Kindertagesstätten
Zurzeit gibt es 34 Kindertagesstätten und 1 Waldkindergarten in Cuxhaven.
Betrieben werden die Tagesstätten durch freie Träger der Jugendhilfe:
Deutsches Rotes Kreuz Cuxhaven/Hadeln, Ev.-luth. Kirchengemeinden, Röm-kath. Kirchengemeinde St. Marien,
Paritätischer Cuxhaven, AWO Soziale Dienste, Förderkreis Waldorfpädagogik
Schulen
Alle Einrichtungen sind offen für alle Kinder, unabhängig von Konfession oder Weltanschauung.
Die Stadt Cuxhaven ist Schulträgerin für 11 Grundschulen. Der Landkreis Cuxhaven ist Schulträger von 3 Hauptschulen, 2 Realschulen, 2 Gymnasien sowie 1 Förderschule und den Berufsbildenden Schulen auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven. Die Waldorfschule befindet sich in freier Trägerschaft. Die Schulträgerschaft und damit die Aufgabe eines Schulträgers, das notwendige Schulangebot vorzuhalten, gehört nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) zu den kommunalen Pflichtaufgaben, welche die Schulträger im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen haben. Die Schulträger dieser Schulen sind zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten. Dazu gehören nicht nur die Bereitstellung der Schulgebäude, sondern auch der Einrichtung (z.B. mit Mobiliar, Ausstattung der Fachunterrichtsräume, Lehrmaterial etc.), der Schulverwaltungskräfte, der Hausmeister und der Reinigungskräfte.
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) werden Kinder mit dem Beginn eines Schuljahres dann schulpflichtig, wenn sie das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger und Feststellung der Schulfähigkeit für das aktuelle Schuljahr
Im Jahr der Einschulung wird nach vorheriger schriftlicher Terminvergabe von den zuständigen Grundschulen die Schulfähigkeit Ihres Kindes festgestellt.
Die Sprachstandsfeststellung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger wurde bereits im Vorjahr durchgeführt.
Bei der Anmeldung sind die Kinder grundsätzlich persönlich vorzustellen. Außerdem sind die Geburtsurkunde und der Impfausweis Ihres Kindes mitzubringen und der Schule vorzulegen.
Schuljahr 2025/2026
Die Feststellung der Schulfähigkeit für das Schuljahr 2025/2026 wird von den zuständigen Grundschulen an folgenden Tagen durchgeführt:
| |
Abendrothschule | 11.03. bis 13.03.2025 |
Altenbrucher Schule | am 17.02.2025 |
Döser Schule | 12.05. bis 14.05.2025 |
Franzenburger Schule | 11.03. bis 21.03.2025 |
Gorch-Fock-Schule | 18.03. bis 19.03.2025 |
Grodener Schule | 24.03. bis 28.03.2025 |
Lüdingworther Schule | 25.03. und 27.03.2025 |
Manfred-Pelka-Schule | am 04.03.2025 |
Ritzebütteler Schule | 10.02. bis 14.02.2025 |
Sahlenburger Schule | 04.03. bis 07.03.2025 |
Süderwischschule | 11.03., 18.03. und 20.03.2025
|
Der Einschulungstag für das Schuljahr 2025/2026 wird auf Samstag, 16. August 2025, festgesetzt.
Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger und Feststellung der Schulfähigkeit für das aktuelle Schuljahr
Im Jahr der Einschulung wird nach vorheriger schriftlicher Terminvergabe von den zuständigen Grundschulen die Schulfähigkeit Ihres Kindes festgestellt.
Die Sprachstandsfeststellung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger wurde bereits im Vorjahr durchgeführt.
Bei der Anmeldung sind die Kinder grundsätzlich persönlich vorzustellen. Außerdem sind die Geburtsurkunde und der Impfausweis Ihres Kindes mitzubringen und der Schule vorzulegen.
Schuljahr 2025/2026
Die Feststellung der Schulfähigkeit für das Schuljahr 2025/2026 wird von den zuständigen Grundschulen an folgenden Tagen durchgeführt:
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Abendrothschule | 11.03. bis 13.03.2025 |
Altenbrucher Schule | am 17.02.2025 |
Döser Schule | 12.05. bis 14.05.2025 |
Franzenburger Schule | 11.03. bis 21.03.2025 |
Gorch-Fock-Schule | 18.03. bis 19.03.2025 |
Grodener Schule | 24.03. bis 28.03.2025 |
Lüdingworther Schule | 25.03. und 27.03.2025 |
Manfred-Pelka-Schule | am 04.03.2025 |
Ritzebütteler Schule | 10.02. bis 14.02.2025 |
Sahlenburger Schule | 04.03. bis 07.03.2025 |
Süderwischschule | 11.03., 18.03. und 20.03.2025
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Der Einschulungstag für das Schuljahr 2025/2026 wird auf Samstag, 16. August 2025, festgesetzt.
Die Stadt Cuxhaven hat für die in ihrer Trägerschaft stehenden Grundschulen Schulbezirke in einer Satzung festgelegt. Für alle elf Grundschulen wurden Schulbezirke geschaffen, die aneinandergrenzen. Die Schulbezirke der Grundschulen schließen die Jahrgänge 1 bis 4 ein.
Die Schuleinzugsbereiche für die Grundschulen sind wie folgt festgelegt:
Schuleinzugsbereiche | |
---|---|
Grundschulen | Schulbezirk |
Abendrothschule | 001 |
Altenbrucher Schule | 010 |
Döser Schule | 003 |
Franzenburger Schule | 011 |
Gorch-Fock-Schule | 005 |
Grodener Schule | 006 |
Lüdingworther Schule | 012 |
Manfred-Pelka-Schule (Duhnen) | 004 |
Ritzebütteler Schule | 007 |
Sahlenburger Schule | 008 |
Süderwischschule | 009 |
Die genaue Zuordnung Ihrer Straße können Sie hier einsehen:
Der Landkreis Cuxhaven hat für die in seiner Trägerschaft stehenden Schulen des Sekundarbereichs I auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven (3 Hauptschule, 2 Realschule, 2 Gymnasien) ebenfalls Schulbezirke festgelegt, die Sie hier einsehen können.
Für die Förderschule (Schule am Meer) gilt das gesamte Gebiet der Stadt Cuxhaven als Einzugsbereich.
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Mehrgenerationenhaus
Das in städtischer Trägerschaft stehende Mehrgenerationenhaus gibt es seit 2008. Es ist in das Jugendfreizeitzentrum „Haus der Jugend“ integriert, das bereits seit 1953 existiert.
Von Anfang an stand die Begegnung von Menschen im Mittelpunkt der Arbeit und so war es nur logisch im Sinne des Leitspruchs „Wo Menschen aller Generationen sich begegnen“ diese Arbeit auf alle Altersgruppen auszudehnen. Herzstück des Hauses ist der Offene Treff.
Hier haben die Nutzenden der vielfältigen Angebote den notwendigen Raum sich zu treffen, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen. Wir heißen alle Interessierten, egal welchen Alters oder welcher Herkunft, ganz herzlich willkommen!
Mehrgenerationenhaus
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E-Mail: info@cuxhaven.de