Abbrennen pflanzlicher Abfälle
Pflanzliche Abfälle sind grundsätzlich zu kompostieren oder über die städtischen Grünabfallcontainer an den bekannten Sammelstellen bzw. im Recyclingzentrum Gudendorf zu entsorgen.
Eine Verbrennung kommt nur ausnahmsweise beim Befall der Pflanzen mit bestimmten Schädlingen in Betracht. Einzelheiten regelt die sog. Pflanzenabfallverordnung. Die Untere Abfallbehörde erteilt gern weitere Auskünfte.
Die sog. Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) unterliegen nicht der Pflanzenabfallverordnung.
Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2)
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