Abfallgebühr Festsetzung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Wir informieren und beraten Sie über unser Gebührensystem und über die Abfallgebühren der Stadt Cuxhaven. Grundlage ist die jeweils gültige Abfallgebührensatzung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (600.1)
Meyerstraße 40
27472 Cuxhaven
Di. u. Do.: 14:30-17:00 Uhr
Fr.: 7:30-12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Recyclingcentrum Gudendorf:
montags bis freitags:
Von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
samstags:
Von 09:00 bis 12:00 Uhr
Der letzte Einlass ist jeweils 15 Minuten vor Schließung!