Schau und Unterhaltung der Gewässer zweiter und dritter Ordnung
Gewässer sind nach Ihrer Bedeutung für die Wasserwirtschaft unterteilt in drei verschiedene Gruppen:
Gewässer erster Ordnung sind die Binnenwasserstraßen im Sinne des Wasserstraßengesetzes und weitere in einer besonderen Anlage zum Niedersächsischen Wassergesetz aufgeführte Gewässer. Für Cuxhaven bedeutet dies lediglich, dass die Elbe als Gewässer erster Ordnung eingestuft ist.
Gewässer zweiter Ordnung sind die nicht zur ersten Ordnung gehörenden Gewässer, die wegen ihrer überörtlichen Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes in einem Verzeichnis aufgeführt sind, das die Wasserbehörde als Verordnung aufstellt. In Cuxhaven gibt es eine ganze Reihe solcher Gewässer, die von dem auf dem Stadtgebiet tätigen Unterhaltungsverband unterhalten werden. Hierbei handelt es sich um den Hadelner Deich- und Gewässerverband
(Link zur Internetseite: www.wasser-otterndorf.de).
Gewässer dritter Ordnung sind diejenigen oberirdischen Gewässer, die nicht Gewässer erster oder zweiter Ordnung sind.
Die Gewässer zweiter Ordnung und die von dem Wasser- und Bodenverband unterhaltenen Gewässer dritter Ordnung werden jährlich von dem Verbandsgremium in Zusammenarbeit mit der Stadt Cuxhaven geschaut. Für die übrigen Gewässer dritter Ordnung werden keine regelmäßigen Schauen durchgeführt. Diese werden im Einzelfall anlassbezogen geschaut.
Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2)
Grandauerstraße 2
27472 Cuxhaven
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Dienstag
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