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Mietzuschuss

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf einen Mietzuschuss (Wohngeld) haben.

Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:

Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst auch die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Der Wohngeldrechner (überschlägige Berechnung) gibt Ihnen Auskunft zur Höhe des Wohngeldes.

 

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Maria Gonzalez Abal
E 43
04721 700-365
04721 700-999365
Bettina Lok
E.42, Erdgeschoss
04721 700-364
04721 700-999364
Heidi Pineiro-Gomez
E.45 Erdgeschoss
04721 700-371
04721 700-999371
Stefanie Stolter
E. 44, Erdgeschoss
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04721 700-999369
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