebiet, auch das Stadtgebiet von Cuxhaven, jeweils für fünf Jahre einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Der NVP ist im Einvernehmen mit der Stadt Cuxhaven zu beschließen, sofern er das Stadtgebiet betrifft. Die wesentlichen teile des NVP für das Stadtgebiet werden von der Stadt Cuxhaven erarbeitet und vom Rat der Stadt Cuxhaven beschlossen.
Der Landkreis Cuxhaven hat umfangreiche Informationen zum Thema Nahverkehr im Gebiet des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht: www.nahverkehr-cuxland.de.
Aus dem Anruf-Sammel-Taxi (AST) wird jetzt das RufMobil
als Ergänzung zum Stadtverkehr Cuxhaven (StadtBus)
Der Buslinienverkehr im Stadtgebiet (StadtBus) wird vom RufMobil ergänzt. Das bedeutet, das RufMobil fährt nur, wenn kein StadtBus verkehrt. Das RufMobil hat einen eigenen Fahrplan. Das RufMobil soll die einzelnen Stadtteile mit dem Bahnhof/ZOB verbinden.
Alle eingesetzten Fahrzeuge (Kleinbusse) sind barrierefrei.
Nähere Informationen: