Raumordnung
Aufgabe der Raumordnung ist es, unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen, Raumnutzungskonflikte auszugleichen und durch Raumordnungspläne den Rahmen für eine nachhaltige Raumentwicklung zu setzen.
Leitvorstellungen der Raumordnung:
- Eine nachhaltige Raumentwicklung soll die Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft an den Raum mit seinen ökologischen Leistungen in Einklang bringen und dauerhaft bewahren.
- Sie soll gleichwertige Lebensbedingungen schaffen, d. h. in allen Regionen die räumlichen Voraussetzungen für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Versorgung und Erholung gewährleisten.
Zur Landesplanung gehören die Aufstellung und Änderung des Niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramms sowie die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von überregionaler Bedeutung.
Zur Regionalplanung gehören die Aufstellung und Änderung Regionaler Raumordnungsprogramme und deren Verwirklichung sowie die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung.
Grundlagen der Raumordnung, Landesplanung und Regionalplanung auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Informationen zur Regionalplanung auf den Internetseiten desInformationen zur Regionalplanung auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Die Zuständigkeit für die Landes-Raumordnung liegt bei den Landesplanungsbehörden.
Die Zuständigkeit für die regionale Raumordnung liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt, sowie der Region Hannover und dem Zweckverband Großraum Braunschweig.
Bauleitplanung und Stadtentwicklung (6.1)
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