Anders als die Bezeichnung vermuten lässt, handelt es sich beim Verwaltungsausschuss nicht um einen bloßen Ausschuss des Rates, sondern um ein vorgeschriebenes eigenständiges Organ mit eigenen Aufgaben und Kompetenzen gegenüber dem Rat und dem Oberbürgermeister.
Der Verwaltungsausschuss wird aus einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern des Rates gebildet. Ihm gehören neben dem Oberbürgermeister, der aufgrund seines Amtes den Vorsitz hat, stimmberechtigte Mitglieder (Beigeordnete – derzeit zehn) sowie die sogenannten Grundmandatsinhaber mit beratender Stimme an. Darüber hinaus bestimmt die Hauptsatzung der Stadt Cuxhaven, dass die Dezernentinnen und Dezernenten mit beratender Stimme dem Verwaltungsausschuss angehören.
Zu den Aufgaben des Verwaltungsausschusses gehört es, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. In den meisten Fällen liegen dazu die Empfehlungen der Fachausschüsse vor. In eigener Zuständigkeit beschließt der Verwaltungsausschuss über diejenigen Angelegenheiten, die nach dem Gesetz nicht der Beschlussfassung des Rates oder des Ortsrates bedürfen und die nicht dem Oberbürgermeister obliegen. Der Verwaltungsausschuss kann seine Zuständigkeit in Einzelfällen oder für Gruppen von Angelegenheiten auf den Oberbürgermeister übertragen. Ferner wirkt er darauf hin, dass die Tätigkeit der Ausschüsse aufeinander abgestimmt wird.
Da das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz vorschreibt, dass der Verwaltungsausschuss nichtöffentlich tagt, werden die Bürger durch Pressemitteilungen oder Pressekonferenzen über bedeutsame Beschlüsse unterrichtet.
Von Bedeutung ist, dass der Verwaltungsausschuss auch nach Ablauf einer Wahlperiode seine Tätigkeit bis zur ersten Sitzung des neu gebildeten Verwaltungsausschusses fortführt. Das gleiche gilt bei Auflösung des Rates. Damit ist gewährleistet, dass die Stadt immer über ein beschlussfähiges Gremium verfügt.
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses können Sie aus dem Ratsinformationssystem abrufen.