Abfallüberwachung von Gewerbebetrieben
Vollzug diverser abfallrechtlicher Bestimmungen durch die Stadt Cuxhaven
Die Aufgaben der Abfallüberwachung werden von der Unteren Abfallbehörde der Stadt Cuxhaven wahrgenommen.
Grundlage für die Arbeit sind insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) und das Niedersächsische Abfallgesetz, das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz), das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgesetz) sowie die dazu erlassenen Verordnungen und Erlasse.
Hauptaufgabe in diesem Arbeitsbereich sind die Abfall- und Sonderabfallüberwachung von Betrieben, beziehungsweise Einrichtungen, die nicht dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind, zum Beispiel Handelsbetriebe, Arztpraxen, Schulen, Tankstellen und Baufirmen.
Für die Überwachung von Betrieben des produzierenden Gewerbes und Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig.
Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2)
Grandauerstraße 2
27472 Cuxhaven
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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