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Straßenbaustellen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.), müssen gesichert werden. In der Regel müssen für die Dauer der Arbeiten auch zusätzliche Verkehrszeichen aufgestellt werden, da durch die Baustelle zumeist Verkehrsflächen ganz oder teilweise dem Straßenverkehr entzogen werden.

Der Bauunternehmer muss daher vor Beginn der Arbeiten (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) bei der zuständigen Behörde eine verkehrsbehördliche Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist (siehe Fristen).

Für unterschiedliche Eingriffe in den Straßenraum / Straßenverkehr sehen die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) an die örtlichen Gegebenheiten anzupassende Regelpläne mit Verkehrszeichen sowie Regeln für das Absperren von Arbeitsstellen und das Aufstellen von Verkehrszeichen vor.

Den Antrag für Baustellen im Allgemeinen und das Aufstellen von Baustellengerüsten im Besonderen können Sie online hier stellen

 

Verfahrensablauf

Der für den Straßenbau, Rohrleitungsbau oder sonstige Arbeiten zugelassene Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der zuständigen Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auf seine Kosten auszuführen hat.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung von Baustellenanordnungen sind die Straßenverkehrsbehörden (Genehmigungsbehörden) bzw. - bei Straßenbauarbeiten - die Straßenbaubehörden. Straßenverkehrsbehörden sind in Niedersachsen die unteren Verkehrsbehörden. Diese sind in der Regel die Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbstständigen Städte und Gemeinden. Im Stadtgebiet Cuxhaven liegt die Zuständigkeit in der Regel bei der Verkehrsbehörde der Stadt.

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger ist zu beteiligen oder kann als Straßenbaubehörde die verkehrsbehördlichen Anordnungen selbst verfassen, wenn

  • Bundesautobahnen,
  • Bundes- und Landesstraßen sowie
  • die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)

betroffen sind.

Ansprechpartner
Torsten Höpcke
113
04721 700-730
04721 700-922
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • schriftlicher Antrag,  (alternativ können Sie auch das Online-Formular nutzen - klicken Sie hier auf den nachfolgenden Link zum ONLINE-ANTRAG 
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA 95 oder individuell)
  • eventuell Umleitungsplan

Welche Unterlagen werden sonst noch benötigt?

Nachweise darüber, welche Mitarbeiter als Verantwortliche vor Ort in der Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen geschult worden sind (Schulungsnachweise).

Wenn diese Schulungsnachweise nicht erbracht werden können, besteht auch die Möglichkeit, ein dafür zugelassenes Beschilderungsunternehmen zu beauftragen, welches die Verantwortung für die Absicherung der Arbeitsstelle übertragen bekommen kann.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Anordnung beträgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.
Bei der Aufstellung eines Baustellengerüstes über einen längeren Zeitraum, in der Regel länger als ein Monat und für die Lagerung von Baumaterialien, Bauwagen etc. im öffentlich gewidmeten Straßenraum werden zusätzlich Gebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung erhoben (2,05 € je Quadratmeter im Monat, mindestens 21,00 Euro).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die erforderlichen verkehrsbehördlichen Anordnungen sind dabei nach den geltenden Regelungen von den Bauunternehmen stets rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der geplanten Bauarbeiten, schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Stadt Cuxhaven) zu beantragen. Für Baustellen, die länger als 3 Monate dauern, auf Hauptverkehrsstraßen sowie bei Vollsperrungen von Straßen ist der Antrag in der Regel mindestens 4 Wochen vor Baubeginn zu stellen. Bei Gefahr im Verzug, bei Störungen im Leitungsnetz sowie in begründeten Ausnahmefällen, kann von den genannten Antragsfristen abgewichen werden.

Anträge / Formulare

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag (bitte den Link klicken)

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