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Verkehrsüberwachung

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Eine Verkehrsüberwachung erfolgt in Cuxhaven im ruhenden und fließenden Verkehr. Das bedeutet, dass falsch parkende oder zu schnell fahrende Fahrzeuge eine Verwarnung mit einem Verwarngeld erhalten. Ihr Einverständnis mit der Verwarnung können Sie damit erklären, dass Sie innerhalb einer Woche das Verwarngeld unter Angabe des Aktenzeichens bezahlen. Anderenfalls warten Sie bitte auf die Zusendung einer schriftlichen Verwarnung / Anhörung. In der schriftlichen Verwarnung / Anhörung können Sie dann zur Verwarnung Stellung nehmen oder auch den Fahrer des Fahrzeuges mitteilen. Kommt es zu keiner Zahlung des Verwarngeldes oder werden keine Gründe vorgelegt, die die Ordnungswidrigkeit rechtfertigen, wird der Vorgang zuständigkeitshalber an die Bußgeldstelle des Landkreises Cuxhaven zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Bei der Bußgeldstelle kommen jedoch noch weitere Kosten auf den Verkehrssünder zu.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem bezogen auf das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen  (FPersG), das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

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27472 Cuxhaven

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