Auf diesen Seiten finden Sie Informationen und Links rund um die Themen "Bildung, Jugend & Soziales"
Kindertagesstätten
Zurzeit gibt es 34 Kindertagesstätten und 1 Waldkindergarten in Cuxhaven.
Betrieben werden die Tagesstätten durch freie Träger der Jugendhilfe:
Deutsches Rotes Kreuz Cuxhaven/Hadeln, Ev.-luth. Kirchengemeinden, Röm-kath. Kirchengemeinde St. Marien,
Paritätischer Cuxhaven, AWO Soziale Dienste, Förderkreis Waldorfpädagogik
Schulen
Alle Einrichtungen sind offen für alle Kinder, unabhängig von Konfession oder Weltanschauung.
Die Stadt Cuxhaven ist Schulträgerin von 11 Grundschulen. Die Grundschulen umfassen die Schuljahrgänge 1 bis 4 und schließen direkt an den Erziehungs- und Bildungsauftrag für Kindertagesstätten an. Von den Grundschulen sind inzwischen 5 offene Ganztagsschulen sowie 1 offene/gebundene Ganztagsschule.
Der Landkreis Cuxhaven (hier) ist als Schulträger für die Schulen des Sekundarbereichs I und II sowie der Förderschulen auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven zuständig. Dies sind 1 Hauptschule, 2 Oberschulen, 2 Realschulen, 2 Gymnasien sowie 1 Förderschule und die Berufsbildenden Schulen. Die Waldorfschule befindet sich in freier Trägerschaft.
Die Aufgabe eines Schulträgers, das notwendige Schulangebot vorzuhalten, gehört nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) zu den kommunalen Pflichtaufgaben, welche die Schulträger im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen haben. Die Schulträger sind zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten, zu denen nicht nur die Bereitstellung der Schulgebäude, sondern auch der Einrichtung (z.B. mit Mobiliar, Technik, Lehrmaterial etc.) und der personellen Ausstattung mit Schulverwaltungskräften, der Hausmeisterinnen und Hausmeister und den Reinigungskräften gehören.
Muss-Kinder:
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) werden mit Beginn eines Schuljahres die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben.
Kann-Kinder:
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung auf der Grundlage der Untersuchungen zur Feststellung der Schulfähigkeit. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Flexi-Kinder:
Entgegen der vorzeitigen Einschulung eines Kindes, wird den Erziehungsberechtigten seit 2018 die Möglichkeit gegeben, für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum
30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, den Schulbesuch um ein Jahr hinauszuschieben (Flexibilisierung des Einschulungsalters). Eine formlose schriftliche Erklärung, mit dem Wunsch einer Verschiebung, soll vor Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der zuständigen Grundschule abzugeben. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) https://www.mk.niedersachsen.de/download/109000
Jeweils etwa 15 – 18 Monate vor der Einschulung werden die Erziehungsberechtigten von der für ihr Kind zuständigen Schule schriftlich zur Anmeldungen für das folgende Schuljahr in die Grundschule eingeladen. Die zuständige Schule informiert die Erziehungsberechtigten darüber rechtzeitig per Brief. Das Schreiben enthält auch Informationen zu den benötigten Unterlagen und dem genauen Anmeldetermin.
Bei der Schulanmeldung werden auch die deutschen Sprachkenntnisse des Kindes festgestellt, sofern das Kind im Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte (Kita) besucht. Wenn das Kind in eine Kita geht, wird dort die Sprachentwicklung aller Kinder von Anfang an begleitet und gefördert und im Jahr vor der Einschulung nochmals intensiviert.
Wenn das Kind keine Kita besucht, wird die Sprachstandsfeststellung nach einem vorgegebenen Muster „Fit in Deutsch“ von der Schule durchgeführt.
Bei Fragen zur Einschulung können sich die Erziehungsberechtigten an die zuständige Grundschule wenden. Dort können alle persönlichen Fragen rund um die Beschulung des Kindes geklärt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Fragen zur Aufnahme, zum Schulwechsel und zum Unterricht. Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten über die erforderlichen Formalitäten.
Die Schulkontakte sind auf dem Einladungsschreiben zu finden oder können auf dieser Seite weiter unten abgerufen werden.
Weitere Informationen?
Nützliche Informationen finden Sie auch auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums »
Im Jahr der Einschulung wird nach vorheriger schriftlicher Terminvergabe von den zuständigen Grundschulen die Schulfähigkeit des Kindes festgestellt.
Die Sprachstandsfeststellung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger wurde bereits im Vorjahr durchgeführt.
Bei der Anmeldung sind die Kinder grundsätzlich persönlich vorzustellen. Außerdem sind die Geburtsurkunde und der Impfausweis des Kindes mitzubringen und der Schule vorzulegen.
§ Schuljahr 2025/2026
Die Feststellung der Schulfähigkeit für das Schuljahr 2025/2026 wird von den zuständigen Grundschulen an folgenden Tagen durchgeführt:
| |
Abendrothschule | 11.03. bis 13.03.2025 |
Altenbrucher Schule | am 17.02.2025 |
Döser Schule | 12.05. bis 14.05.2025 |
Franzenburger Schule | 11.03. bis 21.03.2025 |
Gorch-Fock-Schule | 18.03. bis 19.03.2025 |
Grodener Schule | 24.03. bis 28.03.2025 |
Lüdingworther Schule | 25.03. und 27.03.2025 |
Manfred-Pelka-Schule | am 04.03.2025 |
Ritzebütteler Schule | 10.02. bis 14.02.2025 |
Sahlenburger Schule | 04.03. bis 07.03.2025 |
Süderwischschule | 11.03., 18.03. und 20.03.2025
|
Der Einschulungstag für das Schuljahr 2025/2026 wird auf Samstag, 16. August 2025, festgesetzt.
Die Stadt Cuxhaven hat für die in ihrer Trägerschaft stehenden Grundschulen Schulbezirke in einer Satzung festgelegt. Für alle elf Grundschulen wurden Schulbezirke geschaffen, die aneinandergrenzen. Die Schulbezirke der Grundschulen schließen die Jahrgänge 1 bis 4 ein.
Die Schuleinzugsbereiche für die Grundschulen sind wie folgt festgelegt:
Schuleinzugsbereiche | |
---|---|
Grundschulen | Schulbezirk |
Abendrothschule | 001 |
Altenbrucher Schule | 010 |
Döser Schule | 003 |
Franzenburger Schule | 011 |
Gorch-Fock-Schule | 005 |
Grodener Schule | 006 |
Lüdingworther Schule | 012 |
Manfred-Pelka-Schule (Duhnen) | 004 |
Ritzebütteler Schule | 007 |
Sahlenburger Schule | 008 |
Süderwischschule | 009 |
Die genaue Zuordnung Ihrer Straße können Sie hier einsehen:
Der Landkreis Cuxhaven hat für die in seiner Trägerschaft stehenden Schulen des Sekundarbereichs I und II (Klassen 5 – 13) auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven (1 Hauptschule, 2 Oberschulen, 2 Realschulen, 2 Gymnasien) ebenfalls Schulbezirke festgelegt, die Sie hier einsehen können. Für die Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung „Schule am Meer“ gilt das gesamte Gebiet der Stadt Cuxhaven als Einzugsbereich.
Übersichtskarten – Schulbezirksgrenzen usw.
Link zum Geoportal der Stadt Cuxhaven
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Mehrgenerationenhaus
Das in städtischer Trägerschaft stehende Mehrgenerationenhaus gibt es seit 2008. Es ist in das Jugendfreizeitzentrum „Haus der Jugend“ integriert, das bereits seit 1953 existiert.
Von Anfang an stand die Begegnung von Menschen im Mittelpunkt der Arbeit und so war es nur logisch im Sinne des Leitspruchs „Wo Menschen aller Generationen sich begegnen“ diese Arbeit auf alle Altersgruppen auszudehnen. Herzstück des Hauses ist der Offene Treff.
Hier haben die Nutzenden der vielfältigen Angebote den notwendigen Raum sich zu treffen, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen. Wir heißen alle Interessierten, egal welchen Alters oder welcher Herkunft, ganz herzlich willkommen!
Mehrgenerationenhaus
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E-Mail: info@cuxhaven.de