Hier finden Sie Informationen und allgemeine Hinweise zu anstehenden Wahlen
Wir wollen diese "Startseite Wahlen" künftig weiter ausbauen und sie zum Startpunkt zu Unterseiten für unterschiedliche,
anstehende Wahlen machen. Wir haben Seiten, die aller gebotenen Gründlichkeit im Umgang mit dem Thema und seinen rechtlichen Anforderungen entsprechen (müssen) und dort wo es uns möglich ist, von uns aufbereitete Informationen, die Ihnen einen schnellen Überblick über Termine, Möglichkeiten, Ergebnisse usw. liefern.
"Demokratie ist im Grunde die Anerkennung, dass wir, sozial genommen, alle füreinander verantwortlich sind."
HEINRICH MANN
Wichtiger Hinweis!
Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung
Die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen treffen alle Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfinden kann.
- Weitere Informationen folgen in Kürze
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Wahlen
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie
- das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben,
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
- seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie Deutsch im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.
Auch Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wählen. Hierfür gibt es ein besonderes Verfahren.
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie Deutsch im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Niedersachsen haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie Deutsch im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind und am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Landkreis Cuxhaven haben,
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind sowie
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Turnusmäßig finden folgende Wahlen statt:
Herbst 2025 | Wahl zum Deutschen Bundestag | alle 4 Jahre |
Herbst 2026 | Kommunalwahlen | alle 5 Jahre |
Herbst 2027 | Wahl zum Niedersächsischen Landtag | alle 5 Jahre |
Frühjahr 2029 | Wahl zum Europäischen Parlament | alle 5 Jahre |
Die Direktwahlen finden abhängig von der nach § 80 NKomVG bestimmten Amtszeit statt:
Herbst 2026 | Direktwahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister |
Herbst 2031 | Direktwahl zur Landrätin/zum Landrat |
Wer am Wahltag verhindert ist, kann Briefwahl beantragen. Der Briefwahlantrag kann nur persönlich und nur schriftlich vor Ort im Rathaus, per Post oder online per E-Mail oder Onlinewahlschein gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Um den Antrag zu stellen können Sie beispielweise die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung nutzen oder Sie beantragen einen Online-Wahlschein (OLIWA - externer Link )
Konnte Ihre Frage noch nicht beantworten werden, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter/innen aus den Kontakten
27472 Cuxhaven
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