Standesamt
Von der Wiege bis zur Bahre...
- ...Formulare, Formulare
Das Standesamt begleitet den Bürger durch sein Leben. Bei der Geburt ist es das Standesamt, das den neuen Erdenbürger in das Geburtenregister einträgt und die Geburt beurkundet. Damit kann er nachweisen, dass es ihn gibt. Was manchmal ja auch sehr schwierig sein kann! Bei Eheschließungen sorgt das Standesamt dafür, dass Ihr "Ja-Wort" beurkundet wird, weil es ein Leben lang halten soll. Selbst für die Ausstellung der letzten Urkunde ist das Standesamt zuständig. Dazwischen liegen im Leben eines Menschen so viele Situationen, in denen Sie auf die Hilfe des Standesamtes angewiesen sind und in denen wir für Sie da sind.
Das Standesamt ist zuständig für:
• Geburten
• Eheschließungen
• Sterbefälle
• Erklärungen zur Namensführung
• Kirchenaustritte
• Vater- und Mutterschaftsanerkennungen
• Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit für im Inland geborene Kinder ausländischer Staatsangehöriger
Zuständig sind für:
Anmeldung zur Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft
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Kai Thomas |
Beurkundung von Geburten
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Angelika Roicke |
Beurkundung von Sterbefällen |
Caroline Wollersen |
Beurkundungsvorbereitung |
Ingke Vidal Margaca@cuxhaven.de |
Bürgerservice (7.1)
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Ausländerbehörde:
NUR mit Terminvereinbarung unter auslaenderbehoerde@cuxhaven.de
oder telefonisch insbesondere
montags – freitags von 09:00 Uhr – 10:00 Uhr und zusätzlich dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
unter der jeweils bekannten Telefonnummer.