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Der Beruf

Feuerwehrfrau und Feuerwehrmann

Der Beruf

Feuerwehrfrau und Feuerwehrmann

 

Aktuelle Stellenausschreibungen:

 

Brandmeister-Anwärter (m/w/d) - Ausbildungsbeginn 01.04.2025 !!

 

Brandmeister und Oberbrandmeister (m/w/d)

 

Hauptamtlicher Gerätewart (m/w/d)

 

!! HIER BEWERBEN !!

 

 

 

Wer sich dazu entschließt, Feuerwehrbeamter / Feuerwehrbeamtin zu werden, hat eine anspruchsvolle Einstellungsprüfung und, wenn diese bestanden ist, einen ebenso anspruchsvollen wie vielseitigen Ausbildungsweg vor sich.

 

Die Voraussetzungen dafür, den Beruf des Feuerwehrmannes und der Feuerwehrfrau ergreifen zu können, sind mindestens ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für den Feuerwehrdienst geeigneten Ausbildungsberuf wie z. B. aus den Bereichen Elektrotechnik, Metallverarbeitung, Holzverarbeitung, Bauwesen und ähnliches. Die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter" oder ggf. auch "Rettungsassistent" ist hier ebenfalls als Voraussetzung ausreichend. Der Bewerber oder die Bewerberin darf nicht vorbestraft sein und muss körperlich fit sein.
Zu einer Bewerbung gehören:

 

1. Bewerbungsschreiben
2. lückenloser Lebenslauf
3. aktuelles Lichtbild
4. Kopie Ihres Schulabschlusszeugnisses
5. Kopie des Gesellen- oder Facharbeiterbriefes oder Nachweis der Rettungsassistenten-/Notfallsanitäterausbildung
6. Kopie von Arbeitszeugnissen (bei Berufstätigkeit)

 

Bei dem Einstellungstest werden die Bewerber/innen in Deutsch und Mathematik, sowie auf technisches Verständnis geprüft. Es folgt ein Sporttest und die Prüfung auf Höhentauglichkeit.
Weiterhin wird üblicherweise ein mündlicher Leistungsnachweis verlangt, bei dem das persönliche Auftreten eine wesentliche Rolle spielt. Ist der Bewerber / die Bewerberin hierbei erfolgreich, folgt eine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung. Danach kann der Anwärter den Vorbereitungsdienst antreten.
Der "Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr" (früher: "mittlerer Dienst") dauert 24 Monate bzw. 18 Monate für Anwärterinnen und Anwärter die zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent/in" oder "Notfallsanitäter/in" berechtigt sind. Die Bewerberin oder der Bewerber wird im Beamtenverhältnis mit der Dienstbezeichnung "Brandmeisteranwärterin" oder "Brandmeisteranwärter" in den Vorbereitungsdienst eingestellt.

 

Neben der feuerwehrspezifischen Ausbildung gehören Fächer wie Staatsbürgerrecht, Sport, Chemie oder auch Physik ebenfalls zum Stundenplan der Auszubildenden.
Die Ausbildung beinhaltet außerdem den Lehrgang und die staatliche Prüfung nach §11 nach APVO-RettSan, Sonderlehrgänge zum Sprechfunker, Maschinist, Drehleitermaschinist und Atemschutzgeräteträger. Rettungsschwimmer- Qualifikation und Sportabzeichen gehören ebenfalls zur Ausbildung.

 

Während der Vorbereitungszeit bezieht die Beamtin oder der Beamte Anwärterbezüge nach der jeweils gültigen Fassung der Beamtenbesoldung der Gehaltsstufe A 7. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung der Laufbahngruppe 1, Fachrichtung Feuerwehr, ab. Danach wird die fertige Brandmeisterin bzw. der fertige Brandmeister in einer der Wachabteilungen als neue(r) Kollege(in) eingesetzt.

 

Während der Ausbildung oder gleich danach wird der Führerschein Klasse CE (früher Klasse 2) gemacht. Danach geht das Lernen weiter. In den ersten Jahren nach der Ausbildung ist das Sammeln von Einsatzerfahrung sehr wichtig.

 

Der Beruf des Feuerwehrbeamten(in) ist interessant, vielseitig und breit gefächert, erfordert aber auch eine hohe Belastbarkeit. Der Feuerwehrmann arbeitet zwar immer im Team, aber trotzdem mit einer hohen Eigenverantwortung auf Rettungswagen und Krankenwagen oder ist Teampartner des Notarztes. Er arbeitet im abwehrenden Brandschutz auf vielen verschiedenen Fahrzeugen, leistet technische Hilfe mit einer Unmenge verschiedener hochwertiger Gerätschaften in allen möglichen und oft unglaublichen Situationen. Er ist Geburtshelfer, Seelsorger, Kraftfahrer, Umweltschützer, rettet Menschen und befreit Tiere, er ist planender Techniker oder spontaner Improvisierer und kommt immer dann, wenn nichts mehr geht. Er erlebt schöne Situationen in denen jeder gern dabei wäre, aber er sieht auch Dinge, die er lieber nicht gesehen hätte, ohne Rücksicht auf Tages- oder Nachtzeit und muss für jeden Fall eine Lösung parat haben. Er begegnet der Fassungslosigkeit oder ohnmächtiger Verzweiflung von Betroffenen und Betroffene sind ihm lebenslang dankbar.

 

Verschiedene Spezialgebiete verbreitern das Spektrum der persönlichen Fähigkeiten wie z.B. die Fortbildung und Tätigkeit als Leitstellendisponent, Atemschutzgerätewart, Kranführer, Bootsführer, Ausbilder, Lehrrettungsassistent, Organisatorischer Leiter Rettungsdienst, Desinfektor, Höhenretter usw., usw..
Als Wachabteilungsleiter trägt man Verantwortung für den Dienstbetrieb und das Personal einer Wachabteilung, von der Dienstplangestaltung über den Arbeitsalltag auf der Feuerwache und die Einsatzabwicklung bis zur bürokratischen Routine.

 

Entscheiden Sie sich für den Beruf des Feuerwehrbeamten/der Feuerwehrbeamtin, dann haben Sie einen äußerst interessanten und verantwortungsvollen Beruf fürs Leben von dem Sie auch leben können, dem Sie allerdings auch gewachsen sein müssen.