Sport
Für alle Altersgruppen
Sportliche Aktivitäten können in Cuxhaven von allen Altersgruppen, Frauen und Männern, Kindern, Jugendlichen und Senioren, vom Breiten- oder Vereinssport, Gesundheitssport bis hin zum Wettkampfsport wahrgenommen werden. Über 40 Sportvereine bieten von Hallensportarten, wie beispielsweise Badminton, Basketball oder Turnen, über Rasensportarten, wie Fußball oder Hockey, bis hin zu Wassersportarten, wie Segeln, Schwimmen oder Surfen, eine Vielzahl von Sportmöglichkeiten an.
Sportentwicklungsplanung und Sportförderung
Bewegung und Sport haben in Cuxhaven eine lange Tradition und sind für die kommunale Entwicklung von großer Bedeutung.
Der Sport ist ein zentrales und wichtiges kommunales Handlungsfeld.
Der demographische Wandel und das nicht nur damit verbundene Interesse der Menschen in der Stadt Cuxhaven an veränderter sportlicher Betätigung bzw. Bewegung sowie die teilweise schlechten Zustände der Sportstätten veranlasste den Verwaltungsausschuss, einen Sportstättenbedarfsplan für die Stadt Cuxhaven durch das IKPS - Institut für kooperative Planung und Sportentwicklung GbR, Dr. Stefan Eckl, Stuttgart – in Auftrag zu geben.
Unter Anleitung der IKPS und nach Erledigung von Vorarbeiten durch die Verwaltung wurden zunächst Fragebögen an Bürgerinnen und Bürger, sowie an alle Sportvereine, Schulen, Kindertagesstätten und in Sport und Bewegung involvierte Institutionen verschickt. Anschließend wurden die Fragebögen durch die IKPS ausgewertet.
Nach Bildung einer Sportplanungsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Sports, der Politik, der Schulen und Kindertagesstätten, der Menschen mit Behinderungen, der Menschen mit Migrationshintergrund und Senioren sowie der Verwaltung wurde in insgesamt 5 Sitzungen unter Leitung der IKPS intensiv die nach den Fragebögen ausgewerteten sportlichen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cuxhaven diskutiert und entsprechende Leitziele sowie Handlungsempfehlungen für die Zukunft von Sport und Bewegung in Cuxhaven formuliert.
Der 147 Seiten umfassende Abschlussbericht enthält die Ergebnisse und Empfehlungen der IKPS zur kommunalen Sportentwicklungsplanung.
Teil A: Grundsätze der Förderung
I. Allgemeine Grundsätze
Die Stadt Cuxhaven zeichnet sich durch einen hohen Organisationsgrad ihrer Sportvereine aus, die verantwortungsbewusst soziale Aufgaben übernehmen und einen wesentlichen Beitrag der Kinder- und Jugendförderung leisten. Sportvereine sind Teil des bürgerschaftlichen Engagements einer Stadt. Mit einem attraktiven Angebot gewährleisten die Sportvereine die Grundversorgung für Sport und Bewegung für breite Bevölkerungsschichten und tragen zur Sicherung von Gesundheit und Lebensqualität in der Stadt bei. Diese Richtlinie soll die zielgerichtete und nachhaltige Verwendung finanzieller Ressourcen zur Aufrechterhaltung und Ausweitung von Sport, Bewegung und Gesundheit ermöglichen. Die Dachorganisation „Sport in Cuxhaven e.V.“ (Stadtsportkreis) wirkt dabei als Bindeglied zwischen den Vereinen und der Verwaltung zur Förderung des Sports und der Sportvereine mit.
II. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
1. Gefördert werden sollen Amateurvereine in den Bereichen ohne kommerzielle Ausrichtung. Eine kommerzielle Ausrichtung liegt vor, wenn die Interessen auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Unterstützt werden können diejenigen Vereine, die
a) ihren Sitz in der Stadt Cuxhaven haben und
b) dem Landessportbund Niedersachsen angehören und
c) Mitglied in der Dachorganisation „Sport in Cuxhaven e.V.“ sind.
Nur der Vorstand nach § 26 BGB kann Anträge stellen.
2. Zuschüsse können nach folgenden Grundsätzen gewährt werden:
• ausschließlich für Maßnahmen, die die Stadt Cuxhaven aus sportfachlicher Sicht fördern will,• sofern die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen,• vorausgesetzt, dass das Vorhaben in einem angemessenen Verhältnis zur Finanzkraft und zur sportlichen Bedeutung des Antragstellers steht.
3. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
4. Über die Förderanträge entscheidet der Oberbürgermeister im Rahmen des Geschäftes der laufenden Verwaltung. Über Ausnahmen von diesen Richtlinien entscheidet der Verwaltungsausschuss.
Die Stadt Cuxhaven gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuschüsse für Neu-, Aus- und Umbauten sowie die Sanierung von Sportstätten, soweit es sich hierbei nicht um Erhaltungsaufwand handelt.
Ziel der Förderung ist unter anderem die Errichtung barrierefreier Sportstätten bzw. die barrierearme Gestaltung bestehender Sportstätten im Rahmen anstehender Sanierungsmaßnahmen. Dieser Grundsatz ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Nicht förderfähig sind Grunderwerbskosten sowie Sportstätten oder Bauteile von Sportstätten, die der gewerblichen Nutzung dienen.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Stadt Cuxhaven aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Subsidiarität
Für die Förderung des jeweiligen Bauvorhabens sind vorrangig alle Finanzierungsmöglichkeiten aus EU-, Bundes und Landesmitteln oder aus Sondermitteln (z.B. Schenkungen, Spenden) auszuschöpfen. Fördermittel der Stadt Cuxhaven werden nachrangig gewährt.
3. Sonstige Zuschussbestimmungen
Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn
a) der Verein die Gemeinnützigkeit für den Zeitraum von der Zuschussbeantragung bis zur Auszahlung des bewilligten Zuschusses nachweisen kann,
b) das Grundstück und die Gebäude und baulichen Anlagen sich im Eigentum des Antragstellers befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte z.B. Erbbaurechte oder Nutzungs- bzw. Pachtverträge vorliegen. Entsprechende Nachweise, dass das Grundstück dem Maßnahmenträger für das Vorhaben mindestens 10 Jahre zur Verfügung steht, müssen vorgelegt werden
c) ein förderfähiger sportfachlicher Bedarf, die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit der Baumaßnahme durch eine Stellungnahme des Vereins Sport in Cuxhaven e.V. nachgewiesen sind und die Nachhaltigkeit der Baumaßnahme bei der Planung und Durchführung sowie bei der Nutzung/Auslastung und Unterhaltung beachtet ist,
d) die Folgekosten von dem Maßnahmenträger nachweislich erbracht werden können.
4. Förderungsumfang und –art
Unter Berücksichtigung der Anzahl der eingereichten Anträge und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Zuschüsse bis zu maximal 20% der als förderfähig anerkannten Gesamtkosten, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 120.000 € pro antragsberechtigtem Verein, gewährt. Im Rahmen des Höchstbetrages können von antragsberechtigten Vereinen auch mehrere Anträge gestellt werden. Die Mindestförderung bei Bewilligung muss 1.000 € betragen und die Maximalförderung liegt bei 24.000 €.
5. Antrags- und Bewilligungsverfahren, Verwendungsnachweis
a) Die Antragsteller haben ihre Anträge bis zum 31.08. eines Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr bei der Stadt Cuxhaven einzureichen. Die Stadt Cuxhaven prüft die Anträge auf Vollständigkeit und leitet diese bis zum 30.09. an Sport in Cuxhaven e.V. weiter.
b) Den Anträgen sind darüber hinaus die notwendigen Bauzeichnungen, Lagepläne, Genehmigungen, Pachtverträge, ausführliche Erläuterungen, Kostenvoranschläge und Finanzierungspläne sowie das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung (bei Baumaßnahmen ab 25.000 €) beizufügen.
c) Persönliche Arbeitsleistungen können im Rahmen des zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen Mindestlohns, Maschinenstunden mit 25,-- € pro Stunde als Eigenleistung in Ansatz gebracht werden. Die Leistungen müssen im Außenverhältnis unentgeltlich erbracht werden und die Arbeitsstunden sind zu belegen.
d) Über die vorliegenden Förderanträge entscheidet die Stadt Cuxhaven. Es wird angestrebt, die Entscheidung im Einvernehmen mit Sport in Cuxhaven e.V. zu treffen.
e) Der Antragsteller erhält über die Entscheidung, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, bis zum 31.12. einen schriftlichen Bescheid. Abgelehnte Anträge können wiederholt gestellt werden.
f) Die Vereine haben bei der Umsetzung der Maßnahme auf die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der gewährten Zuweisung zu achten.
g) Mit der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Zuweisung begonnen werden.
h) Soll jedoch nach der Antragstellung, aber vor der Bewilligung mit der Maßnahme begonnen werden, muss eine schriftliche Zustimmung der Stadt Cuxhaven zum vorzeitigen Bau- oder Maßnahmenbeginn eingeholt werden. Als Maßnahmenbeginn wird insbesondere die Vergabe des ersten Auftrags, der Baubeginn oder die erste Bestellung beweglicher Wirtschaftsgüter angesehen.
i) Nach Abschluss der geförderten Maßnahme ist zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung des Zuschusses umgehend, spätestens jedoch bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres, ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser muss Aufschluss über die tatsächlichen Kosten und die endgültige Finanzierung des Vorhabens geben. Dem Verwendungsnachweis sind ein sachlicher Bericht über die Durchführung der Maßnahme und die Originalbelege beizufügen, die nach Kenntnisnahme zurückgesandt werden. Die Belege sind noch zehn Jahre nach Vorlage für Nachprüfungen aufzubewahren
j) Die Wirkung des Bewilligungsbescheides entfällt, wenn die Maßnahme nicht bis zum 31.12. des auf das Bewilligungsjahr folgenden Kalenderjahres begonnen worden ist.
k) Der Abschluss der Baumaßnahme ist zeitnah bei der Stadt Cuxhaven anzuzeigen.
l) Sofern die mit dem Zuschuss geförderten Vorhaben oder Einrichtungen vor Ablauf von 10 Jahren nach der Bewilligung nicht mehr für den geförderten Zweck genutzt werden, ist der Zuschuss zurückzuzahlen. Dabei ermäßigt sich der zurückzuzahlende Betrag für jedes volle Jahr der tatsächlichen Nutzung um ein Zwanzigstel.
1. Zuwendungszweck
Vereinen mit vereinseigenen Anlagen können für die laufende Unterhaltungs- und Betriebskosten als Ausgleich gegenüber Vereinen, die nur städtische oder kreiseigene Einrichtungen benutzen, Zuschüsse gewährt werden
2. Sonstige Zuschussbestimmungen
Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist, dass für den beantragten Zeitraum
a) die Sportanlagen sich im Eigentum des Vereins befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte z.B. Erbbaurechte oder Nutzungs- bzw. Pachtverträge vorliegen. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden.
b) die Sportanlagen im Cuxhavener Stadtgebiet liegen.
c) sich die Sportanlagen einschließlich der Nebenanlagen in einem gepflegten und nutzbaren Zustand befinden und der Verein die Kosten für die Unterhaltung und Pflege zu tragen hat.
3. Förderumfang
a) Der Zuschuss wird auf die anfallenden Kosten, die ausschließlich die Sportanlage betreffen, gezahlt. Hierzu gehören insbesondere:
aa) Entgelte für Platzwarte
ab) Entgelte für Reinigung der Sportstätten, der Umkleiden und Sanitäranlagen
ac) Energiekosten
ad) Reparaturen, kleine Unterhaltungsarbeiten und Ersatzbeschaffungen
b) Die Zuschusshöhe hängt von der Anzahl der Anträge und der als zuschussfähig anerkannten Gesamtkosten ab. Der Höchstbetrag wird grundsätzlich auf maximal 7.500 € pro Verein festgesetzt.
4. Antrags- und Bewilligungsverfahren
a) Der Antrag ist jeweils für das zurückliegende Jahr bis zum 30.06. zu stellen.
b) Die eingereichten Kosten aus dem der Antragstellung vorangehenden Jahr müssen belegt werden. Entsprechende Belege und Zahlungsnachweise hierfür sind zu führen und mit dem Antrag einzureichen.
1. Zuwendungszweck und Zuwendungsempfänger
Für Übungsstunden von nebenamtlichen (mit oder ohne Lizenz) und hauptamtlichen Übungsleitern von Sportvereinen im Sinne dieser Richtlinie gewährt die Stadt Cuxhaven einen Zuschuss.
2. Förderumfang
Für die Berechnung der als zuschussfähig anerkannten Kosten werden folgende Maximalbeträge zu Grunde gelegt.
1) nebenamtliche Übungsleiter (mit Lizenz): 6,-- € für bis zu 288 Jahresstunden
2) nebenamtliche Übungsleiter (ohne Lizenz): 3,-- € für bis zu 288 Jahresstunden
3) hauptamtliche Übungsleiter pauschal 1.200,-- € pro Monat
Nach Berechnung der als zuschussfähig anerkannten Kosten werden diese prozentual ins Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gesetzt.
3. Antrags- und Bewilligungsverfahren
a) Die Anträge müssen für das 1. Halbjahr bis zum 15. Juli und für das 2. Halbjahr bis zum 15. Januar des Folgejahres bei der Stadt Cuxhaven eingereicht werden.
b) Die Vereine haben dafür einen Vordruck zu nutzen, der von der Stadt Cuxhaven zur Verfügung gestellt wird.
c) Die Qualifikation der Übungsleiter ist mit Hilfe der Lizenznummer nachzuweisen. Mit dem Antrag hat der Verein den Nachweis zu erbringen, dass die angegebenen Übungsleiterstunden tatsächlich geleistet wurden und dass die Übungsleiterhonorare ausgezahlt worden sind.
Die Stadt Cuxhaven gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie einen Zuschuss zu den Kosten der Schwimmbadnutzung für das Vereinsschwimmtraining im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Zuwendungsempfänger
Gefördert werden Vereine im Sinne dieser Richtlinie, die eine Schwimmabteilung eingerichtet haben und ein Schwimmbad in der Stadt Cuxhaven nutzen.
3. Förderumfang
Jeder Schwimmverein hat einen Selbstkostenanteil in Höhe von 1,-- € pro Abteilungsmitglied je Monat zu leisten. Die Gesamtkosten für die Schwimmbadnutzung (Rechnung des Badbetreibers) werden um den Selbstkostenanteil reduziert. Daraus ergeben sich die förderbaren Gesamtkosten.
Zuschussberechung:
Gesamtkosten Badnutzung./. Selbstkostenanteil Verein= förderbarer Höchstbetrag
Die Zuschusshöhe zu dem als förderfähig anerkannten Höchstbetrag hängt jeweils von der Anzahl der eingereichten Anträge und der im Haushaltsplan der Stadt Cuxhaven angemeldeten Haushaltsmittel ab. Stehen im Haushalt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, so werden die Zuschüsse anteilmäßig entsprechend der Anzahl der Mitglieder ausgeschüttet.
4. Antrags- und Bewilligungsverfahren
Die Antragsteller haben ihre Anträge für das erste Halbjahr bis zum 15.08. sowie für das zweite Halbjahr bis zum 31.01. des Folgejahres einzureichen. Dem Antrag ist eine Kopie der Kostenabrechnung des Badbetreibers beizufügen. Maßgeblich für die Berechnung des Selbstkostenanteils sind die Zahlen der Bestandserhebung des Landessportbundes Niedersachsen mit Stand 31.12. des Vorjahres.
1. Schulische Nutzung
Alle Schulsportanlagen auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven stehen mit Ausnahme der kreiseigenen Anlagen vorrangig den Schulen derzeit von Mo.-Fr. in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Deckung ihres Unterrichtsbedarfs und zur Durchführung von schulischen Arbeitsgemeinschaften, außerunterrichtlichen Aktivitäten sowie schulsportlichen Wettkämpfen zur Verfügung. Von den Schulen nicht genutzte Zeiten können von der Stadt Cuxhaven für den sportlichen Übungs- und Wettkampfbetrieb der Sportvereine unter Beachtung der Satzung der Stadt Cuxhaven über die Überlassung und Nutzung von städtischen Schulräumen und –einrichtungen zu schulfremden Zwecken in der jeweils gültigen Fassung kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Nutzungsanträge für kreiseigene Sportstätten auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven sind ebenfalls bei der Stadt Cuxhaven einzureichen. Für diese Sportstätten gilt allerdings die „Richtlinie über die Vergabe von Schulanlagen des Landkreises Cuxhaven zur außerschulischen Nutzung sowie allgemeine und besondere Benutzungshinweise“ in der aktuellen Fassung.
2. Außerschulische Nutzung
a) Nutzung von Sport- und Turnhallen sowie Mehrzweckhallen
Der reguläre Trainingsbetrieb der Sportvereine findet von montags bis freitags unter Berücksichtigung der schulischen Belange (nur bei Schulsportanlagen) statt. An Wochenenden, Feiertagen und innerhalb der niedersächsischen Schulferien findet keine Nutzung statt. Ausnahmen für besondere Veranstaltungen und Wettkämpfe können auf Antrag erteilt werden.
b) Nutzung der Hallenzeiten
ba) Die Hallenzeiten für die Fußballvereine bzw. Abteilungen beginnen mit Ende der niedersächsischen Herbstferien und enden mit Beginn der niedersächsischen Osterferien.
bb) Die Zeiten für alle anderen Hallensportarten beginnen mit Ende der niedersächsischen Sommerferien und enden mit Beginn der niedersächsischen Sommerferien im Folgejahr.
bc) Anträge auf Hallennutzung für den Trainingsbetrieb sind bis zum 31. Mai eines Jahres zu stellen.
c) Hallennutzung außerhalb der Trainingszeiten
Anträge auf Hallennutzung an Wochenenden, Feiertagen oder während der Schulferien sind grundsätzlich schriftlich an die Stadt Cuxhaven zu richten. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
ca) Name des Vereins
cb) Belegungstag mit Uhrzeit
cc) Art der Nutzung
cd) Name der Einrichtung
ce) Name einer verantwortlichen Person mit Telefonnummer
cf) Erhebung von Eintrittsgeldern o.ä.
Nach Prüfung des Antrages gemäß Satzung der Stadt Cuxhaven über die Überlassung und Nutzung von städtischen Schulräumen und –einrichtungen zu schulfremden Zwecken in der jeweils gültigen Fassung wird mit dem Antragsteller ein Nutzungsvertrag abgeschlossen.
d) Trainingszeiten auf den städtischen Sportplätzen
Die Sportvereine sind verpflichtet, der Stadt Cuxhaven vor Saisonbeginn, spätestens bis zum 31.07. jeden Jahres, einen Belegungsplan unter Angabe von
da) Wochentag, Uhrzeit
db) Trainingsgruppe
dc) Größe der Gruppe
dd) Name des Trainers
de) Art der Nutzung
Sporthallen in Cuxhaven
Insgesamt verfügt Cuxhaven über 24 Sporthallen unterschiedlicher Größe.
Angefügt finden Sie eine Übersicht der Hallen mit den aktuellen Belegungsplänen(Stand: 8. Oktober 2021).
Anträge auf Hallennutzung sind bei der Stadt Cuxhaven, Abteilung 9.1 - Bildung, Soziales und Sport
mindestens 14 Tage vor der geplanten Nutzung einzureichen.
Während der niedersächsischen Schulferien ist die Nutzung der Sporthallen nur in Sonderfällen möglich!
Volleyballfelder, Sport & Bolzplätze in Cuxhaven
Insgesamt verfügt Cuxhaven über 15 Sportplätze mit unterschiedlicher Ausstattung,
Bolzplätze, Schwimmbäder und Volleyballfelder. Unser Angebot finden Sie im Filter
Die aktuellen Daten sind von Montag bis Freitag ab 12 Uhr und am Samstag und Sonntag ab 9 Uhr vorhanden
Adressen und Ausstattungsmerkmale finden Sie hier
Sportplatz | frei / gesperrt |
Altenbruch | gesperrt |
Altenwalde | gesperrt |
Brockeswalde 1 | gesperrt |
Brockeswalde 2 | gesperrt |
Duhnen | gesperrt |
Groden 1 | gesperrt |
Groden 2 | frei |
Jahnplatz 1 | gesperrt |
Jahnplatz 2 | frei |
Kampfbahn | gesperrt |
Lüdingworth | gesperrt |
Oxstedt | frei |
Sahlenburg | frei |
Strichweg 1 | frei |
Strichweg 2 | frei |
Cuxhaven 30.10.2024
Info unter 0152 - 08980734
Unsere Sportstätten für Sport und Freizeit
bei frischer Brise oder geschützt in der Halle. Unser Angebot:
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Altenbrucher Schule
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Lüdingworther Schule
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Wichernschule -Grimmershörnhalle-
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Wichernschule -Grimmershörnhalle-
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(Leichtathletikanlage Typ C)
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Typ C)
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(Leichtathletikanlage
Typ B)
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am Altenbrucher Strand
27478 Cuxhaven
Volleyball, Fußball
Träger: Nordseeheilbad Cuxhaven
Nutzung: Nur während der Sommermonate
rasen
Spielfeldgeräte: Fußball
Platzabmessungen: 88m x 46m (4.048m²)
Träger:
Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
27478 Cuxhaven
Spielfeldgeräte: Fußball
Platzabmessungen: 45m x 30m (1.350m²)
Träger:
Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
27478 Cuxhaven
Spielfeldgeräte:
Handball,
Basketball
Platzabmessungen: 46m x 27m (1.242m²)
Sonstige Ausstattung: Weitsprunggrube
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
27478 Cuxhaven
Naturrasen
Spielfeldgeräte: Fußball
Platzabmessungen: 60m x 44m (2.640m²)
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
27478 Cuxhaven
Spielfeldgeräte: Fußball
Platzabmessungen: 100m x 70m (7.000m²)Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
Franzenburger Schule
27478 Cuxhaven
Spielfeldgeräte:
Basketball, Handball
Platzabmessungen: 56m x 25m (1.400m²)
Sonstige Ausstattung: 50m Laufbahn, Weitsprunggrube
Träger:
Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
27476 Cuxhaven
Naturrasen
Spielfeldgeräte:
Fußball, Basketball
Platzabmessungen: 53m x 23m (1.219m²)
Träger:
Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
27476 Cuxhaven
Spielfeldgeräte:
Fußball, Basketball
Spielfeldabmessungen: 18m x 11m (198m²)
Träger: Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH
Nutzung: Ganzjährig
27472 Cuxhaven
Naturrasen
Spielfeldgeräte: Fußball
Platzabmessungen: 35m x 50m (1.750m²)
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
27472 Cuxhaven
Spielfeldgeräte: Basketball
Platzabmessungen: 45m x 25m (1.125m²)
Sonstige Ausstattung: Weitsprunggrube
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
27472 Cuxhaven
Spielfeldgeräte: Basketball
Platzabmessungen: 24m x 13m (312m²)
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
27472 Cuxhaven
Spielfeldgeräte: Volleyball
Platzabmessungen: 24m x 15m (360m²)
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
27474 Cuxhaven
Naturrasen
Spielfeldgeräte: Fußball
Platzabmessungen: 55m x 29m (1.595m²)
Träger: Stadt Cuxhaven
Nutzung: Ganzjährig
Geschwister-Scholl-Schule
27476 Cuxhaven