Hier finden Sie aktuelle Informationen und allgemeine Hinweise für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wir bedanken uns für Ihr großes Interesse an der Bundestagswahl und Ihre Bereitschaft zur Unterstützung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin.
Hierdurch konnten wir bereits alle Wahllokale mit einer ausreichenden Anzahl an Wahlhelfenden besetzen. Alle Einberufungen wurden bereits versendet.
Sie können sich gerne weiterhin als Wahlhelfer-/in registrieren. Falls es in den Wahllokalen noch zu Ausfällen kommen würde, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dann auch kurzfristig unterstützen würden.
Online-Registrierung
27472 Cuxhaven
Wahlhelferschulung
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Wahlehrenamt
Sie müssen für die stattfindende/n Wahl/en wahlberechtigt sein.
Ob Sie wahlberechtigt sind, erfahren sie hier (Link zu den FAQ auf der Startseite Wahlen) oder nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf.
Sie können sich unter www.cuxhaven.de/wahlhelfer freiwillig melden. Unter allen freiwilligen Meldungen verlosen wir verschiedenen Sachpreise, z. B. Gutscheine für Eintritte zu städtischen Einrichtungen.
Ihre Aufgaben als Wahlhelfer/-in können vielfältig sein: Sie werden als Wahlvorsteher/-in, Schriftführer/-in oder Beisitzer/-in eingesetzt. Zu Ihren Aufgaben gehören dann zum Beispiel die Organisation im Wahllokal, die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und das Feststellen des Wahlergebnisses in Ihrem Wahllokal gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes.
Wenn Sie als Wahlvorsteher/-in oder deren Stellvertretung einberufen wurden, erhalten Sie rechtzeitig vor dem Wahlsonntag eine Einladung zu einer Schulungsveranstaltung. Diese ist keine Pflichtveranstaltung, soll aber dazu dienen, Ihnen die Aufgaben und Tätigkeiten im Wahlvorstand näher zu bringen und Fragen im Vorwege zu beantworten. Auch neben den Schulungen steht Ihnen die Wahlbehörde mit ihren Ansprechpartnern gerne für Fragen zur Verfügung und stellt entsprechendes Schulungsmaterial zur Verfügung.
Sie werden in einem Wahllokal im Stadtgebiet eingesetzt. Haben Sie einen Wunscheinsatzort, können Sie dies gerne angeben.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Grundsätzlich trifft sich der Wahlvorstand am Wahlsonntag um 7:15 Uhr im Wahllokal. Es besteht aber vorab die Möglichkeit sich abzusprechen und in entsprechende Schichten einzuteilen. Eine Schicht am Wahltag dauert etwa fünf Stunden. Ab 18 Uhr kommen dann alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und zählen gemeinsam die Stimmen aus und unterstützen bei der Feststellung des Wahlergebnisses
Unter allen freiwilligen Wahlhelfer/-innen, werden nach der Wahl Sachpreise (wie z.B. Gutscheine für die städtischen Einrichtungen) verlost. Sie nehmen automatisch an der Verlosung teil, wenn Sie sich über die Online-Registrierung als Wahlhelfer/-in melden. Mitarbeitende der Stadt Cuxhaven sind von dieser Verlosung ausgenommen.
Hat Sie jemand als Wahlhelfer/-in geworben? Dann nimmt auch die werbende Person automatisch an der Verlosung teil.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in ist ehrenamtlich. Jede/r Wahlberechtigte ist somit zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet. Die Ablehnung kann nur aus einem wichtigen Grund, wie z. B. Krankheit, erfolgen.
Berechtigt die Übernahme eines Wahlehrenamtes abzulehnen sind auch Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Ja. Für die Übernahme des Wahlehrenamtes erhalten Sie ein Erfrischungsgeld zwischen 35 und 50 €. Wenn Sie sich freiwillig melden, nehmen Sie automatisch an der o. g. Verlosung teil
Konnte Ihre Frage noch nicht beantwortet werden, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter/innen aus den Kontakten.