Integrationskurse
Erstmal wird im Aufenthaltgesetz mit der Teilnahme an Integrationskursen die Förderung der Integration von Ausländern und Spätaussiedlern gesetzlich verankert.
Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Die Kenntnis der deutschen Sprache ist eine entscheidende Voraussetzung für die berufliche und soziale Integration. Der Integrationskurs wird in 645 Unterrichtsstunden erteilt Der Sprachkurs umfasst 600 Unterrichtsstunden und ist in einen Basis- und einen Aufbausprachkurs unterteilt. Im Anschluss an den Sprachkurs findet ein 45 Unterrichtsstunden umfassender Orientierungskurs statt. Der Orientierungskurs soll den Zuwanderern Wissen über das demokratische Staatswesen, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit vermitteln. Der Integrationskurs endet mit einer zertifizierten Prüfung.
Neuzuwanderer aus den sog. Drittstaaten erhalten einen Anspruch, der sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Im Übrigen können Ausländer, die sich bereits vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes im Bundesgebiet aufgehalten haben (auch EU-Bürger), im Rahmen freier Plätze feiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen.
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