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Duldungen

Abgelehnte Asylantragsteller sind verpflichtet, das Bundesgebiet zu verlassen. Sofern die Betroffenen ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, ist die Ausländerbehörde schließlich gesetzlich dazu verpflichtet, den Aufenthalt zwangsweise zu beenden. Dieses ist den betroffenen Ausländern hinlänglich bekannt, die Ausländerbehörden weisen mehrmals darauf hin. Diesem Personenkreis wird eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) erteilt, solange –aus verschiedenen Gründen- weder eine Ausreise noch eine Rückführung möglich ist.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Herr Graubner
E. 33, Erdgeschoss
04721 700-374
04721 700-903
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27472 Cuxhaven

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Ausländerbehörde:
NUR mit Terminvereinbarung unter auslaenderbehoerde@cuxhaven.de
oder telefonisch insbesondere
montags – freitags von 09:00 Uhr – 10:00 Uhr und zusätzlich dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
unter der jeweils bekannten Telefonnummer.
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