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Wilder Müll Entsorgung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

 

Illegale Abfallentsorgung

Trotz des vielseitigen Entsorgungsangebotes, das der Abfallwirtschaftsbetrieb den Cuxhaven Bürgerinnen und Bürgern bietet, kommt es im Stadtgebiet leider immer wieder zu illegalen Abfallablagerungen.

Das Wegwerfen von Abfällen auf Straßen, Plätzen oder in der Natur ist kein Kavaliersdelikt!

Diese Art der Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüllgegenständen, Altreifen oder Baustoffen sowie häufig auch Autobatterien, Altöl und Asbestplatten führt nicht nur zu einer zunehmenden Verunstaltung der Landschaft, sondern gefährdet unter Umständen die Allgemeinheit, insbesondere spielende Kinder sowie die Schutzgüter Boden und Wasser.

Das Entsorgen von Müll jeglicher Art an Straßen, Waldrändern, Wegen et cetera ist verboten und kann mit Bußgeldern oder im Rahmen eines Strafverfahrens geahndet werden. Erwähnt sei hier auch das beliebte Entsorgen von Gartenabfällen auf öffentlichen Flächen. Auch dies ist eine unzulässige Form der Abfallentsorgung und wird bei Bekanntwerden im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verfolgt.

Für Hinweise auf „Illegale Abfallablagerungen“ und gegebenenfalls auch die Verursacher ist untere Abfallbehörde der Stadt Cuxhaven dankbar und nimmt diese Hinweise unter der Telefonnummer 04721 / 700-827 Herr Werner Bentlage entgegen. Außerdem können Sie auch gern Ihre Mitteilung online über den den Mängelmelder (Kategorie: Wilder Müll) abgeben. 

Mängelmelder
Verfahrensablauf

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

Ansprechpartner
Werner Bentlage
2.03
04721 700-827
04721 700-927
Ergänzung zu An wen muss ich mich wenden?
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

Beschreibung des Fundortes

gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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Adresse

Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2)

Adresse

Grandauerstraße 2

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
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Parkplatz:

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