Straßenreinigungsgebühren
Die Straßenreinigungsgebühr ist nicht das Entgelt für die Durchführung der Reinigung einer bestimmten Straßenstrecke vor dem Grundstück. Sie dient vielmehr dem Ausgleich des besonderen Vorteils, der dem Straßenanlieger erwächst, dass die an seinem Grundstück entlangführende Straße in der gesamten Länge durch die Gemeinde in einem sauberen und sicher benutzbaren Zustand gehalten wird. Entsprechendes gilt auch für Hinterlieger.
Der für die Straßenreinigungsgebühr zu Grunde gelegte Frontmetermaßstab ist als allgemeingültiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab anerkannt.
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (600.1)
Meyerstraße 40
27472 Cuxhaven
Di. u. Do.: 14:30-17:00 Uhr
Fr.: 7:30-12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Recyclingcentrum Gudendorf:
montags bis freitags:
Von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
samstags:
Von 09:00 bis 12:00 Uhr
Der letzte Einlass ist jeweils 15 Minuten vor Schließung!