Bleiberechtsregelungen
Aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen können die Innenminister der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister bestimmten Personengruppen (z.B. langjährig geduldeten Personen) ein Aufenthaltsrecht gewähren.
Um in den Genuss des Bleiberechts zu kommen, hat der Ausländer die von ihm geforderten Voraussetzungen zu schaffen (z.B. Passbeschaffung, Nachweis des Lebensunterhalts ohne öffentliche Leistungen).
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Bürgerservice (7.1)
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Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Ausländerbehörde:
NUR mit Terminvereinbarung unter auslaenderbehoerde@cuxhaven.de
oder telefonisch insbesondere
montags – freitags von 09:00 Uhr – 10:00 Uhr und zusätzlich dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
unter der jeweils bekannten Telefonnummer.
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