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Straßenausbaubeiträge

Straßenausbaubeiträge werden gem. der Nds. Kommunalabgabenordnung und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Cuxhaven zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Verkehrsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) erhoben. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass, wenn im Laufe der Zeit eine Straße, für die bereits früher einmal Erschließungsbeiträge erhoben worden sind, erweitert, erneuert oder verbessert wird oder wenn z.B. eine Straße im Außenbereich hergestellt wird, die keine Bebaubarkeit vermittelt, hierfür Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Beitragspflichtig sind die Eigentümer derjenigen Grundstücke, die entweder unmittelbar an der ausgebauten Straße anliegen oder die als Hinterliegergrundstücke rechtlich gesicherte Zuwegungen haben.
Die Stadt übernimmt einen Eigenanteil an den Ausbaukosten, der umso größer ist, je stärker die Nutzung der ausgebauten Straße durch die Allgemeinheit ist. Der auf die Beitragspflichtigen entfallende Anteil an den beitragsfähigen Kosten wird nach dem gleichen Schlüssel wie bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen verteilt: Je größer ein Grundstück und je mehr Vollgeschosse darauf vorhanden oder zulässig sind, umso höher ist der Beitrag.
Damit die Beitragspflichtigen nicht völlig unvorbereitet von einer Beitragserhebung getroffen werden und damit sie wissen, was mit "ihrer" Straße geschieht, wird so früh wie möglich vor dem geplanten Ausbau eine Informationsveranstaltung für alle betroffenen Grundstückseigentümer durchgeführt, in der die geplante Baumaßnahme vorgestellt und auch auf die voraussichtliche Beitragshöhe eingegangen wird. So erhalten die Beitragspflichtigen einen nicht unerheblichen zeitlichen Vorlauf, um finanziell disponieren zu können.

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