Abfallerzeugernummer - Antrag für die Erteilung
Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer
Informationen
Die Abfallerzeugernummer ist eine Kennnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können. Sie ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle.
Notwendig wird diese bei Abfallerzeugern (gewerbliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige wirtschaftliche Unternehmen), bei denen jährlich mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen.
Ebenso wird eine eigene Abfallerzeugernummer benötigt für Eintragungen in dem sogenannten Übernahmeschein bei Teilnahme an einem Sammelentsorgungsverfahren. Weitere Informationen dazu gibt Ihnen Ihr Entsorgungsunternehmen sowie die zuständige Behörde (siehe unten "An wen muss ich mich wenden?").
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit –
ZUS AGG
- Goslarsche Straße 3, 31134 Hildesheim
(E-Mail: abfallerzeugernummer@gaa-hi.niedersachsen.de / Tel. 05121 / 163-0 / Fax: 05121/163-999)
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG)
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2)
Grandauerstraße 2
27472 Cuxhaven
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr