Wahlplakatierung in der Stadt Cuxhaven
Für die Aufstellung von (Groß-)Plakattafeln stehen den Parteien 27 Grundstücksflächen auf Antrag zur Verfügung. Wahlplakatierung ist grundsätzlich innerhalb einer Zeit von zwei Monaten vor dem Wahltag zulässig. Voraussetzung wäre, dass der Bundespräsident den Wahltermin nach Auflösung des Bundestages formal festlegt hat.
Auf den beigefügten Luftbildaufnahmen sind die genauen Flächen ausgewiesen:
(Sie finden die jeweilige Luftbildaufnahme sowie ein PDF-Dokument dieser Luftbildaufnahme durch Klicken auf das +)
Alle Fotos: Stadt Cuxhaven