Telekommunikation und Post
Die Verlegung oder Veränderung von Telekommunikationsleitungen im öffentlichen Straßenraum unterliegt gemäß § 68 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes der Kontrolle der Stadt als Wegebaulastträger.
Gleiches gilt auch für die Errichtung und den Abbau von Telefonzellen, Postkästen und Kabelverteilerkästen auf städtischen Flächen.
Die Stadt überwacht auch in Absprache mit der Deutschen Telekom AG die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit öffentlichen Notrufsäulen.
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Verkehr und Beiträge (5.2)
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Rathausstraße 1
27472 Cuxhaven
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