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Bundestagswahl 2025

am Sonntag, den 23. Februar 2025

Informationen zur Briefwahl

Der Bundespräsident hat den Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst. Als Wahltermin für die vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages wurde Sonntag, der 23. Februar 2025, festgelegt.

 

Am Wahlsonntag können die Wählerinnen und Wähler in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr ihre Stimmen in den Wahllokalen abgeben. Wer wahlberechtigt ist, erhält in Cuxhaven bis zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung, die darüber informiert, in welchem Wahlbezirk die Person wahlberechtigt ist und wo sich das entsprechende Wahllokal befindet.

 

Diese Wahlbenachrichtigung erhält jede wahlberechtigte Person, die bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zum Stichtag 23. November 2024 gemeldet war. Sie wird damit auch automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sollte man keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe, bedeutet dies nicht, dass man an der Wahl nicht teilnehmen kann. Ausschlaggebend hierbei ist, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich entweder durch eine Wahlbenachrichtigung oder durch ein gültiges Personaldokument, bspw. Personalausweis, identifizieren kann. Sollten man keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kann man sich mit dem Team der Wahlbehörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

 

Grundsätzlich wählen die Wahlberechtigten in dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Die Wahlberechtigten erhalten nach Abgabe ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments in ihrem Wahllokal für die Wahl einen amtlichen Stimmzettel, den sie unbeobachtet in der Wahlkabine kennzeichnen und falten können. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Erst- und Zweitstimme.

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

 

Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden: 

 

persönlich und schriftlich

Der Antrag kann formlos oder mit Hilfe des unterschriebenen Vordrucks, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, gestellt werden.

 

persönlich und elektronisch

Elektronisch kann der Antrag in der Zeit vom 13.01. bis einschließlich 18.02.2025 auch auf unserer Internetseite über den Onlinewahlschein (OLIWA) eingereicht werden. Des Weiteren ist auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code aufgedruckt mit dem man direkt zum OLIWA gelangt.

 

vor Ort auch mündlich

Sie können in der Briefwahlausgabestelle im Sitzungsraum „Vannes“ oder beim Team der Wahlbehörde mündlich ihre Briefwahlunterlagen beantragen.

Auf Nachfrage muss man sich gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wahlbehörde – so wie im Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand auch – durch ein gültiges Personaldokument ausweisen.

 

Eine Beantragung per Telefon, Messengerdienst (SMS, WhatsApp usw.) oder Social Media (Facebook, Instagram usw.) ist nicht zulässig.

 

Ausgabe und Versandstart der Briefwahlunterlagen

 

Aufgrund der verkürzten Fristen zur Bundestagswahl sind die zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleitung und die zugelassenen Landeswahlvorschläge durch die Landeswahlleitung spätestens am Montag, den 03.02.2025, öffentlich bekannt zu geben. Dementsprechend ist es nicht möglich, vor diesem Termin die Stimmzettel zu produzieren und an die Gemeinden auszuliefern. Aus diesem Grund ist der frühestmögliche Termin zur Ausgabe und zum Versandstart der Briefwahlunterlagen voraussichtlich der 10. Februar 2025. Dieses kurze Zeitfenster zum Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen muss im Rahmen der gesetzlichen Fristen in Kauf genommen und kann von der Stadt Cuxhaven auch nicht beeinflusst werden.

 

Wer beabsichtigt durch Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen, sollte frühzeitig einen Antrag stellen.

 

Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der Kreiswahlleitung des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch direkt bei der Kreiswahlleitung – nicht aber in einem der Wahllokale – abgegeben werden.

 

Öffnungszeiten des Briefwahllokals im Rathaus

 

Die Stadt Cuxhaven hat ab dem 10. Februar 2025 im Altbautrakt des Rathauses im Sitzungsraum „Vannes“ ein Briefwahllokal eingerichtet. Der Sitzungsraum ist dank der Fahrstühle im Rathaus auch für gehbehinderte Menschen leicht zu erreichen. Das Briefwahllokal ist werktags wie folgt geöffnet:

 

Montag bis Donnerstagvon 8.30 Uhrbis12.30 Uhr
Freitag von 7.30 Uhrbisbis 12.30 Uhr sowie
Dienstag und Donnerstagvon 14.30 Uhrbis14.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

Am Freitag, den 21. Februar 2025, ist das Briefwahllokal bis 15.00 Uhr geöffnet.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Wahlen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um zur Wahl des Deutschen Bundestages wahlberechtigt zu sein?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie Deutsch im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.

 

Auch Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wählen. Hierfür gibt es ein besonderes Verfahren:

 

Sie können bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen, in der Sie vor Ihrem Wegzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt mit Hauptwohnung gemeldet waren. 

Entsprechende Hinweise und Antragsformulare für Deutsche im Ausland zur Bundestagswahl  finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de unter dem Menüpunkt „Informationen für Wählende“; „Deutsche im Ausland“.

 

Deutsche, die sich vorübergehend (zum Beispiel während eines Urlaubs) im Ausland aufhalten, aber weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können per Briefwahl an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen. Sie brauchen nicht die Wahlbenachrichtigung abzuwarten, sondern können bereits jetzt bei ihrer Gemeindebehörde schriftlich (z. B. auch per Fax oder E-Mail) oder persönlich die Erteilung eines Wahlscheins beantragen (siehe auch unsere Hinweise zur Briefwahl).

Ich bin nach Cuxhaven gezogen. Was muss ich jetzt tun um an der Wahl teilnehmen zu können?

Stichtag für das Wohnsitzkriterium ist der 23. November 2024, spätestens an diesem Tag muss in der Bundesrepublik eine Wohnung bezogen worden sein. Wer am 10. Januar 2025 beim Bürgerbüro der Stadt Cuxhaven seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat, braucht sich um nichts zu kümmern. Wahlberechtigte werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Cuxhaven eingetragen und erhalten dann bis spätestens 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.

 

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erkundigen Sie sich bei der Wahlbehörde, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. In der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu stellen.

 

Maßgeblich für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist grundsätzlich die meldebehördliche Anmeldung. Daher ist – insbesondere bei einem Umzug – Folgendes zu beachten:

 

1. Sie sind aus einer anderen Gemeinde zugezogen?

 

Bei Anmeldung vor dem 13. Januar 2025:

Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen.

 

Bei Anmeldung vom 13. Januar 2025 bis 2. Februar 2025:

Sie bleiben im Wählerverzeichnis der Gemeinde, aus der Sie fortgezogen sind (Fortzugsgemeinde), eingetragen und können dort Briefwahlunterlagen anfordern. Auf Antrag können Sie aber auch in das Wählerverzeichnis der Stadt Cuxhaven eingetragen werden (verbunden mit einer Streichung in der Fortzugsgemeinde). Die Antragsfrist endet am 2. Februar 2025.

 

2. Sie sind innerhalb Cuxhavens umgezogen?

 

Bei Ummeldung vor dem 13. Januar 2025:

Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen.

 

Bei Ummeldung ab dem 13. Januar 2025:

Sie bleiben in jedem Fall in Ihrem bisherigen Wahlbezirk eingetragen. Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks ist leider nicht möglich.

 

Falls Sie nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen möchten, haben Sie die Möglichkeit, bei der Wahlbehörde der Stadt Cuxhaven einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen (beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur Briefwahl auf der Website).

 

3. Sie sind als Wahlberechtigter Deutscher aus dem Ausland zugezogen?

 

Bei Anmeldung vor dem 13. Januar 2025:

Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen.

 

Bei Anmeldung vom 13. Januar 2025 bis 2. Februar 2025:

Sie werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Cuxhaven eingetragen. Dabei ist durch eine Versicherung an Eides statt der Nachweis für die Wahlberechtigung zu erbringen und zu erklären, dass kein weiterer Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wurde. Die Antragsfrist endet am 2. Februar 2025.

 

4. Was ist bei mehreren Wohnungen zu beachten?

 

Haben Sie mehrere Wohnungen, werden Sie am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen. Im Übrigen gelten die Regelungen zu Ziffer 1 und 2, wenn Sie eine bisherige Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären.

Leben Sie im Ausland, sind aber in Deutschland weiterhin gemeldet, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis der Meldegemeinde eingetragen.

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Kann ich trotzdem wählen?

Kommt darauf an. Sie sollten sich bei der Wahlbehörde erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies der Fall, können Sie mit einem amtlichen Lichtbilddokument am Wahlsonntag in ihrem Wahllokal wählen gehen.

Noch weitere Fragen?

Konnte Ihre Frage noch nicht beantworten werden, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter/innen aus den Kontakten

Sabine Haß
Wahlorganisation
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Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
2.45, 2. Etage
04721 - 700 571
04721 - 700 901
8.69596
53.86899
Kristina Bielak
Wahlorganisation
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Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
2.48, 2. Etage
04721 - 700 579
04721 -700 901
8.69596
53.86899
Skrollan Neumann
Wahlhelfer-/innen
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Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
2.44, 2. Etage
04721 -700 570
04721 -700 901
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Hendrik Nintzel
Wählbarkeit, Wahlorganisation
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Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
2.49, 2. Etage
04721 - 700 581
04721 -700 901
8.69596
53.86899

 

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