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Online-Dienste 

Die Stadt Cuxhaven bietet bereits einige Leistungen online an  

Online-Dienste bei der Stadt Cuxhaven - jederzeit und überall

Die Stadt Cuxhaven arbeitet laufend daran, ihre Verwaltungsleistungen online bereit zu stellen. Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Dienstleistungen, die Sie bequem von zu Hause aus oder mobil von unterwegs beantragen können. 

 

Für viele dieser Dienstleistungen wird das sogenannte "Servicekonto plus" des Land Niedersachsen und damit die "eID" (elektronische Identität, vergleichbar einer elektronischen Unterschrift) Ihres Personalausweises erforderlich sein. 
Wie Sie die Anmeldung auf dem Servicekonto des Landes Niedersachsen und die eID-Funktion Ihres Ausweises nutzen können, erklären Ihnen Videos, die seitens des Bundes erstellt worden sind. 
 

Es handelt sich um Videos, die auf der Plattform Youtube eingebunden sind. 

 

Informationen zu Dienstleistungen in Niedersachsen sowie Links zur Registrierung über die BundID oder das Unternehmenskonto (aus Basis von ELSTER)
Zum Serviceportal Niedersachsen online (Link)

 

Informationen zum Personalausweis
Zum Personalausweisportal des Bundes (Link)

 

Informationen zur AusweisApp2
Zur Informationsseite des Bundes 

 

Voraussetzungen zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion
Zum Video auf You Tube 

Online-Ausweisfunktion erklärt: (Transport-) PIN, CAN, PUK und Sperrkennwort
Zum Video auf You Tube

 

Online-Ausweisfunktion nutzen - ein Beispiel

Zum Video auf You Tube 

 

Smartphone als Kartenlesegerät einsetzen

 Zum Video auf You Tube

 

Online-Dienste

für unsere Bürgerinnen/Bürger & Unternehmen in der Stadt Cuxhaven 

Auf unseren Internetseiten finden Sie bereits einige Möglichkeiten für Online-Dienste usw..

Hier haben wir für Sie schon einige zusammengefasst. Die Liste wird von uns laufend aktualisiert. 

Abfall / Müll

Abfallbehälter – An-, Ab- und Ummeldung

Der Online-Antrag ist formgebunden und kann nur vom Grundstückseigentümer oder einem Bevollmächtigten gestellt werden. 

Wenn Sie einen Abfallbehälter benötigen oder ggf. nicht mehr benötigen, können Sie den nachfolgenden Online-Antrag verwenden.

Zum Online-Antrag    (bitte klicken Sie auf den Link)

 

Biotonne - Antrag auf Befreiung und gemeinsame Nutzung

Sie können sich von der Benutzungspflicht der Biotonne befreien lassen, wenn Sie Ihren Bioabfall auf Ihrem Grundstück vollständig selbst kompostieren und verwerten. Auf Antrag ist auch eine Nutzung der Biotonne mit einem direkten Nachbarn möglich

Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link) 

Hinweis: Der Antrag ist formgebunden und kann nur vom Grundstückseigentümer oder einem Bevollmächtigten gestellt werden



Müllgebühren – Antrag auf Ermäßigung der Grundgebühr II

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Grundgebühr II beantragen. Dieses können Sie online beantragen - klicken Sie bitte dazu auf den nachfolgenden

Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)
 
Bauen

Bauantrag digital - Informationen zu Antragsverfahren der Bauaufsicht gemäß § 3a Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

 

  • Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Cuxhaven teilt mit, dass die im Folgenden aufgeführten Antragsverfahren digital per elektronischer Kommunikation zur Verfügung stehen:

 

Anträge ohne erforderliche Qualifikation als Entwurfsverfasser (§ 53 NBauO)

-       Bauvoranfrage nach § 73 NBauO

 

Anträge mit erforderlicher Qualifikation als Entwurfsverfasser (§ 53 NBauO)

-       Baugenehmigung (§ 67 NBauO)

-       Mitteilung nach (§ 62 NBauO)

-       Antrag für eine Teilbaugenehmigung (nach § 70 Abs. 3 NBauO)

-       Antrag für eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung (nach § 66 NBauO)

-       Abbruchanzeige (nach § 60 NBauO)

-       Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines

        Bauvorbescheids (nach § 71 Abs. 1 und § 73 NBauO)

-       Antrag für eine Typengenehmigung (§ 73 a NBauO)

-       Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem

        öffentlichen Baurecht entsprechen (nach § 65 Abs.2, Satz 3 NBauO)

 

Bauantrag - Link zum Online-Verfahren "Cuxhaven-meinamt.digital" 

 

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Anträgen als PDF-Dokument 
0.13 MB / PDF
Bauantrag digital - Informationen zu Antragsverfahren der Bauaufsicht gemäß § 3a Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

 

Anzeige nach § 22 EBV Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen

wer in der Stadt Cuxhaven bestimmte Mengen mineralischer Ersatzbaustoffe verwenden möchte, muss dieses 4 Wochen vor Baubeginn der Unteren Abfallbehörde anzeigen.

Nähere Informationen finden Sie nachfolgend unter weiteren Informationen. 

 
 

Hausnummern 

werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

 
 
Bewerbung

Bewerbung bei der Stadt Cuxhaven

Sie möchten sich beruflich verändern? 

Die Bewerbung kann bequem online erfolgen (Link).

Wir freuen uns auf Sie
Deichüberfahrt für den privaten Transport eines Strandkorbes - Online Antrag an die Stadt Cuxhaven

Für den privaten Transport eines Strandkorbes über den Deich und das Deichvorland wird eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung benötigt.

 

Durch den Online-Dienst „Deichüberfahrt für den privaten Transport eines Strandkorbes“ steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, diese deichrechtliche Ausnahmegenehmigung bequem online zu beantragen.

 

Hier gelangen Sie zum Online Antrag (Link)

 

Führungszeugnis

Online-Portal des Bundesamtes für Justiz

Link zur Seite des Bundesamtes

Klicken Sie auf den Link zur Seite des Bundesamtes für Justiz - Sie gelangen dann zum Online-Portal des Bundesamtes für Justiz, wo Sie Ihr Führungszeugnis online beantragen können.

 

Fundservice-Online
Fundinfo

Zu unseren Informationen über Fundsachen  (bitte klicken Sie auf den Link)

 

Was nicht abgeholt wird - wird versteigert. Okay- war etwas Anderes und sieht inzwischen auch anders aus.

Gästebeitrag und Übernachtungsteuer
Die Stadt Cuxhaven stellt allen Unterkunftgebern bereits seit dem 03.01.2011 ein elektronisches Abrechnungssystem zur Ausstellung der Gästekarten und Abrechnung der eingezogenen Gästebeiträge unentgeltlich zur Verfügung. Seit dem 01.01.2015 ist dieses System verpflichtend von allen Unterkunftgebern zu nutzen, sofern sie nicht aufgrund einer unbilligen Härte von der Nutzungspflicht befreit worden sind. Das elektronische Abrechnungssystem basiert als individuelle Weiterentwicklung auf dem von der Firma AVS GmbH entwickelten sogenannten „AVS-Meldeschein“. Über das System kann der Unterkunftgeber dem Gast die Gästekarte auch digital per E-Mail übersenden.

Seit dem 01.03.2018 erhebt die Stadt Cuxhaven zusätzlich eine Übernachtungsteuer. Zur Verwaltungsvereinfachung sowohl für die Unterkunftgeber (sie müssen kein zusätzliches elektronisches Meldeverfahren nutzen) als auch für die Stadt haben die Unterkunftgeber zur Steueranmeldung dafür das bereits von der Stadt für die Gästebeiträge eingesetzte und für Zwecke der Übernachtungsteuer erweiterte elektronische Abrechnungssystem zu nutzen. Da dieses System ursprünglich nur für das Melde- und Gästebeitragswesen entwickelt wurde, sind der Erweiterung systembedingte Grenzen gesetzt.

Zu den Informationen des Steueramtes

 
Gaststättengewerbe

Gaststättengewerbe Anzeige (§ 2 Abs.1 und 4 NGastG)

Wer in der Stadt Cuxhaven ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies bei der städtischen Gewerbebehörde mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzeigen. Das gilt auch dann, wenn das Gaststättengewerbe nur für kurze Zeit betrieben werden soll. 

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen. 

Zum Online-Antrag   (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen 

 

Gaststättengewerbe - Antrag früherer Beginn (§ 2 Abs.1 NGastG)

Wenn Sie in Cuxhaven ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies bei der städtischen Gewerbebehörde mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzeigen. Das gilt auch dann, wenn das Gaststättengewerbe nur für kurze Zeit betrieben werden soll.  
Abweichend davon kann die zuständige Stelle einen früheren Beginn des Gaststättengewerbes zulassen, wenn die Einhaltung der 4-Wochen-Frist für Sie als Betreiberin oder Betreiber nicht zumutbar ist.

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.

Zum Online-Antrag   (bitte klicken Sie auf den Link)


Zu weiteren Informationen 

 

Bescheinigung der Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung

Im Rahmen des Anzeigeverfahrens eines Gaststättenbetriebes wird die Gewerbebehörde der Stadt Cuxhaven auch Ihre Zuverlässigkeit überprüfen. 
Sie können eine Bescheinigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse beantragen. 

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen. 

Zum Online-Antrag   (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen 

 
Gewerbeangelegenheiten

Gewerbe Anmeldung

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss in der Stadt Cuxhaven bei der Gewerbebehörde gleichzeitig mit dem Beginn angemeldet werden. 

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen. 

Zum Online-Antrag  (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen 

 

Gewerbe Abmeldung

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
 Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
 
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
 
Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen. 

Zum Online-Antrag  (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen 

 

Gewerbe Ummeldung

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel beziehungsweise die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.  

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Zu weiteren Informationen 

 

Bescheinigung der Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung

Im Rahmen des Anzeigeverfahrens eines Gaststättenbetriebes wird die Gewerbebehörde der Stadt Cuxhaven auch Ihre Zuverlässigkeit überprüfen. 
Sie können eine Bescheinigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse beantragen. 

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen. 
 
Zum Online-Antrag  (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen 

 

Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung Gestattung

Nach dem Tode einer Gewerbetreibenden/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung des überlebenden Ehegatten oder der überlebenden Lebenspartnerin/des überlebenden Lebenspartners der minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit der Nachlassverwalterin/des Nachlassverwalters, der Nachlasspflegerin/des Nachlasspflegers oder der Testamentsvollstreckerin/des Testamentvollstreckers in der Regel nur durch nach § 45 Gewerbeordnung (GewO) befähigten Stellvertreterinnen/Stellvertreter betrieben werden.

Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird. 
Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen. 

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Zu weiteren Informationen 

 

Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung

In der Stadt Cuxhaven kann die Gewerbebehörde im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch eine stellvertretende Person fortgeführt wird, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet.

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen. 

Zum Online-Antrag  (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen 

 

Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.

 Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, können eine Gewerbelegitimationskarte beantragen.

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.  

Zum Online-Antrag  (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen 

 

Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Bei bestimmten Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder   -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. 
Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.  

Zum Online-Antrag  (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen 

 
Gewerbeauskunft

Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Hier haben Sie die Möglichkeit Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online zu beantragen  (bitte klicken Sie auf den Link)
Grabstätte und Grabmäler

Antrag auf Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte

Zum Online-Antrag  (bitte klicken Sie auf den Link)
 
Grundsteuer Bodenrichtwertauskunft

Grundsteuer-Viewer

Mit Hilfe des Grundsteuer-Viewers können Sie schnell und einfach den Lagefaktor für Ihr Grundstück ermitteln.

Die Finanzverwaltung stellt für die Zwecke der Grundsteuer B mit dem Grundsteuer-Viewer die für Ihre Steuererklärung erforderlichen Geodaten im Internet kostenfrei über eine Karte zur Verfügung. Gleichzeitig dient dies auch als Ausfüllhilfe für Ihre Steuererklärung. 

Für Grundstücke, im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, die der Grundsteuer A unterliegen, ist der Grundsteuer-Viewer nicht zu verwenden.

Weitere Informationen und den Grundsteuer-Viewer finden Sie hier.   
(bitte klicken Sie auf den Link).

Informationen zur Grundsteuerreform in Niedersachsen finden Sie hier. 
(bitte klicken Sie auf den Link)
 
Hundehaltung

Hundehaltung Anmeldung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, 
wenn 
* der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
* bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
* bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Mit der Anmeldung Ihres Hundes müssen Sie Hundesteuer nach Maßgabe der städtischen Hundesteuersatzung zahlen. Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die das Steueramt der Stadt Cuxhaven.  

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.  

Zum Online-Antrag  (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen  zur Hundehaltung Anmeldung  (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen zur Hundesteuerpflicht  (bitte klicken Sie auf den Link)
 
 

Hundehaltung Abmeldung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, bei
Aufgabe der Hundehaltung,
Abgabe des Hundes,
Tod des Hundes,
Verlust des Hundes oder
Wegzug des Hundehalters.
 
Für die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke wenden Sie sich bitte an das städtische Steueramt. Denken Sie bitte auch daran, den Hund beim zentralen Hunderegister abzumelden. 

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.  

Zum Online-Antrag  (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen  zur Hundehaltung Abmeldung  (bitte klicken Sie auf den Link)
 
Kartendienste/Geodaten-Portal
Kinderferienpass
Bereits seit 1979 organisieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses der Jugend dieses Angebot für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren. Nach dem erfolgreichen Start der Online-Buchung 2018 wird es auch im Jahr 2024 wieder die Buchung über dieses System geben. Für Sie als Nutzer hat dies viele Vorteile. Sie können sich schnell einen Überblick über die vielen Veranstaltungen verschaffen und dabei gezielt die altersgerechten Angebote für ihr Kind heraussuchen. 

Sie müssen nur einmal die persönliche Daten hinterlegen und dann die Wünsche markieren. Von uns erhalten Sie dann die Nachricht mit den Buchungsbestätigungen für ihr Kind auf einen Blick. Über das hinterlegte Bezahlsystem können die Teilnehmerbeiträge bequem und übersichtlich gezahlt werden.

Ferienpassaktion der Stadt Cuxhaven - Freischaltung erfolgt immer zum Start   
(bitte klicken Sie auf den Link)

Link zur Seite vom Haus der Jugend   (bitte klicken Sie auf den Link)


 

Immer in den Sommerferien

Kulturförderung

Antrag auf Förderung aus dem Kulturfonds

Hier können Sie online einen Antrag für Fördermittel aus dem städtischen Kulturfonds stellen. 

Zum Online-Antrag (bitte klicken Sie auf den Link)

 
Melderegisterauskunft

Melderegisterauskunft

Hier kommen Sie zur Melderegisterauskunft   (bitte klicken Sie auf den Link)

Sie können zudem eine vereinfachte Meldeauskunft (Link zum Online-Antrag) beantragen

Ergänzend sind Informationen zu den nachfolgenden Themen  auf unserer Internetseite zu finden:

- Melderegisterauskunft Erteilung   (bitte klicken Sie auf den Link)
- Melderegisterauskunft Erteilung erweitert   (bitte klicken Sie auf den Link) 
-  Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke   (bitte klicken Sie auf den Link)
-  Übermittlungssperren im Melderegister  Eintragung    (bitte klicken Sie auf den Link)
Osterfeuer (Brauchtumsfeuer)
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) - Antrag auf Durchführung

Zum Online-Antrag    (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen    (bitte klicken Sie auf den Link)

 
Pfandleihgewerbe

Ablieferungsfrist für Überschüsse aus der Pfandverwertung im Pfandleihgewerbe: Verlängerung

Im Pfandleihgewerbe dürfen Pfandleiherinnen und Pfandleiher einen Pfand u.a. nur annehmen, wenn sie mit der Verpfänderin oder dem Verpfänder vereinbart haben, dass sie berechtigt sind, zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das Pfand verwertet worden ist, den Teil des Erlöses der der Pfandleiherin oder dem Pfandleiher nicht als Befriedigung gebührt und nicht an die Verpfänderin oder den Verpfänder ausgezahlt worden ist, an die Gewerbebehörde der Stadt Cuxhaven abzuführen.
Wurde eine solche Vereinbarung abgeschlossen und der danach zu bestimmende Zeitpunkt erreicht, müssen Überschüsse spätestens nach einem Monat an die Gewerbebehörde Stelle abgeführt werden, damit dieser Teil des Erlöses verfällt. Auf Antrag kann diese Frist aus wichtigem Grund verlängert werden.

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.  

Zum Online-Antrag    (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen   (bitte klicken Sie auf den Link) 

 

Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen

Der/Die Pfandleiher/in gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.
Der/Die 
Pfandvermittler/in vermittelt Pfandgeschäfte, indem er/sie auf ihm/ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.
 
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf in Cuxhaven der Erlaubnis der Gewerbebehörde. 

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.  

Zum Online-Antrag   (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen   (bitte klicken Sie auf den Link)

 

Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe: Verlängerung

In Cuxhaven kann auf Antrag bei Gewerbebehörde der Stadt Cuxhaven die Pfandverwertungsfrist verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Frist ist so lange zu verlängern, wie der wichtige Grund voraussichtlich bestehen wird. 

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.  

Zum Online-Antrag    (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen    (bitte klicken Sie auf den Link)

 
Reisegewerbe

Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten

Im Reisegewerbe sind bestimmte Tätigkeiten verboten, für die Sie im Einzelfall Ausnahmen bei der Ordnungsbehörde beantragen können.

Nähere Informationen, insbesondere zu den verbotenen Tätigkeiten, erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen. 

Zum Online-Antrag   (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen    (bitte klicken Sie auf den Link)

 

Reisegewerbe: Erlaubnis

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie gewerbsmäßig Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (§ 4 Abs. 3 GewO) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen für Waren aufsuchen (vertreiben) oder Waren ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben. Für diese Tätigkeiten müssen Sie in Cuxhaven eine Erlaubnis bei der Ordnungsbehörde beantragen.

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.  

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Zu weiteren Informationen   (bitte klicken Sie auf den Link)

 

Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen

Sie benötigen keine Reisegewerbekarte, wenn Ihnen für das Feilbieten von Waren anlässlich besonderer Verkaufsveranstaltungen eine Ausnahme im Sinne des § 55a Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) erteilt worden ist.
Die Art der feilzubietenden Waren soll in einem gewissen Zusammenhang zur anlassgebenden Veranstaltung stehen.
Die Erteilung der Erlaubnis steht im Ermessen der Ordnungsbehörde. 

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

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Zu weiteren Informationen   (bitte klicken Sie auf den Link)

 

Wanderlager - Anzeige einer Verkaufsveranstaltung

Die Veranstaltung einer Verkaufsveranstaltung zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen (Wanderlager), auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Stelle angezeigt werden - das ist in der Stadt Cuxhaven die Gewerbebehörde im Rathaus.
Die Veranstaltung eines Wanderlagers kann untersagt werden, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht. 

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen. 

Zum Online-Antrag   (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen   (bitte klicken Sie auf den Link)

 
Solardachkataster
Ist Ihr Dach für eine Solaranlage geeignet? 

Hier lässt sich das online herausfinden.   (bitte klicken Sie auf den Link)

Informationen über unser Klimaschutzkonzept   (bitte klicken Sie auf den Link)

 
Solar-Anlage
Sperrmüllantrag

Online-Sperrmüllantrag

Zum Sperrmüll zählen sperrige Möbel und Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen (Beispiele weiter unten). Ab Januar 2021 erfolgt die Zahlung der Verwaltungsgebühr ausschließlich im E-Payment Verfahren über Pay Pal oder Giropay. Bevor Sie den Antrag absenden können, werden Sie zur Zahlung der Verwaltungsgebühr aufgefordert. 

Nachdem Sie Ihren Antrag abgesendet haben, erhalten Sie von uns eine Eingangs- und Zahlungsbestätigung. Ihr Sperrmülltermin wird Ihnen ausschließlich per E-Mail mitgeteilt.

Zum Online-Antrag   (bitte klicken Sie auf den Link)

Wenn es mal schneller gehen muss: Express Sperrmüllantrag   
(bitte klicken Sie auf den Link)

Zu den Informationen der Abfallwirtschaft   (bitte klicken Sie auf den Link)

 
Sperrmüllantrag Express

Online Express-Sperrmüllantrag

Zum Sperrmüll zählen sperrige Möbel und Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen (Beispiele weiter unten). Ab Januar 2021 erfolgt die Zahlung der Verwaltungsgebühr ausschließlich im E-Payment Verfahren über Pay Pal oder Giropay. Bevor Sie den Antrag absenden können, werden Sie zur Zahlung der Verwaltungsgebühr aufgefordert. 

Nachdem Sie Ihren Antrag abgesendet haben, erhalten Sie von uns eine Eingangs- und Zahlungsbestätigung. Ihr Sperrmülltermin wird Ihnen ausschließlich per E-Mail mitgeteilt.

Die Verwaltungsgebühr für die Express-Sperrmüllabfuhr (Abfuhr innerhalb von zwei Arbeitstagen außer Freitags oder zum Wunschtermin) beträgt 70,00 €.  Bitte versenden Sie Ihren Express-Sperrmüllantrag online! Nachdem Sie Ihren Antrag abgesendet haben, erhalten Sie von uns eine Eingangs- und Zahlungsbestätigung. Ihr Sperrmülltermin wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt oder wir berücksichtigen Ihren Wunschtermin.

Zum Online Express Sperrmüllantrag  (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu den Informationen der Abfallwirtschaft  (bitte klicken Sie auf den Link)

 
Spielgeräte

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Antrag für das Aufstellen des Gerätes

Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, in Cuxhaven nur aufstellen, wenn ihnen die Gewerbebehörde der Stadt Cuxhaven dafür die Erlaubnis erteilt.

Zum Online-Antrag  (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen   (bitte klicken Sie auf den Link)

 

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes

Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, in Cuxhaven nur aufstellen, wenn ihnen die Gewerbebehörde der Stadt Cuxhaven dafür die Erlaubnis erteilt. Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die Gewerbebehörde eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.

Nähere Informationen erfahren Sie, wenn Sie den unten genannten Link "zu weiteren Informationen" betätigen. 

Alternativ können Sie auch direkt zum Online-Antrag gelangen.  

Zum Online-Antrag  (bitte klicken Sie auf den Link)

Zu weiteren Informationen   (bitte klicken Sie auf den Link)

 
Straße und Verkehr (Sondernutzung Straße - VBA)

Sondernutzung Straße

 

Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung

Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern
  • Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlonveranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe
  • Fahrten im geschlossenen Verband
  • Umzüge
  • Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte

 

Zum Online-Antrag    

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Zu weiteren Informationen

    (bitte klicken Sie auf den Link)

 

 

 

Baustelle: Erteilung von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen (VBA)

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Aufgrabungen im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum
  • Aufstellung eines Gerüstes

müssen gesichert werden.

 

Zum Online-Antrag

       (bitte klicken Sie auf den Link)

 

Zu weiteren Informationen

     (bitte klicken Sie auf den Link)

 

 

Urkunden / Beurkundungen
(Geburtsurkunde beantragen,  Eheurkunde beantragen, Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen, Sterbeurkunde beantragen)

Nachfolgend finden Sie Links zu Online-Anträgen und Informationen zu Urkunden. Amtlich wurden diese Urkunden auch als Personenstandsurkunden bezeichnet.

 

Geburtsurkunde Ausstellung

Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister § 62 Personenstandsgesetz

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

 

Link zum Online-Antrag

 

Link zu weiteren Informationen 

 

 

Eheurkunde beantragen

Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister § 62 Personenstandsgesetz

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

 

Link zum Online-Antrag

 

Link zu weiteren Informationen

 

 

Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister § 62 Personenstandsgesetz

Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet

 

Link zum Online Antrag

 

Link zu weiteren Informationen

 

 

Sterbeurkunde beantragen

Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz

 

Link zum Online-Antrag

 

Link zu weiteren Informationen

 

 

 

 

 

Vergabe: aktuelle Ausschreibungen und Auftragsentscheidungen

Vergabeportal 

Weitere Informationen erhalten Sie hier   (bitte klicken Sie auf den Link)

 
VHS-Kursbuchung

Kurse online buchen - startet noch 2022

Zur Online-Kursanmeldung der Volkshochschule der Stadt Cuxhaven 
(bitte klicken Sie auf den Link)
Veranstaltungen, Märkte, Messen

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen

Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Die von ihnen dargebotenen Leistungen (z.B. Gesangsdarbietungen oder Theateraufführungen) stehen dabei im Hintergrund. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff Veranstaltungen, die die sexuellen Reize der betroffenen Personen zur Schau stellen oder die Sensationslust des Publikums befriedigen sollen. Beispiele: Striptease oder Tabledance
 
Zu gewerblichen Schaustellungen von Personen bedarf es einer Erlaubnis. Diese Erlaubnis benötigen die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen. Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse.

Hinweis: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

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Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass

Sie möchten zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortkauf anbieten - zum Beispiel Jahrmarkt, Kirmes, Weihnachtsmarkt etc. - oder im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen oder Feste - zum Beispiel Gemeindefest, Schützenfest, Einweihungsfeiern - oder während einer sonstigen vergleichbaren Veranstaltung. 
Sie benötigen hierzu eine entsprechende Erlaubnis, die Sie bei der Gewerbebehörde beantragen können. 

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Fleckenmarkt - Standplatz beantragen

Der Fleckenmarkt ist ein fünftägiges Volksfest auf dem Ritzebütteler Marktplatz. Der Frühjahrsfleckenmarkt beginnt immer an Christi Himmelfahrt, der Herbstfleckenmarkt findet um den Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) herum statt. Dann sorgen große Fahrgeschäfte und andere Schaustellerbetriebe für ein buntes Treiben auf dem Platz an der Ritzebütteler Kirche.
Wer als Aussteller daran teilnehmen möchte, benötigt hierzu eine entsprechende Erlaubnis, die Sie bei der Gewerbebehörde beantragen können. 

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Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen

Sie benötigen keine Reisegewerbekarte, wenn Ihnen für das Feilbieten von Waren anlässlich besonderer Verkaufsveranstaltungen eine Ausnahme im Sinne des § 55a Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) erteilt worden ist.
Die Art der feilzubietenden Waren soll in einem gewissen Zusammenhang zur anlassgebenden Veranstaltung stehen.
Die Erteilung der Erlaubnis steht im Ermessen der Ordnungsbehörde. 

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Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis

Wer in Cuxhaven gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchte (z. B. Geschicklichkeitsspiele), muss eine entsprechende Erlaubnis bei der Gewerbebehörde beantragen.
Für Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte wird eine Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit benötigt.

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    Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung

 

Wenn ein Jahr- oder Spezialmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien ange-     strebt werden.

      

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Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung

Wenn eine Messe, eine Ausstellung oder ein Großmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der Ordnungsbehörde nötig. 

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Wanderlager - Anzeige einer Verkaufsveranstaltung

Die Veranstaltung einer Verkaufsveranstaltung zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen (Wanderlager), auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Stelle angezeigt werden - das ist in der Stadt Cuxhaven die Gewerbebehörde im Rathaus.
Die Veranstaltung eines Wanderlagers kann untersagt werden, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht. 

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Versteigerergewerbe

Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren - Zulassung auf Messen, Ausstellungen und Großmärkten

Für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Messen, Ausstellungen und Großmärkten im Sinne der § 64 bis 66 Gewerbeordnung (GewO) Ausnahmen, insbesondere von der Erlaubnispflicht für das Versteigerergewerbe, zulassen.

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Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren - Zulassung auf Spezial- und Jahrmärkten

Für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Spezial- und Jahrmärkten im Sinne von § 71b Absatz 2 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) kann die Gewerbebehörde der Stadt Cuxhaven Ausnahmen, insbesondere von der Erlaubnispflicht für das Versteigerergewerbe, zulassen.

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Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe - Zulassung

Die Versteigerin/der Versteigerer muss für die Dauer von mindestens 2 Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsguts geben. Die Gewerbebehörde der Stadt Cuxhaven kann Ausnahmen zulassen, wenn den bietenden Personen in anderer Weise hinreichend Gelegenheit gegeben wird, das Versteigerungsgut zu beurteilen. Die alternative Gelegenheit zur Beurteilung des Versteigerungsguts durch die bietenden Personen kann durch Bereitstellung eines Kataloges, der das Versteigerungsgut dokumentiert, erfolgen.

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Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf in Cuxhaven der Erlaubnis der Gewerbebehörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

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Versteigerergewerbe - Erlaubnis im Reisegewerbe

Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten im Reisegewerbe wird in der Stadt Cuxhaven eine Erlaubnis der Gewerbebehörde benötigt.

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Versteigerung - Anzeige

Eine Versteigerung ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin anzuzeigen.

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Waffenangelegenheiten

Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte

Wenn Sie eine ortsfesten Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der unteren Waffenbehörde. 
 Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.

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Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel

Der Umgang mit Waffen oder Munition bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständigen Erwerben, Vertreiben oder Überlassen von Schusswaffen oder Munition im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens wird von der unteren Waffenbehörde der Stadt Cuxhaven erteilt. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden. Es muss ein Waffenhandelsbuch geführt werden, aus dem die Art und Menge der Schusswaffen, ihre Herkunft und ihr Verbleib hervorgeht.

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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung

Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition muss bei der für den Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde beantragt werden. Für das Stadtgebiet ist das die untere Waffenbehörde der Stadt Cuxhaven.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden und wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigen der verantwortliche Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Wenn das Waffenherstellungsgewerbe durch einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann muss für sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

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Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und Munition

Die Erlaubnis zum grenzüberschreitend Verbringen von Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz wird im Stadtgebiet von der Stadt Cuxhaven erteilt. Sie kann die Verbringungserlaubnis nur erteilen, wenn die zuständige Stelle des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat, also von dieser eine Einfuhrerlaubnis erteilt wurde. 

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Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel

Wer die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betreiben will, benötigt eine Stellvertretererlaubnis.
Sie wird der Erlaubnisinhaberin/dem Erlaubnisinhaber für eine bestimmte Stellvertreterin/einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle. 
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

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