Bekanntmachungen
der Stadt Cuxhaven und Dritter mit Bezug zur Stadt Cuxhaven
Wenn Veröffentlichungen vorliegen, werden sie Ihnen hier dargestellt.
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Fahrbahneinengung der Brockeswalder Chaussee
Für die Leitungsverlegung ist es notwendig, die Brockeswalder Chaussee Höhe Wiesenkamp
ab dem 21.10.2024 bis voraussichtlich zum 29.11.2024
teilweise halbseitig unter Einsatz einer Baustellenampel einzuengen. Dadurch kann es zu Stauungen des Verkehrs kommen. Die Einmündung der Straße Wiesenkamp (Zufahrt zu Combi, Aldi und Müller) wird zwar eingeengt, bleibt aber befahrbar. Ortskundige werden gebeten, diese Strecke zu umfahren.
Diese Anordnung ergeht aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung.
Uwe Santjer
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Vollsperrung Kapitän-Alexander-Straße/Ecke Neufelder Straße-
Im Zuge der Verlegung von Fernwärmeleitungen wird die Kapitän-Alexander-Straße Höhe Havenhostel/Jobcenter
ab dem 25.10.2024 voraussichtlich bis zum 29.11.2024 für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt.
Danach wird die Baustelle etappenweise Richtung Osten (Neufelder Straße) verlegt, sodass die Kapitän-Alexander-Straße wieder von der Konrad-Adenauer-Allee befahrbar ist.
Eine Umleitung für den Fahrzeugverkehr sowie dem Radverkehr wird ausgeschildert. Der Fußgängerverkehr wird weiterhin an der Baustelle ermöglicht. Es wird um Verständnis gebeten.
Diese Bekanntmachung ergeht aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Uwe Santjer
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung aus dem Melderegister
Das Bundesmeldegesetz (BMG) und das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten aus dem Melderegister ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören;
- Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene;
- Presse und Rundfunk, Mandatsträger, sowie dem Landkreis und dem Bundesverwaltungsamt über Alters- und Ehejubiläen und - Adressbuchverlage
Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Rathausstraße 1.
Uwe Santjer
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial der Bundeswehr
Gemäß § 58c Absatz 1 Soldatengesetz (SG) übermitteln die zuständigen Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 jedes Jahr bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift
Gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) sind diese Übermittlungen nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat.
Betroffene (Geburtsjahrgang 2007), die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, wenden sich bitte an das Bürgerbüro, Rathausstraße 1.
Uwe Santjer
Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG vom 18.03.2021 (BGBl I S. 540 in der z. Zt. geltenden Fassung).
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Vollsperrung Wilhelm-Heidsiek-Straße wegen Kanalsanierungsarbeiten
Im Zuge der voranschreitenden Sanierung des Regenwasserkanalnetzes (HASI II) wird die Wilhelm-Heidsiek-Straße zwischen Konrad-Adenauer-Allee und Mittelstraße ab dem 02.09.2024 voraussichtlich bis zum 30.04.2025 etappenweise für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt. Die Vollsperrung beginnt vor der Wilhelm-Heidsiek-Straße Hausnummern 9 und 36 bis Hausnummern 14-28.
Eine Umleitung für den Fahrzeugverkehr sowie dem Radverkehr wird ausgeschildert.
Der Fußgängerverkehr wird weiterhin an der Baustelle ermöglicht.
Es wird um Verständnis gebeten.
Diese Bekanntmachung ergeht aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Uwe Santjer
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Inkrafttreten von Bauleitplänen
Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 24 vom 04.Juli 2024, Seiten
156 bis 158 ist der Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße in Kraft getreten.
Bebauungsplan Nr. 188 "Südlich der Wehldorfer Straße"-
Teilbereich A, Teilbereich B und C
Der Plan und die Begründung, sowie die Zusammenfassende Erklärung können in der Abteilung 6.1 -
Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Zimmer 1.16, während der Dienststunden
eingesehen werden.
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Inkrafttreten von Bauleitplänen
138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 17 vom 08.Mai 2024, Seiten 113 bis 115 ist die 138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“ in Kraft getreten.
Der Plan und die Begründung können in der Abteilung 6.1 - Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Zimmer 1.16, während der Dienststunden eingesehen werden.
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Öffentliche Auslegung des Berichtsentwurfes vom 11. März - 29. März 2024
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Cuxhaven
Öffentliche Auslegung des Berichtsentwurfes vom 11. März - 29. März 2024
Nachdem der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 29.02.2024 beschlossen hat, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2014 fortzuschreiben, ist eine Auftragsvergabe am 11.10.2022 an das Büro Stadt+Handel, Dortmund erfolgt.
Definition:
Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll als städtebauliches Steuerungskonzept (im Sinne von § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) sowohl eine fundierte Bewertungsgrundlage für aktuelle Planvorhaben liefern als auch mögliche Entwicklungsperspektiven sowie erforderliche (insbesondere baurechtliche) Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen. Stadtverwaltung und Politik sollen mit dem Konzept in die Lage versetzt werden, stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen treffen sowie frühzeitige mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Versorgungsstrukturen in Cuxhaven einschätzen zu können.
Die bisher durchgeführten Bearbeitungsschritte sollen im Folgenden kurz zusammengefasst werden: Nach einem Startergespräch am 22.11.2022 hat das Büro mit einer Bestandsaufnahme begonnen, da die vorhandenen Wirtschaftsdaten veraltet waren und zwischenzeitliche Entwicklungen im Einzelhandel vor Ort aufgenommen werden mussten. Diese Erhebungsphase dauerte bis Ende Januar 2023, während sich unmittelbar daran die Analysephase (02.2023 - 04.2023) anschloss. Durch die folgende Datenanalyse und Durchführung von Expertengesprächen in zwei unabhängig durchgeführten Sitzungen am 28.04. und 04.10.2023 konnte die Angebots- und Nachfragesituation aktualisiert werden und die für die weitere Planung wichtige einzelhandelsrelevante Kaufkraft für Cuxhaven neu ermittelt werden.
Aus den so vorgenommenen Vorarbeiten ist der Berichtsentwurf des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes erstellt worden, der im Wesentlichen folgende Schwerpunkte setzt:
. | Aufstellung einer Einzelhandelskonzeption auf Basis der aktuellen Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen, |
. | Markt- und Standortanalyse zur aktuellen Einzelhandelssituation in der Stadt Cuxhaven (inkl. Darstellung der siedlungsräumlichen Rahmenbedingungen, gesamtstädtische Nachfrage- und Angebotsanalyse, standortspezifische städtebauliche Analyse), |
. | Darstellung einer Entwicklungsperspektive unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung, den allgemeinen angebots- und nachfrageseitigen Trends im Einzelhandel sowie der Versorgungsfunktion Cuxhavens als Mittelzentrum und bedeutender Tourismusstandort |
. | Prüfung und Aktualisierung der übergeordneten Entwicklungszielstellungen zur Sicherung und Fortentwicklung des Einzelhandels in Cuxhaven, |
. | Fortschreibung des Zentren- und Standortmodells der Cuxhavener Einzelhandelsstruktur |
. | Überprüfung der Abgrenzung und Funktionszuweisung sowie Herleitung von aktualisierten Entwicklungsempfehlungen für die zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet |
. | Überprüfung der Ergänzungsstandorte (Beschreibung ihrer Ausstattung und Funktion sowie Formulierung spezifischer Entwicklungszielstellungen), |
. | Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes zur Steuerung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels unterhalb der Ebene der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Ergänzungsstandorte. |
. | Überprüfung und Modifizierung der Cuxhavener Sortimentsliste |
. | Überarbeitung der Steuerungsleitsätze in Form klar formulierter Entwicklungsempfehlungen, die insbesondere vorhabenspezifische Zulässigkeitsentscheidungen und rechtssichere bauleitplanerische Festsetzungsmöglichkeiten vorbereiten |
Ziel ist es, die Versorgungsfunktion des Hauptzentrums als städtebauliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitte im Zuge der aktuellen Strukturwandelprozesse – die sich im Kontext der Corona-Pandemie nochmals beschleunigt haben – zu sichern und bestmöglich zu stärken. Ferner gilt es, auch außerhalb des Hauptzentrums eine ausgewogene, positive Entwicklung des Einzelhandels zu ermöglichen.
Gleichzeitig soll eine auf die aktuellen und künftigen Bedarfe ausgerichtete und angemessene Nahversorgungsstruktur im Stadtgebiet zu Verfügung gestellt werden.
Der Entwurf zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt in der Zeit vom 11. März bis 29. März 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde von der Europäischen Union und dem Land Niedersachsen als Teil der Reaktion der Union auf die COVID- 19- Pandemie finanziert. Die Förderung erfolgt aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“.
Uwe Santjer
Der Entwurf zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt in der Zeit vom 11. März bis 29. März 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Anlage: Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Inkrafttreten von Bauleitplänen
Bebauungsplan Nr. 222 „Fort Thomsen“ Teilbereich A und Teilbereich B
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 13 vom 04.April 2024, Seiten 95 und 96 ist der Bebauungsplan Nr. 222 „Fort Thomsen“ in Kraft getreten.
Der Plan und die Begründung, sowie die Zusammenfassende Erklärung können in der Abteilung 6.1 - Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Zimmer 1.04 und 1.16, während der Dienst-stunden eingesehen werden.
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet
und der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2023
Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven
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Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge
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Bauaufsicht und Immissionsschutz
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Schwarzes Brett
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(Veröffentlichung von Anlagen, die im Aushangkasten veröffentlicht werden, wie z.B. Termine zur Zwangsversteigerung, Öffentliche Zustellungen usw.)