Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Es fallen keine Gebühren an.
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Bürgerservice (7.1)
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Ausländerbehörde:
NUR mit Terminvereinbarung unter auslaenderbehoerde@cuxhaven.de
oder telefonisch insbesondere
montags – freitags von 09:00 Uhr – 10:00 Uhr und zusätzlich dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
unter der jeweils bekannten Telefonnummer.