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Sport

in Cuxhaven

Sport

Für alle Altersgruppen

Sportliche Aktivitäten können in Cuxhaven von allen Altersgruppen, Frauen und Männern, Kindern, Jugendlichen und Senioren, vom Breiten- oder Vereinssport, Gesundheitssport bis hin zum Wettkampfsport wahrgenommen werden. Über 40 Sportvereine bieten von Hallensportarten, wie beispielsweise Badminton, Basketball oder Turnen, über Rasensportarten, wie Fußball oder Hockey, bis hin zu Wassersportarten, wie Segeln, Schwimmen oder Surfen, eine Vielzahl von Sportmöglichkeiten an.

 

Sportentwicklungsplanung und Sportförderung

Bewegung und Sport haben in Cuxhaven eine lange Tradition und sind für die kommunale Entwicklung von großer Bedeutung.

Der Sport ist ein zentrales und wichtiges kommunales Handlungsfeld.

 

Sportentwicklungsplanung

Der demographische Wandel und das nicht nur damit verbundene Interesse der Menschen in der Stadt Cuxhaven an veränderter sportlicher Betätigung bzw. Bewegung sowie die teilweise schlechten Zustände der Sportstätten veranlasste den Verwaltungsausschuss, einen Sportstättenbedarfsplan für die Stadt Cuxhaven durch das IKPS - Institut für kooperative Planung und Sportentwicklung GbR, Dr. Stefan Eckl, Stuttgart – in Auftrag zu geben.

 

Unter Anleitung der IKPS und nach Erledigung von Vorarbeiten durch die Verwaltung wurden zunächst Fragebögen an Bürgerinnen und Bürger, sowie an alle Sportvereine, Schulen, Kindertagesstätten und in Sport und Bewegung involvierte Institutionen verschickt. Anschließend wurden die Fragebögen durch die IKPS ausgewertet.

 

Nach Bildung einer Sportplanungsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Sports, der Politik, der Schulen und Kindertagesstätten, der Menschen mit Behinderungen, der Menschen mit Migrationshintergrund und Senioren sowie der Verwaltung wurde in insgesamt 5 Sitzungen unter Leitung der IKPS intensiv die nach den Fragebögen ausgewerteten sportlichen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cuxhaven diskutiert und entsprechende Leitziele sowie Handlungsempfehlungen für die Zukunft von Sport und Bewegung in Cuxhaven formuliert.

 

Der 147 Seiten umfassende Abschlussbericht enthält die Ergebnisse und Empfehlungen der IKPS zur kommunalen Sportentwicklungsplanung.

 

 

Abschlussbericht zur kommunalen Sportentwicklungsplanung
1.16 MB / PDF
Sportförderung - Teil A: Richtlinien der Stadt Cuxhaven zur Förderung des Sports

Teil A: Grundsätze der Förderung

 

I. Allgemeine Grundsätze

 

Die Stadt Cuxhaven zeichnet sich durch einen hohen Organisationsgrad ihrer Sportvereine aus, die verantwortungsbewusst soziale Aufgaben übernehmen und einen wesentlichen Beitrag der Kinder- und Jugendförderung leisten. Sportvereine sind Teil des bürgerschaftlichen Engagements einer Stadt. Mit einem attraktiven Angebot gewährleisten die Sportvereine die Grundversorgung für Sport und Bewegung für breite Bevölkerungsschichten und tragen zur Sicherung von Gesundheit und Lebensqualität in der Stadt bei. Diese Richtlinie soll die zielgerichtete und nachhaltige Verwendung finanzieller Ressourcen zur Aufrechterhaltung und Ausweitung von Sport, Bewegung und Gesundheit ermöglichen. Die Dachorganisation „Sport in Cuxhaven e.V.“ (Stadtsportkreis) wirkt dabei als Bindeglied zwischen den Vereinen und der Verwaltung zur Förderung des Sports und der Sportvereine mit.

 

II. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen

 

1. Gefördert werden sollen Amateurvereine in den Bereichen ohne kommerzielle Ausrichtung. Eine kommerzielle Ausrichtung liegt vor, wenn die Interessen auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Unterstützt werden können diejenigen Vereine, die

 

a) ihren Sitz in der Stadt Cuxhaven haben und

 

b) dem Landessportbund Niedersachsen angehören und

 

c) Mitglied in der Dachorganisation „Sport in Cuxhaven e.V.“ sind.

 

Nur der Vorstand nach § 26 BGB kann Anträge stellen.

 

2. Zuschüsse können nach folgenden Grundsätzen gewährt werden:

 

• ausschließlich für Maßnahmen, die die Stadt Cuxhaven aus sportfachlicher Sicht fördern will,• sofern die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen,• vorausgesetzt, dass das Vorhaben in einem angemessenen Verhältnis zur Finanzkraft und zur sportlichen Bedeutung des Antragstellers steht.

 

3. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

 

4. Über die Förderanträge entscheidet der Oberbürgermeister im Rahmen des Geschäftes der laufenden Verwaltung. Über Ausnahmen von diesen Richtlinien entscheidet der Verwaltungsausschuss.

Sportförderrichtlinien
0 MB /
Sportförderung - Teil B: Förderung Sportstättenbau

Die Stadt Cuxhaven gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuschüsse für Neu-, Aus- und Umbauten sowie die Sanierung von Sportstätten, soweit es sich hierbei nicht um Erhaltungsaufwand handelt.

 

Ziel der Förderung ist unter anderem die Errichtung barrierefreier Sportstätten bzw. die barrierearme Gestaltung bestehender Sportstätten im Rahmen anstehender Sanierungsmaßnahmen. Dieser Grundsatz ist bei der Planung zu berücksichtigen.

 

Nicht förderfähig sind Grunderwerbskosten sowie Sportstätten oder Bauteile von Sportstätten, die der gewerblichen Nutzung dienen.

 

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Stadt Cuxhaven aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

 

2. Subsidiarität

 

Für die Förderung des jeweiligen Bauvorhabens sind vorrangig alle Finanzierungsmöglichkeiten aus EU-, Bundes und Landesmitteln oder aus Sondermitteln (z.B. Schenkungen, Spenden) auszuschöpfen. Fördermittel der Stadt Cuxhaven werden nachrangig gewährt.

 

 

3. Sonstige Zuschussbestimmungen

 

Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn

 

a)    der Verein die Gemeinnützigkeit für den Zeitraum von der Zuschussbeantragung bis zur Auszahlung des bewilligten Zuschusses nachweisen kann,

b)    das Grundstück und die Gebäude und baulichen Anlagen sich im Eigentum des Antragstellers befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte z.B. Erbbaurechte oder Nutzungs- bzw. Pachtverträge vorliegen. Entsprechende Nachweise, dass das Grundstück dem Maßnahmenträger für das Vorhaben mindestens 10 Jahre zur Verfügung steht, müssen vorgelegt werden

c)     ein förderfähiger sportfachlicher Bedarf, die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit der Baumaßnahme durch eine Stellungnahme des Vereins Sport in Cuxhaven e.V. nachgewiesen sind und die Nachhaltigkeit der Baumaßnahme bei der Planung und Durchführung sowie bei der Nutzung/Auslastung und Unterhaltung beachtet ist,

d)    die Folgekosten von dem Maßnahmenträger nachweislich erbracht werden können.

 

 

4. Förderungsumfang und –art

 

Unter Berücksichtigung der Anzahl der eingereichten Anträge und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Zuschüsse bis zu maximal 20% der als förderfähig anerkannten Gesamtkosten, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 120.000 € pro antragsberechtigtem Verein, gewährt. Im Rahmen des Höchstbetrages können von antragsberechtigten Vereinen auch mehrere Anträge gestellt werden. Die Mindestförderung bei Bewilligung muss 1.000 € betragen und die Maximalförderung liegt bei 24.000 €.

 

 

5. Antrags- und Bewilligungsverfahren, Verwendungsnachweis

                                                 

a)      Die Antragsteller haben ihre Anträge bis zum 31.08. eines Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr bei der Stadt Cuxhaven einzureichen. Die Stadt Cuxhaven prüft die Anträge auf Vollständigkeit und leitet diese bis zum 30.09. an Sport in Cuxhaven e.V. weiter.

b)      Den Anträgen sind darüber hinaus die notwendigen Bauzeichnungen, Lagepläne, Genehmigungen, Pachtverträge, ausführliche Erläuterungen, Kostenvoranschläge und Finanzierungspläne sowie das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung (bei Baumaßnahmen ab 25.000 €) beizufügen.

c)       Persönliche Arbeitsleistungen können im Rahmen des zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen Mindestlohns, Maschinenstunden mit 25,-- € pro Stunde als Eigenleistung in Ansatz gebracht werden. Die Leistungen müssen im Außenverhältnis unentgeltlich erbracht werden und die Arbeitsstunden sind zu belegen.

d)      Über die vorliegenden Förderanträge entscheidet die Stadt Cuxhaven. Es wird angestrebt, die Entscheidung im Einvernehmen mit Sport in Cuxhaven e.V. zu treffen.

e)      Der Antragsteller erhält über die Entscheidung, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, bis zum 31.12. einen schriftlichen Bescheid. Abgelehnte Anträge können wiederholt gestellt werden.

f)        Die Vereine haben bei der Umsetzung der Maßnahme auf die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der gewährten Zuweisung zu achten.

g)      Mit der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Zuweisung begonnen werden.

h)      Soll jedoch nach der Antragstellung, aber vor der Bewilligung mit der Maßnahme begonnen werden, muss eine schriftliche Zustimmung der Stadt Cuxhaven zum vorzeitigen Bau- oder Maßnahmenbeginn eingeholt werden. Als Maßnahmenbeginn wird insbesondere die Vergabe des ersten Auftrags, der Baubeginn oder die erste Bestellung beweglicher Wirtschaftsgüter angesehen.

i)         Nach Abschluss der geförderten Maßnahme ist zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung des Zuschusses umgehend, spätestens jedoch bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres, ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser muss Aufschluss über die tatsächlichen Kosten und die endgültige Finanzierung des Vorhabens geben. Dem Verwendungsnachweis sind ein sachlicher Bericht über die Durchführung der Maßnahme und die Originalbelege beizufügen, die nach Kenntnisnahme zurückgesandt werden. Die Belege sind noch zehn Jahre nach Vorlage für Nachprüfungen aufzubewahren

j)         Die Wirkung des Bewilligungsbescheides entfällt, wenn die Maßnahme nicht bis zum 31.12. des auf das Bewilligungsjahr folgenden Kalenderjahres begonnen worden ist.

k)       Der Abschluss der Baumaßnahme ist zeitnah bei der Stadt Cuxhaven anzuzeigen.

l)         Sofern die mit dem Zuschuss geförderten Vorhaben oder Einrichtungen vor Ablauf von 10 Jahren nach der Bewilligung nicht mehr für den geförderten Zweck genutzt werden, ist der Zuschuss zurückzuzahlen. Dabei ermäßigt sich der zurückzuzahlende Betrag für jedes volle Jahr der tatsächlichen Nutzung um ein Zwanzigstel.

 

Antrag auf Förderung des Sportstättenbaus
0.59 MB / PDF
Verwendungsnachweis Sportstättenbau
0.28 MB / PDF
Sportförderung - Teil C: Förderung von vereinseigenen Anlagen

1. Zuwendungszweck

 

Vereinen mit vereinseigenen Anlagen können für die laufende Unterhaltungs- und Betriebskosten als Ausgleich gegenüber Vereinen, die nur städtische oder kreiseigene Einrichtungen benutzen, Zuschüsse gewährt werden

 

2. Sonstige Zuschussbestimmungen

 

Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist, dass für den beantragten Zeitraum

 

a) die Sportanlagen sich im Eigentum des Vereins befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte z.B. Erbbaurechte oder Nutzungs- bzw. Pachtverträge vorliegen. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden.

 

b) die Sportanlagen im Cuxhavener Stadtgebiet liegen.

 

c) sich die Sportanlagen einschließlich der Nebenanlagen in einem gepflegten und nutzbaren Zustand befinden und der Verein die Kosten für die Unterhaltung und Pflege zu tragen hat.

 

3. Förderumfang

 

a) Der Zuschuss wird auf die anfallenden Kosten, die ausschließlich die Sportanlage betreffen, gezahlt. Hierzu gehören insbesondere:

 

aa) Entgelte für Platzwarte

 

ab) Entgelte für Reinigung der Sportstätten, der Umkleiden und Sanitäranlagen

 

ac) Energiekosten

 

ad) Reparaturen, kleine Unterhaltungsarbeiten und Ersatzbeschaffungen

 

b) Die Zuschusshöhe hängt von der Anzahl der Anträge und der als zuschussfähig anerkannten Gesamtkosten ab. Der Höchstbetrag wird grundsätzlich auf maximal 7.500 € pro Verein festgesetzt.

 

4. Antrags- und Bewilligungsverfahren

 

a) Der Antrag ist jeweils für das zurückliegende Jahr bis zum 30.06. zu stellen.

 

b) Die eingereichten Kosten aus dem der Antragstellung vorangehenden Jahr müssen belegt werden. Entsprechende Belege und Zahlungsnachweise hierfür sind zu führen und mit dem Antrag einzureichen.

 

 

Antrag auf Förderung von vereinseigenen Anlagen
0.21 MB / PDF
Sportförderung - Teil D: Förderung von Übungsleiterstunden

1. Zuwendungszweck und Zuwendungsempfänger

 

Für Übungsstunden von nebenamtlichen (mit oder ohne Lizenz) und hauptamtlichen Übungsleitern von Sportvereinen im Sinne dieser Richtlinie gewährt die Stadt Cuxhaven einen Zuschuss.

 

2. Förderumfang

 

Für die Berechnung der als zuschussfähig anerkannten Kosten werden folgende Maximalbeträge zu Grunde gelegt.

 

1) nebenamtliche Übungsleiter (mit Lizenz): 6,-- € für bis zu 288 Jahresstunden
2) nebenamtliche Übungsleiter (ohne Lizenz): 3,-- € für bis zu 288 Jahresstunden
3) hauptamtliche Übungsleiter pauschal 1.200,-- € pro Monat

 

Nach Berechnung der als zuschussfähig anerkannten Kosten werden diese prozentual ins Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gesetzt.

 

3. Antrags- und Bewilligungsverfahren

 

a) Die Anträge müssen für das 1. Halbjahr bis zum 15. Juli und für das 2. Halbjahr bis zum 15. Januar des Folgejahres bei der Stadt Cuxhaven eingereicht werden.

 

b) Die Vereine haben dafür einen Vordruck zu nutzen, der von der Stadt Cuxhaven zur Verfügung gestellt wird.

 

c) Die Qualifikation der Übungsleiter ist mit Hilfe der Lizenznummer nachzuweisen. Mit dem Antrag hat der Verein den Nachweis zu erbringen, dass die angegebenen Übungsleiterstunden tatsächlich geleistet wurden und dass die Übungsleiterhonorare ausgezahlt worden sind.

 

 

Antrag auf Förderung von Übungsleiterstunden
0.11 MB / PDF
Hauptamtliche Sportlehrer
0.09 MB / PDF
Übungsleiter mit Lizenz (91 KB)
0.09 MB / PDF
Übungsleiter ohne Lizenz
0.09 MB / PDF
Übungsleiterabrechnung
0.31 MB / PDF
Sportförderung - Teil E: Förderung der Kosten des Schwimmtrainings

 

Die Stadt Cuxhaven gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie einen Zuschuss zu den Kosten der Schwimmbadnutzung für das Vereinsschwimmtraining im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

2. Zuwendungsempfänger

 

Gefördert werden Vereine im Sinne dieser Richtlinie, die eine Schwimmabteilung eingerichtet haben und ein Schwimmbad in der Stadt Cuxhaven nutzen.

 

3. Förderumfang

 

Jeder Schwimmverein hat einen Selbstkostenanteil in Höhe von 1,-- € pro Abteilungsmitglied je Monat zu leisten. Die Gesamtkosten für die Schwimmbadnutzung (Rechnung des Badbetreibers) werden um den Selbstkostenanteil reduziert. Daraus ergeben sich die förderbaren Gesamtkosten.

 

Zuschussberechung:

 

Gesamtkosten Badnutzung./. Selbstkostenanteil Verein= förderbarer Höchstbetrag

 

Die Zuschusshöhe zu dem als förderfähig anerkannten Höchstbetrag hängt jeweils von der Anzahl der eingereichten Anträge und der im Haushaltsplan der Stadt Cuxhaven angemeldeten Haushaltsmittel ab. Stehen im Haushalt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, so werden die Zuschüsse anteilmäßig entsprechend der Anzahl der Mitglieder ausgeschüttet.

 

4. Antrags- und Bewilligungsverfahren

 

Die Antragsteller haben ihre Anträge für das erste Halbjahr bis zum 15.08. sowie für das zweite Halbjahr bis zum 31.01. des Folgejahres einzureichen. Dem Antrag ist eine Kopie der Kostenabrechnung des Badbetreibers beizufügen. Maßgeblich für die Berechnung des Selbstkostenanteils sind die Zahlen der Bestandserhebung des Landessportbundes Niedersachsen mit Stand 31.12. des Vorjahres.

 

 

Antrag auf Förderung der Kosten des Schwimmtrainings
0.15 MB / PDF
Sportförderung - Teil F: Bereitstellung von Sportstätten

1. Schulische Nutzung

 

Alle Schulsportanlagen auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven stehen mit Ausnahme der kreiseigenen Anlagen vorrangig den Schulen derzeit von Mo.-Fr. in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Deckung ihres Unterrichtsbedarfs und zur Durchführung von schulischen Arbeitsgemeinschaften, außerunterrichtlichen Aktivitäten sowie schulsportlichen Wettkämpfen zur Verfügung. Von den Schulen nicht genutzte Zeiten können von der Stadt Cuxhaven für den sportlichen Übungs- und Wettkampfbetrieb der Sportvereine unter Beachtung der Satzung der Stadt Cuxhaven über die Überlassung und Nutzung von städtischen Schulräumen und –einrichtungen zu schulfremden Zwecken in der jeweils gültigen Fassung kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

Nutzungsanträge für kreiseigene Sportstätten auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven sind ebenfalls bei der Stadt Cuxhaven einzureichen. Für diese Sportstätten gilt allerdings die „Richtlinie über die Vergabe von Schulanlagen des Landkreises Cuxhaven zur außerschulischen Nutzung sowie allgemeine und besondere Benutzungshinweise“ in der aktuellen Fassung.

 

2. Außerschulische Nutzung

 

a) Nutzung von Sport- und Turnhallen sowie Mehrzweckhallen

 

Der reguläre Trainingsbetrieb der Sportvereine findet von montags bis freitags unter Berücksichtigung der schulischen Belange (nur bei Schulsportanlagen) statt. An Wochenenden, Feiertagen und innerhalb der niedersächsischen Schulferien findet keine Nutzung statt. Ausnahmen für besondere Veranstaltungen und Wettkämpfe können auf Antrag erteilt werden.

 

b) Nutzung der Hallenzeiten

 

ba) Die Hallenzeiten für die Fußballvereine bzw. Abteilungen beginnen mit Ende der niedersächsischen Herbstferien und enden mit Beginn der niedersächsischen Osterferien.

 

bb) Die Zeiten für alle anderen Hallensportarten beginnen mit Ende der niedersächsischen Sommerferien und enden mit Beginn der niedersächsischen Sommerferien im Folgejahr.

 

bc) Anträge auf Hallennutzung für den Trainingsbetrieb sind bis zum 31. Mai eines Jahres zu stellen.

 

c) Hallennutzung außerhalb der Trainingszeiten

 

Anträge auf Hallennutzung an Wochenenden, Feiertagen oder während der Schulferien sind grundsätzlich schriftlich an die Stadt Cuxhaven zu richten. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

 

ca) Name des Vereins
cb) Belegungstag mit Uhrzeit
cc) Art der Nutzung
cd) Name der Einrichtung
ce) Name einer verantwortlichen Person mit Telefonnummer
cf) Erhebung von Eintrittsgeldern o.ä.

 

Nach Prüfung des Antrages gemäß Satzung der Stadt Cuxhaven über die Überlassung und Nutzung von städtischen Schulräumen und –einrichtungen zu schulfremden Zwecken in der jeweils gültigen Fassung wird mit dem Antragsteller ein Nutzungsvertrag abgeschlossen.

 

d) Trainingszeiten auf den städtischen Sportplätzen

 

Die Sportvereine sind verpflichtet, der Stadt Cuxhaven vor Saisonbeginn, spätestens bis zum 31.07. jeden Jahres, einen Belegungsplan unter Angabe von

 

da) Wochentag, Uhrzeit
db) Trainingsgruppe
dc) Größe der Gruppe
dd) Name des Trainers
de) Art der Nutzung

 

 

Antrag auf Überlassung von städtischen Einrichtungen (13 KB)
0.01 MB / PDF

 

 

Sporthallen in Cuxhaven

 

Insgesamt verfügt Cuxhaven über 24 Sporthallen unterschiedlicher Größe.  

Angefügt finden Sie eine Übersicht der Hallen mit den aktuellen Belegungsplänen(Stand: 8. Oktober 2021).

 

Anträge auf Hallennutzung sind bei der Stadt Cuxhaven, Abteilung 9.1 - Bildung, Soziales und Sport 
mindestens 14 Tage vor der geplanten Nutzung einzureichen. 
Während der niedersächsischen Schulferien ist die Nutzung der Sporthallen nur in Sonderfällen möglich!

 

 

 

Volleyballfelder, Sport & Bolzplätze in Cuxhaven 

 

Insgesamt verfügt Cuxhaven über 15 Sportplätze mit unterschiedlicher Ausstattung, 

Bolzplätze, Schwimmbäder und Volleyballfelder. Unser Angebot finden Sie im Filter

 

Hinweis auf Sportplatzsperrung
Freigabe und Sperrung der Sporplätze - Information der Stadt Cuxhaven

Die aktuellen Daten sind von Montag bis Freitag ab 12 Uhr und am Samstag und Sonntag ab 9 Uhr vorhanden

Adressen und Ausstattungsmerkmale finden Sie hier

Sportplatzfrei      /   gesperrt
AltenbruchGesperrt 
AltenwaldeGesperrt 
Brockeswalde 1gesperrt 
Brockeswalde 2gesperrt
DuhnenGesperrt 
Groden 1Gesperrt 
Groden 2 frei 
Jahnplatz 1gesperrt 
Jahnplatz 2Gesperrt 
KampfbahnGesperrt 
LüdingworthGesperrt 
OxstedtGesperrt 
SahlenburgGesperrt 
Strichweg 1frei 
Strichweg 2frei

 

Cuxhaven  20.11.2024

 Info unter  0152 - 08980734

 

 

Unsere Sportstätten für Sport und Freizeit

bei frischer Brise oder geschützt in der Halle. Unser Angebot:

Liste Standorte Defibrillatoren
0.36 MB / PDF
PDF-Dokument 368 KB

Suche

Große Sporthalle OBS-Mitte 
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Rathausstr. 21
27472 Cuxhaven
8.695748856007699
53.8683976371407
Hallenbad Beethovenallee
Nordseeheilbad Cuxhaven
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Beethovenallee 11
27474 Cuxhaven
04721 – 404 600
8.68963
53.862564
Sportplatz an der 
Altenbrucher Schule
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Hinrich-Alpers-Weg 2
27478 Cuxhaven
8.773844
53.822857
Große Sporthalle Abendrothschule
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Abendrothstr. 20
27472 Cuxhaven
8.694581633465463
53.86099385389602
Kleine Sporthalle Abendrothschule
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Abendrothstr. 20
27472 Cuxhaven
8.694560175793104
53.86095589013209
Sporthalle Altenbrucher Schule
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Heinrich-Alpers-Weg 
27478 Cuxhaven
8.77497229751144
53.82191948142185
Sporthalle Amandus-Abendroth-Gymnasium
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Abendrothstr. 10
27472 Cuxhaven
8.694570802521687
53.860946933493494
Kleine Sporthalle
OBS-Mitte
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Rathausstr. 21
27472 Cuxhaven
8.695774935370368
53.868339197227705
Große Sporthalle Döser Schule
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Stickenbütteler Weg 2
27476 Cuxhaven
8.672458059286772
53.88195175143412
Kleine Sporthalle Döse 
Schule am Meer
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Stickenbütteler Weg 2
27476 Cuxhaven
8.672458059286772
53.88195175143412
Sporthalle Franzenburger Schule
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Süderhörn 2
27478 Cuxhaven
8.670402686140173
53.811652684701215
Sporthalle Geschwister-Scholl-Schule
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Geschwister-Scholl-Straße 18
27478 Cuxhaven
8.661080112437185
53.819485863911005
Gorch-Fock-Sporthalle
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Hermann-Allmers-Str. 4 
27472 Cuxhaven
8.690877258038531
53.87409554828665
Sporthalle Grodener Schule
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Papenstr. 4
27472 Cuxhaven
8.729078906136689
53.842067365282446
Sporthalle Lichtenberg Gymnasium
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Schulstr. 18
27474 Cuxhaven
8.691891372037878
53.86240912878259
Kleine Sporthalle
 Lüdingworther Schule
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Liebfrauentrift 15
27478 Cuxhaven
8.759529065875118
53.79674404536231
Große Sporthalle 
Lüdingworther Schule
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Liebfrauentrift 15
27478 Cuxhaven
8.75952906587511
53.79674404536231
Große Sporthalle Ritzebütteler Schule
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Grodener Chaussee 11
27472 Cuxhaven
8.70726740934959
53.8562284533696
Kleine Sporthalle Ritzebütteler Schule
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Grodener Chaussee 11
27472 Cuxhaven
8.70726740934959
53.8562284533696
Sporthalle Sahlenburger Schule
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An der Johanniskirche 10
27476 Cuxhaven
8.632622589200876
53.86035652261431
Große Sporthalle GOBS-Süderwisch
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Pommernstr. 74
27474 Cuxhaven
8.681045367918353
53.85213282316268
Kleine Sporthalle GOBS-Süderwisch
(Gymnastikhalle)
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Pommernstr. 74
27474 Cuxhaven
8.681045367918353
53.85213282316268
Große Sporthalle 
Wichernschule -Grimmershörnhalle-
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Batteriestr. 2
27472 Cuxhaven
8.695547279192342
53.87446199847389
Kleine Sporthalle 
Wichernschule -Grimmershörnhalle-
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Batteriestr. 2
27472 Cuxhaven
Sporthallenausstattung
Wochenbelegung
8.695547279192342
53.87446199847389
Rundturnhalle
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Beethovenallee,
27474 Cuxhaven
8.690632072748768
53.862787644563795
Hermann-Allmers-Halle
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Hermann-Allmers-Str. 4
27472 Cuxhaven
8.69083147117287
53.87399225148912
Sportplatz Brockeswalde
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Am Lagerfeld
27478 Cuxhaven-Stickenbüttel
8.655635795734094
53.86798882456126

Duhner Sportplatz
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Rugenbargsweg 24
27476 Cuxhaven
 
8.639224008045566
53.88198188846221
Sportplatz an der Geschwister-Scholl-Schule
(Leichtathletikanlage Typ C)
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Geschwister-Scholl-Straße 18
27476 Cuxhaven
8.661104419634972
53.81947943464095
Sportplatz an der Grodener Schule
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Papenstrasse 4
27472 Cuxhaven 
8.730176525840522
53.84242474019627
Jahnsportplatz
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Beethovenalle
27474 Cuxhaven
8.692419595550854
53.86423758106428
Kampfbahn (Leichtathletikanlage 
Typ C)
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Hermann-Allmers-Straße 5 
27472 Cuxhaven
8.689498623870966
53.87460745579657
Sportplatz an der Lüdingworther Schule
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Liebfrauentrift 15
27478 Cuxhaven
8.76057079515806
53.79723228553199
Sportplatz Oxstedt
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Am Möhlendiek 16
27478 Cuxhaven-Oxstedt
8.619594984082902
53.7955475172625
Sportplatz Sahlenburg
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Butendieksweg 47
27476 Cuxhaven
8.621022067903006
53.86381584745137
Strichwegsportplatz
(Leichtathletikanlage 
Typ B)
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Strichweg 127
27476 Cuxhaven
8.681082592042788
53.880635765422674
Sportplatz an der Süderwischschule
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Pommernstraße 74 
27474 Cuxhaven
8.681043029022604
53.85212308903742
Beachvolleyballfeld 
am Altenbrucher Strand
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Altenbrucher Bahnhofstraße 114
27478 Cuxhaven
Bodenbelag: Naturrasen (162m²)
Volleyball, Fußball 
Träger: Nordseeheilbad Cuxhaven 
Nutzung: Nur während der Sommermonate
8.781979661360234
53.834369799285156
Bolzplatz an der Altenbrucher Schule
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Gammenteil, 27478 Cuxhaven
Bodenbelag: Natur-
rasen
Spielfeldgeräte: Fußball
Platzabmessungen: 88m x 46m (4.048m²)
Träger: 
Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
8.773017166225145
53.82062889664676
Bolzplatz im Westerteil
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Im Westerteil
27478 Cuxhaven
Bodenbelag: Naturrasen
Spielfeldgeräte: Fußball
Platzabmessungen: 45m x 30m (1.350m²)
Träger: 
Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
8.732142091473946
53.834082484569485
Multifunktionsanlage an der Altenbrucher Schule
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Gammenteil
27478 Cuxhaven
Bodenbelag: Kunststoff
Spielfeldgeräte: 
Handball, 
Basketball
Platzabmessungen: 46m x 27m (1.242m²)
Sonstige Ausstattung: Weitsprunggrube
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
8.774758322659387
53.82074785338365
Bolzplatz Altenwalde
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Zur Burg
27478 Cuxhaven
Bodenbelag: 
Naturrasen
Spielfeldgeräte: Fußball
Platzabmessungen: 60m x 44m (2.640m²)
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
8.657470647586765
53.821226502954694
Bolzplatz Kaserne Altenwalde
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Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße
27478 Cuxhaven
Bodenbelag: Naturrasen
Spielfeldgeräte: Fußball
Platzabmessungen: 100m x 70m (7.000m²)
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
8.655032740079308
53.814884093576794
Multifunktionsanlage an der 
Franzenburger Schule
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Wohlsenstraße
27478 Cuxhaven
Bodenbelag: Kunststoff (1.766 m²)
Spielfeldgeräte: 
Basketball, Handball
Platzabmessungen: 56m x 25m (1.400m²)
Sonstige Ausstattung: 50m Laufbahn, Weitsprunggrube
Träger: 
Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
8.669504375780825
53.811222834357515
Bolzplatz Berensch
Adresse nicht gefunden
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Berenscher Dorfstraße
27476 Cuxhaven
Bodenbelag: 
Naturrasen
Spielfeldgeräte: 
Fußball, Basketball
Platzabmessungen: 53m x 23m (1.219m²)
Träger: 
Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
Soccer Court Duhnen
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Cuxhavener Straße,
27476 Cuxhaven
Bodenbelag: Kunstrasen
Spielfeldgeräte: 
Fußball, Basketball
Spielfeldabmessungen: 18m x 11m (198m²)
Träger: Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH
Nutzung: Ganzjährig
8.647756219971646
53.886710468852314
Bolzplatz an der Grodener Schule
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Papenstraße 4
27472 Cuxhaven
Bodenbelag: 
Naturrasen
Spielfeldgeräte: Fußball
Platzabmessungen: 35m x 50m (1.750m²)
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
 
8.731283301969231
53.84163068155869
Multifunktionsanlage an der Grodener Schule
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Papenstraße 4
27472 Cuxhaven
Bodenbelag: Kunststoff
Spielfeldgeräte: Basketball
Platzabmessungen: 45m x 25m (1.125m²)
Sonstige Ausstattung: Weitsprunggrube
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
8.729464900229354
53.84333023007364
Basketballfeld am Ritzebütteler Marktplatz
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Otto-Reubold-Straße
27472 Cuxhaven
Bodenbelag: Asphalt
Spielfeldgeräte: Basketball
Platzabmessungen: 24m x 13m (312m²)
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
8.700096838389165
53.8552816795477
Beachvolleyballfeld am Ritzebütteler Marktplatz
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Otto-Reubold-Straße
27472 Cuxhaven
Bodenbelag: Sand
Spielfeldgeräte: Volleyball
Platzabmessungen: 24m x 15m (360m²)
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
8.700104655943727
53.85537851050918
Bolzplatz Töpfers Stieg
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Töpfers Stieg
27474 Cuxhaven
Bodenbelag: 
Naturrasen
Spielfeldgeräte: Fußball
Platzabmessungen: 55m x 29m (1.595m²)
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
8.690683403444735
53.84829134266583
Thalassozentrum ahoi!
Nordseeheilbad Cuxhaven  
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Wehrbergsweg 32, 27476 Cuxhaven
04721 - 404 500
8.63419
53.88383
Lehrschwimmbecken
Geschwister-Scholl-Schule
TSV Altenwalde
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Geschwister-Scholl-Straße 18 27476 Cuxhaven
Tel.: 04723 - 505 695
8.66218
53.81912
Freibad Oxstedt
Förderverein Freibad Oxstedt e.V.
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Ostermoorweg 27478 Cuxhaven 
04723 - 713 377
8.62105
53.79519
Freibad Steinmarne
Nordseeheilbad Cuxhaven 
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Neptunweg 3, 
27476 Cuxhaven
04721 - 446 446
8.65635
53.88819
Waldfreibad Sahlenburg
Nordseeheilbad Cuxhaven
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Wernerwald-straße, 27476 Cuxhaven
04721 - 404 500
8.59278
53.86121