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Foto: Stadt Cuxhaven

Bekanntmachungen

der Stadt Cuxhaven

Bekanntmachungen

der Stadt Cuxhaven und Dritter mit Bezug zur Stadt Cuxhaven

Wenn Veröffentlichungen vorliegen, werden sie Ihnen hier dargestellt.

Satzung zum Schutz von Bäumen, Feldgehölzen und wildwachsenden Hecken in der Stadt Cuxhaven
Satzung des Cuxhavener Deichverbandes vom 24. September 2024 zur 4. Änderung der Satzung des Cuxhavener Deichverbandes vom 24. April 1996
Fahrbahneinengung der Brockeswalder Chaussee ab dem 21.10.2024

Stadt Cuxhaven

Der Oberbürgermeister

 

 

Fahrbahneinengung der Brockeswalder Chaussee

 

Für die Leitungsverlegung ist es notwendig, die Brockeswalder Chaussee Höhe Wiesenkamp  

 

ab dem 21.10.2024 bis voraussichtlich zum 29.11.2024

 

teilweise halbseitig unter Einsatz einer Baustellenampel einzuengen. Dadurch kann es zu Stauungen des Verkehrs kommen. Die Einmündung der Straße Wiesenkamp (Zufahrt zu Combi, Aldi und Müller) wird zwar eingeengt, bleibt aber befahrbar. Ortskundige werden gebeten, diese Strecke zu umfahren.

 

Diese Anordnung ergeht aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung.

 

 

Uwe Santjer

 

Vollsperrung Kapitän-Alexander-Straße/Ecke Neufelder Straße ab dem 25.10.2024 bis voraussichtlich 29.11.2024

Stadt Cuxhaven 

Der Oberbürgermeister 

 

Vollsperrung Kapitän-Alexander-Straße/Ecke Neufelder Straße-

 

Im Zuge der Verlegung von Fernwärmeleitungen wird die Kapitän-Alexander-Straße Höhe Havenhostel/Jobcenter 

 

ab dem 25.10.2024 voraussichtlich bis zum 29.11.2024 für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt. 

 

Danach wird die Baustelle etappenweise Richtung Osten (Neufelder Straße) verlegt, sodass die Kapitän-Alexander-Straße wieder von der Konrad-Adenauer-Allee befahrbar ist. 

 

Eine Umleitung für den Fahrzeugverkehr sowie dem Radverkehr wird ausgeschildert. Der Fußgängerverkehr wird weiterhin an der Baustelle ermöglicht. Es wird um Verständnis gebeten. 

 

Diese Bekanntmachung ergeht aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrs-Ordnung. 

 

Uwe Santjer

Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung aus dem Melderegister

Stadt Cuxhaven 

Der Oberbürgermeister 

 

Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung aus dem Melderegister 

 

Das Bundesmeldegesetz (BMG) und das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten aus dem Melderegister ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. 

 

Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an 

 

- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören; 

 

- Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene; 

 

- Presse und Rundfunk, Mandatsträger, sowie dem Landkreis und dem Bundesverwaltungsamt über Alters- und Ehejubiläen und - Adressbuchverlage 

 

Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Rathausstraße 1. 

 

Uwe Santjer

Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial der Bundeswehr

Stadt Cuxhaven 

Der Oberbürgermeister 

 

Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial der Bundeswehr 

 

Gemäß § 58c Absatz 1 Soldatengesetz (SG) übermitteln die zuständigen Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 jedes Jahr bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 

 

1. Familienname, 

2. Vornamen, 

3. gegenwärtige Anschrift 

 

Gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) sind diese Übermittlungen nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat. 

 

Betroffene (Geburtsjahrgang 2007), die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, wenden sich bitte an das Bürgerbüro, Rathausstraße 1. 

 

Uwe Santjer

Instandsetzung/Erneuerung der Kaimauer im Fischereihafen Cuxhaven:
Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG vom 18.03.2021 (BGBl I S. 540 in der z. Zt. geltenden Fassung).
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen; Schwarzer Weg, Danziger Straße, Voßhörn, Matthias-Claudius-Weg, Narzissenweg, Am Alten Hafen
Vollsperrung Wilhelm-Heidsiek-Straße wegen Kanalsanierungsarbeiten

Stadt Cuxhaven

Der Oberbürgermeister

 

 Vollsperrung Wilhelm-Heidsiek-Straße wegen Kanalsanierungsarbeiten

 

Im Zuge der voranschreitenden Sanierung des Regenwasserkanalnetzes (HASI II) wird die Wilhelm-Heidsiek-Straße zwischen Konrad-Adenauer-Allee und Mittelstraße ab dem 02.09.2024 voraussichtlich bis zum 30.04.2025 etappenweise für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt. Die Vollsperrung beginnt vor der Wilhelm-Heidsiek-Straße Hausnummern 9 und 36 bis Hausnummern 14-28.

Eine Umleitung für den Fahrzeugverkehr sowie dem Radverkehr wird ausgeschildert.

Der Fußgängerverkehr wird weiterhin an der Baustelle ermöglicht.

Es wird um Verständnis gebeten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrs-Ordnung.

 

Uwe Santjer

 

 

1. und 2. Nachtragshaushaltssatzungen der Stadt Cuxhaven für das Haushaltsjahr 2024
Inkrafttreten von Bauleitplänen Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“

Stadt Cuxhaven

Der Oberbürgermeister

 

Inkrafttreten von Bauleitplänen

Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“

 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 24 vom 04.Juli 2024, Seiten

156 bis 158 ist der Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße in Kraft getreten.

 

Bebauungsplan Nr. 188 "Südlich der Wehldorfer Straße"-

Teilbereich A, Teilbereich B und C

 

 

Der Plan und die Begründung, sowie die Zusammenfassende Erklärung können in der Abteilung 6.1 -

Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Zimmer 1.16, während der Dienststunden

eingesehen werden.

 

Uwe Santjer

 

 

*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus

der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.

138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße"

Stadt Cuxhaven

Der Oberbürgermeister

 

Inkrafttreten von Bauleitplänen

 

138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“

 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 17 vom 08.Mai 2024, Seiten 113 bis 115 ist die 138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“  in Kraft getreten.

 

Der Plan und die Begründung können in der Abteilung 6.1  -  Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Zimmer 1.16, während der Dienststunden eingesehen werden.

 

                                                                                                            Uwe Santjer

  

*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus

    der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.

 

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Cuxhaven 
Öffentliche Auslegung des Berichtsentwurfes vom 11. März - 29. März 2024

STADT CUXHAVEN

Der Oberbürgermeister

 

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Cuxhaven 

Öffentliche Auslegung des Berichtsentwurfes vom 11. März - 29. März 2024

 

Nachdem der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 29.02.2024 beschlossen hat, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2014 fortzuschreiben, ist eine Auftrags­vergabe am 11.10.2022 an das Büro Stadt+Handel, Dortmund erfolgt.

 

Definition:

 

Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll als städtebauliches Steuerungskon­zept (im Sinne von § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) sowohl eine fundierte Bewertungsgrundlage für aktuelle Planvorhaben liefern als auch mögliche Entwicklungsperspektiven sowie erforderliche (insbe­sondere baurechtliche) Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen. Stadtverwaltung und Politik sollen mit dem Konzept in die Lage versetzt werden, stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen tref­fen sowie frühzeitige mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Versorgungs­strukturen in Cuxhaven einschätzen zu können.

 

Die bisher durchgeführten Bearbeitungsschritte sollen im Folgenden kurz zusammengefasst werden: Nach einem Startergespräch am 22.11.2022 hat das Büro mit einer Bestandsaufnahme begonnen, da die vorhandenen Wirtschaftsdaten veraltet waren und zwischenzeitliche Entwicklungen im Einzelhandel vor Ort aufgenommen werden mussten. Diese Erhebungsphase dauerte bis Ende Januar 2023, wäh­rend sich unmittelbar daran die Analysephase (02.2023 - 04.2023) anschloss. Durch die folgende Da­tenanalyse und Durchführung von Expertengesprächen in zwei unabhängig durchgeführten Sitzungen am 28.04. und 04.10.2023 konnte die Angebots- und Nachfragesituation aktualisiert werden und die für die weitere Planung wichtige einzelhandelsrelevante Kaufkraft für Cuxhaven neu ermittelt werden.

 

Aus den so vorgenommenen Vorarbeiten ist der Berichtsentwurf des fortgeschriebenen Einzelhandels­konzeptes erstellt worden, der im Wesentlichen folgende Schwerpunkte setzt:

 

.

Aufstellung einer Einzelhandelskonzeption auf Basis der aktuellen Ziele und Grund­sätze der Landes- und Regionalplanung sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen,

.Markt- und Standortanalyse zur aktuellen Einzelhandelssituation in der Stadt Cuxhaven (inkl. Darstellung der siedlungsräumlichen Rahmenbedingungen, gesamt­städtische Nachfrage- und Angebotsanalyse, standortspezifische städtebauliche Ana­lyse),
.Darstellung einer Entwicklungsperspektive unter Berücksichtigung der Bevölkerungs­entwicklung, den allgemeinen angebots- und nachfrageseitigen Trends im Einzelhan­del sowie der Versorgungsfunktion Cuxhavens als Mittelzentrum und bedeutender Tourismusstandort
.Prüfung und Aktualisierung der übergeordneten Entwicklungszielstellungen zur Siche­rung und Fortentwicklung des Einzelhandels in Cuxhaven,
.Fortschreibung des Zentren- und Standortmodells der Cuxhavener Einzelhandels­struktur
.Überprüfung der Abgrenzung und Funktionszuweisung sowie Herleitung von aktuali­sierten Entwicklungsempfehlungen für die zentralen Versorgungsbereiche im Stadt­gebiet
.Überprüfung der Ergänzungsstandorte (Beschreibung ihrer Ausstattung und Funktion sowie Formulierung spezifischer Entwicklungszielstellungen),
.Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes zur Steuerung des nahversorgungs­relevanten Einzelhandels unterhalb der Ebene der zentralen Versorgungsbereiche so­wie der Ergänzungsstandorte.
.Überprüfung und Modifizierung der Cuxhavener Sortimentsliste
.Überarbeitung der Steuerungsleitsätze in Form klar formulierter Entwicklungsempfeh­lungen, die insbesondere vorhabenspezifische Zulässigkeitsentscheidungen und rechts­sichere bauleitplanerische Festsetzungsmöglichkeiten vorbereiten

 

Ziel ist es, die Versorgungsfunktion des Hauptzentrums als städtebau­liche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitte im Zuge der aktuellen Strukturwandelprozesse – die sich im Kontext der Corona-Pandemie nochmals beschleunigt haben – zu sichern und bestmöglich zu stärken. Ferner gilt es, auch außerhalb des Hauptzentrums eine ausgewogene, positive Entwicklung des Einzelhandels zu ermöglichen.

 

Gleichzeitig soll eine auf die aktuellen und künftigen Bedarfe ausgerichtete und angemessene Nahversorgungsstruktur im Stadtgebiet zu Verfügung gestellt werden.

 

Der Entwurf zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt in der Zeit vom 11. März bis 29. März 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

 

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde von der Europäischen Union und dem Land Niedersachsen als Teil der Reaktion der Union auf die COVID- 19- Pandemie finanziert. Die Förderung erfolgt aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“.

 

Uwe Santjer

 

Der Entwurf zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt in der Zeit vom 11. März bis 29. März 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

 

Anlage: Einzelhandels- und Zentrenkonzept

 

Einzelhandels- und Zentrenkonzept
3.56 MB / PDF
Hier finden Sie das Konzept als PDF-Dokument
SATZUNG DER STADT CUXHAVEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.222 „Fort Thomsen" Teilbereich A und Teilbereich B

Stadt Cuxhaven

Der Oberbürgermeister

 

Inkrafttreten von Bauleitplänen

 

Bebauungsplan Nr. 222 „Fort Thomsen“ Teilbereich A und Teilbereich B

 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 13 vom 04.April 2024, Seiten 95 und 96 ist der Bebauungsplan Nr. 222 „Fort Thomsen“ in Kraft getreten.

Der Plan und die Begründung, sowie die Zusammenfassende Erklärung können in der Abteilung 6.1  -  Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Zimmer 1.04 und 1.16, während der Dienst-stunden eingesehen werden.

 

                                                                                              Uwe Santjer

 

 *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus

    der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet

Festsetzung der Grundsteuern, des Deichverbandsbeitrages und der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024
Allgemeinverfügung zur einstweiligen Sicherstellung von Bäumen, Hecken und Feldgehölzen in der Stadt Cuxhaven
Öffentliche Bekanntmachung - Festsetzung der Grundsteuern, des Deichverbandsbeitrages 
und der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2023
Öffentliche Bekanntmachung zum Beginn der elektronischen Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde

 

Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven

Über den Link Bauen, Wohnen & Stadtplanung gelangen Sie zu Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven und weiteren Informationen zum Thema

 

Bauen, Wohnen & Stadtplanung

 

Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge

Über den Link gelangen Sie zu Informationen über Ausschreibungen und weiteren Informationen zum Thema Vergabe

 

Zentrale Vergabestelle

 

Bauaufsicht und Immissionsschutz

Über den Link gelangen Sie zu den Überwachungsberichten

Bauaufsicht & Immissionsschutz

Schwarzes Brett

Unser Online-Aushangkasten

Wissen, was los ist

(Veröffentlichung von Anlagen, die im Aushangkasten veröffentlicht werden, wie z.B. Termine zur Zwangsversteigerung, Öffentliche Zustellungen usw.)

 

Stadt Cuxhaven
Öffentliche Aushänge anderer Behörden, Zweckverbände usw.