Verwarngeld / Verwarnung im Straßenverkehr
Eine "Verkehrsüberwachung" erfolgt in Cuxhaven im ruhenden und fließenden Verkehr. Das bedeutet, dass falsch parkende oder zu schnell fahrende Fahrzeuge eine Verwarnung mit einem Verwarngeld erhalten. Ihr Einverständnis mit der Verwarnung können Sie damit erklären, dass Sie innerhalb einer Woche das Verwarngeld unter Angabe des Aktenzeichens bezahlen. Anderenfalls warten Sie bitte auf die Zusendung einer schriftlichen Verwarnung / Anhörung. In der schriftlichen Verwarnung / Anhörung können Sie dann zur Verwarnung Stellung nehmen oder auch den Fahrer des Fahrzeuges mitteilen. Kommt es zu keiner Zahlung des Verwarngeldes oder werden keine Gründe vorgelegt, die die Ordnungswidrigkeit rechtfertigen, wird der Vorgang zuständigkeitshalber an die Bußgeldstelle des Landkreises Cuxhaven zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Bei der Bußgeldstelle können jedoch noch weitere Kosten auf den Verkehrssünder zukommen.
Das Verwarngeld liegt im ruhenden und fließenden Verkehr zwischen 20,00 € und 55,00 €. Das Verwarngeld richtet sich nach den Ordnungswidrigkeiten die im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog geregelt sind.
Im fließenden Verkehr können Ordnungswidrigkeiten auch die Höhe des Verwarngeldes übersteigen, so dass kein Verwarngeld mehr vorliegt sondern ein Bußgeld. Bußgelder werden direkt von der Bußgeldstelle des Landkreises Cuxhaven bearbeitet.
Verkehr und Beiträge (5.2)
Rathausstraße 1
27472 Cuxhaven
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr