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Baugenehmigungsverfahren für Kleinwindenergieanlagen

Seit dem 01. Januar 2022 haben sich die Rahmenbedingungen der Niedersächsischen Landesbauordnung für die Errichtung von Windenergieanlagen geändert.

  • Das Merkblatt  führt die relevanten gesetzlichen Grundlagen mit kurzen Erläuterungen auf.
  • Dem Merkblatt können Sie entnehmen, wo und was für eine Art von Kleinwindenergieanlagen verfahrensfrei errichtet werden können. Das materielle Baurecht und sonstige Recht z.B. Immissionsschutzrecht, muss gleichwohl eingehalten werden. Da keine Prüfung der Bauaufsichtsbehörde stattfindet, hat die Bauherrenschaft die Einhaltung eigenverantwortlich sicherzustellen. Da diese Regelungen nur in besagten Gebieten und im Außenbereich gelten, müssen in allen anderen Gebieten nachfolgend benannte Verfahren vor Errichtung einer Windkraftanlage durchlaufen werden, selbst wenn die geplante Windkraftanlage die genannten Abmessungen nicht überschreitet.
  • Außerhalb der im Gesetz aufgeführten Gebiete ist eine Kleinwindenergieanlage in Niedersachsen immer genehmigungspflichtig.

 

Merkblatt (PDF-Dokument)

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04721 700-904
Michael Tietz
Abteilungsleitung
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