Straßenreinigung (Überwachung), Winterdienst
Der Umfang der Straßenreinigungspflicht und des auszuübenden Winterdienstes durch die Stadt und die Anlieger (= Grundstückseigentümer) ist in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Cuxhaven in der zurzeit geltenden Fassung geregelt.
Die Nichtausübung dieser Pflichten können als Mangel bei der zuständigen Stelle der Stadt (siehe: „Anregungen und Beschwerden“ oder „Beschwerdemanagement“) gemeldet werden. Zusätzlich besteht aber auch die Möglichkeit eine Mängelkarte auszufüllen.
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Rathausstraße 1
27472 Cuxhaven
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