Explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoff/Feuerwerk usw.) - Umgang und Verkehr
Der Erwerb und der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich bedarf der Erlaubnis.
Im Arbeitsgebiet Sprengstoffrecht der Abteilung Sicherheit, Ordnung & Gewerbe werden für nicht gewerbliche Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben, folgende Angelegenheiten bearbeitet:
1. für den Erwerb und Umgang mit Treibladungsmitteln für Wiederlader, Vorderlader und Böllerschützen - Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen - Erteilung von Sprengstofferlaubnissen nach § 27 Sprengstoffgesetz
2. Genehmigungen zum Erwerb und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern)
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
Sicherheit, Ordnung und Gewerbe (7.3)
Rathausplatz 1
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