Datenschutz in Kommunen
Der Datenschutz bewahrt vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte.
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person das Recht hat, über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen.
Behörden müssen bei einer Vielzahl von Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Durch die Regelungen des Datenschutzes wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Verwaltungen unterstützen diese bei Fragen zur Sicherstellung des Datenschutzes und bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Weiter sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten auch Ansprechpartner für Betroffene, die Fragen zum Datenschutz in der jeweiligen Verwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.
Die Fachbereiche und Dienststellen der Stadt Cuxhaven müssen im Rahmen ihrer Aufgaben eine Vielzahl von personenbezogenen Daten verarbeiten. Wegen der stets zunehmenden Datenmenge ist dabei der Datenschutz ein wichtiger Bestandteil des Verwaltungshandelns. Der behördliche Datenschutz soll eine rechtmäßige Erhebung, Verarbeitung und Weiterleitung von persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen.
Für Datenschutzfragen privater Unternehmen, Vereine usw. ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Hannover zuständig.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese bestellen behördliche Datenschutzbeauftragte.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
AG Kommunenredaktion
Beauftragte/r für Datenschutz (1300)
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
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Dienstag
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