Güterkraftverkehr / Gefahrgut
Die Beförderung gefährlicher Güter ist hauptsächlich in der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) geregelt.
Für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter außerhalb der Autobahnen ist eine Fahrwegbestimmung nach den Vorschriften des § 35 Absatz 3 GVSEB erforderlich.
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