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Heckenüberwüchse

Gemäß § 31 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24. September 1980 dürfen unter anderem Anpflanzungen nicht so angelegt werden, dass sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Solche unzulässigen Heckenüberwüchse können als Mangel bei der zuständigen Stelle der Stadt (siehe: „Anregungen und Beschwerden“ oder „Beschwerdemanagement“) gemeldet werden. Zusätzlich besteht aber auch die Möglichkeit eine Mängelkarte auszufüllen.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Marie Blank
105
04721 700-744
Carolin Crohn
114, 1. Etage
04721 700-753
04721 700-922
Angelika Gohlke
111, 1. Etage
04721 700-743
04721 700-922
Kerstin Tiedemann
111, 1. Etage
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04721 700-922
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