Abrechnung Hilfeleistung Feuerwehr
Der Einsatz der Feuerwehr der Stadt Cuxhaven ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich.
Für andere als die genannten Leistungen sowie weitere freiwillige Leistungen außerhalb des Brandschutzes erhebt die Stadt Cuxhaven gemäß Ihrer Satzung über Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Gebühren und Entgelte.
Zuständig für die Abrechnung ist die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Cuxhaven. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die u. g. Ansprechpartnerin.
Brandschutz und Rettungswesen (700)
Die Mitarbeiter/innen zu den Dienstleitungen bzw. der Verwaltung sind entsprechend den Öffnungszeiten im Footer unten zu erreichen.