Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
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Straßenbau und Verkehrsplanung (5.1)
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Rathausstraße 1
27472 Cuxhaven
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