Winterdienst
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (600.1)
Meyerstraße 40
27472 Cuxhaven
Di. u. Do.: 14:30-17:00 Uhr
Fr.: 7:30-12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Recyclingcentrum Gudendorf:
montags bis freitags:
Von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
samstags:
Von 09:00 bis 12:00 Uhr
Der letzte Einlass ist jeweils 15 Minuten vor Schließung!