Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2)
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