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Aufenthaltsgestattungen

Asylbewerber sind Personen, die in Deutschland um Asyl nachsuchen und über deren Asylantrag das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht entschieden hat. Diesem Personenkreis wird zur Durchführung des Asylverfahrens im Bundesgebiet eine Aufenthaltsgestattung erteilt. Diese erlischt mit Beendigung des Asylverfahrens.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Herr Graubner
E. 33, Erdgeschoss
04721 700-374
04721 700-903
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Adresse

Bürgerservice (7.1)

Adresse

Rathausplatz 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Ausländerbehörde:
NUR mit Terminvereinbarung unter auslaenderbehoerde@cuxhaven.de
oder telefonisch insbesondere
montags – freitags von 09:00 Uhr – 10:00 Uhr und zusätzlich dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
unter der jeweils bekannten Telefonnummer.
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 5

Parkplatz:

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