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Autowracks

Ein Personenkraftwagen ist dann als Autowrack anzusehen, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. nicht mehr fahrberechtigt ist und sich mit wirtschaftlichem Aufwand nicht mehr herrichten lässt.

Autowracks bzw. Fahrzeuge, die für den öffentlichen Verkehr nicht mehr zugelassen sind, dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Nähere Auskünfte erteilt die Verkehrsbehörde.

Auch auf privaten Grundstücken dürfen Autowracks, sofern sie nach objektiven Gesichtspunkten Abfall sind, nicht abgelagert werden. Nähere Auskünfte erteilt die Untere Abfallbehörde.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Werner Bentlage
2.03
04721 700-827
04721 700-927
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Adresse

Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2)

Adresse

Grandauerstraße 2

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
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14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
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Parkplatz:

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