Zentrale Vergabestelle
der Stadt Cuxhaven
Die Stadt Cuxhaven ist verpflichtet, öffentliche Aufträge im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens auszuschreiben. Als Grundlage hierfür dienen die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene. Dabei sind wesentliche Ziele, wie Gewährleistung von ungehinderten, transparenten und nichtdiskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren,
Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen, Bekämpfung von Korruption, sowie die besondere Berücksichtigung mittelständischer Wirtschaftsinteressen, zu beachten.
Zum 01.01.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft getreten. Das Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, entgegenwirken, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern.
Es ist im Wesentlichen für alle nach dem 01.01.2014 im Land Niedersachsen beginnenden Auftragsvergaben über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro zu berücksichtigen. Für die Fälle, in denen kein tarifvertraglicher Mindestlohn vorgeschrieben ist, wird der gesetzliche Mindestlohn gefordert. Die Bieter haben bei Abgabe des Angebotes zu erklären, dass sie ihren Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens dieses Mindestentgelt zahlen.
Künftig werden Ausschreibungsunterlagen mit einem geschätzten Auftragswert von über 25.000 € netto ausschließlich online zur Verfügung gestellt. Das elektronische Verfahren ermöglicht Ihnen als Bieter einen effizienteren und schnelleren Zugriff zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Über das Bekanntmachungs- und Vergabeportal von Subreport können Sie unter dem Link www.subreport.de die Vergabeunterlagen direkt herunterladen. Dazu ist es lediglich erforderlich, dass Sie sich einmalig registrieren lassen. Die Registrierung ist kostenlos.
Vorab besteht außerdem die Möglichkeit, kostenlos und ohne Registrierung Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen zu nehmen.
Aktuelle Ausschreibungen und Auftragsentscheidungen
Öffentliche Ausschreibungen und Bekanntmachungen
Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen
Information gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A – Abschnitt 1 über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen (§ 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A – Abschnitt 1) ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer).
Auf diese Ausschreibungen können Sie sich nicht direkt bewerben! Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung!
Die Angaben sind ohne Gewähr und dienen lediglich der Information.
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Dienstleistungen (Bekanntmachung)
Und so geht´s: Den direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie, wenn Sie dem Link in der Bekanntmachung folgen. Alternativ können Sie auch das Vergabeportal Subreport mit www.subreport.de aufrufen. Wenn Sie dort unter Subreport ELVIS die ELViS-ID der jeweiligen Ausschreibung eingeben, erhalten Sie ohne Registrierung/ohne Anmeldung kostenlose Einsicht in die Vergabeunterlagen.
Möchten Sie sich nun an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen und ein Angebot abgeben, klicken Sie auf "Login", um die Unterlagen dort herunterzuladen. Dazu lassen Sie sich vorab einmalig kostenlos registrieren.
Auch für den Download fallen für Sie keine Gebühren an.
Hinweis:
Wir empfehlen eine Registrierung vor dem Download. Nur so ist es uns möglich, auch Sie mit etwaigen ergänzenden Informationen im laufenden Bieterverfahren zu versorgen.
Vordrucke und Tipps
für die Beteiligung an der Ausschreibung
Unser/e Anprechpartner/in
vergabe@cuxhaven.de
27472 Cuxhaven
27472 Cuxhaven
eRechnung an die Stadt Cuxhaven
Durch die EU-Richtlinie 2014/55 und die Nds. eRechnungsverordnung (NERechVO) sind öffentliche Auftraggeber zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet.
Neben den Vorteilen einer schnelleren Rechnungsbe- und –verarbeitung, einer finanziellen Entlastung durch geringere Portokosten sowie weniger Arbeitsaufwand für den Rechnungssteller, schont die elektronische Rechnung Umweltressourcen, indem weniger Briefe erstellt und transportiert werden müssen.
Damit beide Seiten einen Nutzen von den Vorteilen haben, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe:
Übersenden Sie uns Ihre Rechnungen bitte nicht mehr auf Papier, sondern nutzen Sie ausschließlich folgende Alternativen:
1. Regelfall: eRechnung im Datenformat X-Rechnung
Die elektronische Rechnung gemäß dem Format X-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz. Nachdem Sie Ihre X-Rechnung in Ihrem ERP-System erstellt haben, senden Sie diese an erechnung@niedersachsen.de.
Geben Sie in der eRechnung, die Sie an die Stadt Cuxhaven stellen, unbedingt die Leitweg-ID 033520011011-0-26 an.
Die eRechnung wird an die Stadt Cuxhaven weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang der geprüften Rechnung.
2. Ausnahmefall: Rechnung im Dateiformat PDF/A
Haben Sie nicht die Möglichkeit, Ihre Rechnung im Datenformat X-Rechnung zuzustellen, können Sie Ihre Rechnung auch im PDF-Format einreichen. Verwenden Sie bitte ausschließlich das Dateiformat PDF/A.
Ihre PDF/A-Rechnung übersenden Sie bitte an das Funktionspostfach rechnung@cuxhaven.de.
Beachten Sie bitte, dass Sie nur eine Datei pro E-Mail versenden (Rechnung inkl. sämtlicher rechnungsbegründender Unterlagen, wie Lieferschein, Aufmaße etc.).
Weitere Information finden Sie in der „Information eRechnung“