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Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes ist die Brandverhütungsschau.
Sie umfasst die regelmäßige Überwachung im Abstand von höchstens fünf Jahren für Gebäude und Anlagen besonderer Art und Nutzung, z. B. Verkaufsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, Großgaragen, Beherbergungsstätten. Bei diesen Objekten mit erhöhtem Brandrisiko besteht die Gefahr, dass unter anderem eine größere Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.

Die Brandverhütungsschau ist ein Instrument, um potenzielle Brandgefahren zu ermitteln.

In der Brandverhütungsschau sind alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes zusammengefasst, um primär die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und im Brandfall eine wirksame Brandbekämpfung und Rettung sicherzustellen.

In der Regel umfasst die Brandverhütungsschau die Überprüfung von bau- und brandschutzrechtlichen Dokumenten (bspw. Bau- oder Feuerwehrpläne) sowie die praktische Begehung von Flucht- und Rettungswege. Die Inspektion der Feuerschutzeinrichtungen ist ebenfalls vorgesehen.

Die Brandverhütungsschau ist nicht mit der sogenannten „wiederkehrenden Prüfung“ der Bauaufsichtsbehörde zu verwechseln. Sie findet allerdings ebenfalls in vorgeschriebenen festen Zeitabständen statt. Es ist angestrebt, beide Pflichtaufgaben in der Stadt Cuxhaven zeitgleich und gemeinsam durchzuführen.

Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Brandverhütungsschau ist der § 27 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) Vom 18. Juli 2012

Eine Brandschau ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Feuerwehr Cuxhaven bzw. der Stadt Cuxhaven.

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