Online-Dienste
Die Stadt Cuxhaven bietet bereits einige Leistungen online an
Online-Dienste bei der Stadt Cuxhaven - jederzeit und überall
Die Stadt Cuxhaven arbeitet laufend daran, ihre Verwaltungsleistungen online bereit zu stellen. Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Dienstleistungen, die Sie bequem von zu Hause aus oder mobil von unterwegs beantragen können.
Für viele dieser Dienstleistungen wird das sogenannte "Servicekonto plus" des Land Niedersachsen und damit die "eID" (elektronische Identität, vergleichbar einer elektronischen Unterschrift) Ihres Personalausweises erforderlich sein.
Wie Sie die Anmeldung auf dem Servicekonto des Landes Niedersachsen und die eID-Funktion Ihres Ausweises nutzen können, erklären Ihnen Videos, die seitens des Bundes erstellt worden sind.
Es handelt sich um Videos, die auf der Plattform Youtube eingebunden sind.
Informationen zu Dienstleistungen in Niedersachsen sowie Links zur Registrierung über die BundID oder das Unternehmenskonto (aus Basis von ELSTER)
Zum Serviceportal Niedersachsen online (Link)
Informationen zum Personalausweis
Zum Personalausweisportal des Bundes (Link)
Informationen zur AusweisApp2
Zur Informationsseite des Bundes
Voraussetzungen zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion
Zum Video auf You Tube
Online-Ausweisfunktion erklärt: (Transport-) PIN, CAN, PUK und Sperrkennwort
Zum Video auf You Tube
Online-Ausweisfunktion nutzen - ein Beispiel
Smartphone als Kartenlesegerät einsetzen
Online-Dienste
für unsere Bürgerinnen/Bürger & Unternehmen in der Stadt Cuxhaven
Auf unseren Internetseiten finden Sie bereits einige Möglichkeiten für Online-Dienste usw..
Hier haben wir für Sie schon einige zusammengefasst. Die Liste wird von uns laufend aktualisiert.
Abfallbehälter – An-, Ab- und Ummeldung
Wenn Sie einen Abfallbehälter benötigen oder ggf. nicht mehr benötigen, können Sie den nachfolgenden Online-Antrag verwenden.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Biotonne - Antrag auf Befreiung und gemeinsame Nutzung
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Hinweis: Der Antrag ist formgebunden und kann nur vom Grundstückseigentümer oder einem Bevollmächtigten gestellt werden
Müllgebühren – Antrag auf Ermäßigung der Grundgebühr II
Bauantrag digital - Informationen zu Antragsverfahren der Bauaufsicht gemäß § 3a Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Cuxhaven teilt mit, dass die im Folgenden aufgeführten Antragsverfahren digital per elektronischer Kommunikation zur Verfügung stehen:
Anträge ohne erforderliche Qualifikation als Entwurfsverfasser (§ 53 NBauO)
- Bauvoranfrage nach § 73 NBauO
Anträge mit erforderlicher Qualifikation als Entwurfsverfasser (§ 53 NBauO)
- Baugenehmigung (§ 67 NBauO)
- Mitteilung nach (§ 62 NBauO)
- Antrag für eine Teilbaugenehmigung (nach § 70 Abs. 3 NBauO)
- Antrag für eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung (nach § 66 NBauO)
- Abbruchanzeige (nach § 60 NBauO)
- Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines
Bauvorbescheids (nach § 71 Abs. 1 und § 73 NBauO)
- Antrag für eine Typengenehmigung (§ 73 a NBauO)
- Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem
öffentlichen Baurecht entsprechen (nach § 65 Abs.2, Satz 3 NBauO)
Bauantrag - Link zum Online-Verfahren "Cuxhaven-meinamt.digital"
Anzeige nach § 22 EBV Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen
wer in der Stadt Cuxhaven bestimmte Mengen mineralischer Ersatzbaustoffe verwenden möchte, muss dieses 4 Wochen vor Baubeginn der Unteren Abfallbehörde anzeigen.
Nähere Informationen finden Sie nachfolgend unter weiteren Informationen.
- Zur Online-Anzeige (bitte klicken Sie auf den Link)
- Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Hausnummern
werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
- Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
- Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Bewerbung bei der Stadt Cuxhaven
Die Bewerbung kann bequem online erfolgen (Link).
Wir freuen uns auf Sie
Für den privaten Transport eines Strandkorbes über den Deich und das Deichvorland wird eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung benötigt.
Durch den Online-Dienst „Deichüberfahrt für den privaten Transport eines Strandkorbes“ steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, diese deichrechtliche Ausnahmegenehmigung bequem online zu beantragen.
Hier gelangen Sie zum Online Antrag (Link)
- Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zu Deichangelegenheiten
Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
Klicken Sie auf den Link zur Seite des Bundesamtes für Justiz - Sie gelangen dann zum Online-Portal des Bundesamtes für Justiz, wo Sie Ihr Führungszeugnis online beantragen können.
Seit dem 01.03.2018 erhebt die Stadt Cuxhaven zusätzlich eine Übernachtungsteuer. Zur Verwaltungsvereinfachung sowohl für die Unterkunftgeber (sie müssen kein zusätzliches elektronisches Meldeverfahren nutzen) als auch für die Stadt haben die Unterkunftgeber zur Steueranmeldung dafür das bereits von der Stadt für die Gästebeiträge eingesetzte und für Zwecke der Übernachtungsteuer erweiterte elektronische Abrechnungssystem zu nutzen. Da dieses System ursprünglich nur für das Melde- und Gästebeitragswesen entwickelt wurde, sind der Erweiterung systembedingte Grenzen gesetzt.
Zu den Informationen des Steueramtes
Gaststättengewerbe Anzeige (§ 2 Abs.1 und 4 NGastG)
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen
Gaststättengewerbe - Antrag früherer Beginn (§ 2 Abs.1 NGastG)
Abweichend davon kann die zuständige Stelle einen früheren Beginn des Gaststättengewerbes zulassen, wenn die Einhaltung der 4-Wochen-Frist für Sie als Betreiberin oder Betreiber nicht zumutbar ist.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen
Bescheinigung der Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung
Sie können eine Bescheinigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse beantragen.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen
Gewerbe Anmeldung
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen
Gewerbe Abmeldung
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen
Gewerbe Ummeldung
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen
Bescheinigung der Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung
Sie können eine Bescheinigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse beantragen.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen
Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung Gestattung
Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird. Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen
Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen
Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, können eine Gewerbelegitimationskarte beantragen.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen
Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen
Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Antrag auf Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte
Grundsteuer-Viewer
Die Finanzverwaltung stellt für die Zwecke der Grundsteuer B mit dem Grundsteuer-Viewer die für Ihre Steuererklärung erforderlichen Geodaten im Internet kostenfrei über eine Karte zur Verfügung. Gleichzeitig dient dies auch als Ausfüllhilfe für Ihre Steuererklärung.
Für Grundstücke, im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, die der Grundsteuer A unterliegen, ist der Grundsteuer-Viewer nicht zu verwenden.
Weitere Informationen und den Grundsteuer-Viewer finden Sie hier.
(bitte klicken Sie auf den Link).
Informationen zur Grundsteuerreform in Niedersachsen finden Sie hier.
(bitte klicken Sie auf den Link)
Hundehaltung Anmeldung
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, wenn
* der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
* bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
* bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Mit der Anmeldung Ihres Hundes müssen Sie Hundesteuer nach Maßgabe der städtischen Hundesteuersatzung zahlen. Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die das Steueramt der Stadt Cuxhaven.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen zur Hundehaltung Anmeldung (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen zur Hundesteuerpflicht (bitte klicken Sie auf den Link)
Hundehaltung Abmeldung
* Aufgabe der Hundehaltung,
* Abgabe des Hundes,
* Tod des Hundes,
* Verlust des Hundes oder
* Wegzug des Hundehalters.
Für die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke wenden Sie sich bitte an das städtische Steueramt. Denken Sie bitte auch daran, den Hund beim zentralen Hunderegister abzumelden.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen zur Hundehaltung Abmeldung (bitte klicken Sie auf den Link)
Sie müssen nur einmal die persönliche Daten hinterlegen und dann die Wünsche markieren. Von uns erhalten Sie dann die Nachricht mit den Buchungsbestätigungen für ihr Kind auf einen Blick. Über das hinterlegte Bezahlsystem können die Teilnehmerbeiträge bequem und übersichtlich gezahlt werden.
Ferienpassaktion der Stadt Cuxhaven - Freischaltung erfolgt immer zum Start
(bitte klicken Sie auf den Link)
Link zur Seite vom Haus der Jugend (bitte klicken Sie auf den Link)
Antrag auf Förderung aus dem Kulturfonds
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Melderegisterauskunft
Sie können zudem eine vereinfachte Meldeauskunft (Link zum Online-Antrag) beantragen
Ergänzend sind Informationen zu den nachfolgenden Themen auf unserer Internetseite zu finden:
- Melderegisterauskunft Erteilung (bitte klicken Sie auf den Link)
- Melderegisterauskunft Erteilung erweitert (bitte klicken Sie auf den Link)
- Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke (bitte klicken Sie auf den Link)
- Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung (bitte klicken Sie auf den Link)
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Ablieferungsfrist für Überschüsse aus der Pfandverwertung im Pfandleihgewerbe: Verlängerung
Wurde eine solche Vereinbarung abgeschlossen und der danach zu bestimmende Zeitpunkt erreicht, müssen Überschüsse spätestens nach einem Monat an die Gewerbebehörde Stelle abgeführt werden, damit dieser Teil des Erlöses verfällt. Auf Antrag kann diese Frist aus wichtigem Grund verlängert werden.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
Der/Die Pfandvermittler/in vermittelt Pfandgeschäfte, indem er/sie auf ihm/ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf in Cuxhaven der Erlaubnis der Gewerbebehörde.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe: Verlängerung
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
Nähere Informationen, insbesondere zu den verbotenen Tätigkeiten, erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Reisegewerbe: Erlaubnis
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
Die Art der feilzubietenden Waren soll in einem gewissen Zusammenhang zur anlassgebenden Veranstaltung stehen.
Die Erteilung der Erlaubnis steht im Ermessen der Ordnungsbehörde.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Wanderlager - Anzeige einer Verkaufsveranstaltung
Die Veranstaltung eines Wanderlagers kann untersagt werden, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Hier lässt sich das online herausfinden. (bitte klicken Sie auf den Link)
Informationen über unser Klimaschutzkonzept (bitte klicken Sie auf den Link)
Online-Sperrmüllantrag
Nachdem Sie Ihren Antrag abgesendet haben, erhalten Sie von uns eine Eingangs- und Zahlungsbestätigung. Ihr Sperrmülltermin wird Ihnen ausschließlich per E-Mail mitgeteilt.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Wenn es mal schneller gehen muss: Express Sperrmüllantrag
(bitte klicken Sie auf den Link)
Zu den Informationen der Abfallwirtschaft (bitte klicken Sie auf den Link)
Online Express-Sperrmüllantrag
Nachdem Sie Ihren Antrag abgesendet haben, erhalten Sie von uns eine Eingangs- und Zahlungsbestätigung. Ihr Sperrmülltermin wird Ihnen ausschließlich per E-Mail mitgeteilt.
Die Verwaltungsgebühr für die Express-Sperrmüllabfuhr (Abfuhr innerhalb von zwei Arbeitstagen außer Freitags oder zum Wunschtermin) beträgt 70,00 €. Bitte versenden Sie Ihren Express-Sperrmüllantrag online! Nachdem Sie Ihren Antrag abgesendet haben, erhalten Sie von uns eine Eingangs- und Zahlungsbestätigung. Ihr Sperrmülltermin wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt oder wir berücksichtigen Ihren Wunschtermin.
Zum Online Express Sperrmüllantrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu den Informationen der Abfallwirtschaft (bitte klicken Sie auf den Link)
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Antrag für das Aufstellen des Gerätes
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Sondernutzung Straße
Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um
- motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern
- Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlonveranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe
- Fahrten im geschlossenen Verband
- Umzüge
- Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
Zum Online-Antrag
(bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen
(bitte klicken Sie auf den Link)
Baustelle: Erteilung von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen (VBA)
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
- Aufstellung eines Gerüstes
müssen gesichert werden.
Zum Online-Antrag
(bitte klicken Sie auf den Link)
Zu weiteren Informationen
(bitte klicken Sie auf den Link)
(Geburtsurkunde beantragen, Eheurkunde beantragen, Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen, Sterbeurkunde beantragen)
Nachfolgend finden Sie Links zu Online-Anträgen und Informationen zu Urkunden. Amtlich wurden diese Urkunden auch als Personenstandsurkunden bezeichnet.
Geburtsurkunde Ausstellung
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister § 62 Personenstandsgesetz
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Link zum Online-Antrag
Link zu weiteren Informationen
Eheurkunde beantragen
Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister § 62 Personenstandsgesetz
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.
Link zum Online-Antrag
Link zu weiteren Informationen
Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister § 62 Personenstandsgesetz
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet
Link zum Online Antrag
Link zu weiteren Informationen
Sterbeurkunde beantragen
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz
Link zum Online-Antrag
Link zu weiteren Informationen
Kurse online buchen - startet noch 2022
(bitte klicken Sie auf den Link)
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen
Zu gewerblichen Schaustellungen von Personen bedarf es einer Erlaubnis. Diese Erlaubnis benötigen die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen. Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse.
Hinweis: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
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Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass
Sie benötigen hierzu eine entsprechende Erlaubnis, die Sie bei der Gewerbebehörde beantragen können.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.
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Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Fleckenmarkt - Standplatz beantragen
Wer als Aussteller daran teilnehmen möchte, benötigt hierzu eine entsprechende Erlaubnis, die Sie bei der Gewerbebehörde beantragen können.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
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Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
Die Art der feilzubietenden Waren soll in einem gewissen Zusammenhang zur anlassgebenden Veranstaltung stehen.
Die Erteilung der Erlaubnis steht im Ermessen der Ordnungsbehörde.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
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Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
Für Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte wird eine Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit benötigt.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
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Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung
Wenn ein Jahr- oder Spezialmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien ange- strebt werden.
Näheres erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
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Zu weiteren Informationen
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Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
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Zu weiteren Informationen
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Wanderlager - Anzeige einer Verkaufsveranstaltung
Die Veranstaltung eines Wanderlagers kann untersagt werden, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
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Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren - Zulassung auf Messen, Ausstellungen und Großmärkten
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Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren - Zulassung auf Spezial- und Jahrmärkten
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen - bitte den nachfolgenden Link betätigen
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Zu weiteren Informationen (bitte klicken Sie auf den Link)
Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe - Zulassung
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Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
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Versteigerergewerbe - Erlaubnis im Reisegewerbe
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Versteigerung - Anzeige
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Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte
Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.
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Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel
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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden und wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigen der verantwortliche Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Wenn das Waffenherstellungsgewerbe durch einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann muss für sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
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Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und Munition
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Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel
Sie wird der Erlaubnisinhaberin/dem Erlaubnisinhaber für eine bestimmte Stellvertreterin/einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen.
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