Container für Bauschutt
Das Aufstellen von Containern im öffentlichen Verkehrsraum ist genehmigungspflichtig. Die Anmeldung hat schriftlich per Mail oder Fax mindestens 2 Werktage vor Aufstellung zu erfolgen. Bei Prüfung des Aufstellortes wird die Mindestdurchfahrtsbreite der Fahrbahn usw. geprüft. Das Aufstellen von Containern im Geh- und Radwegbereich ist nicht erlaubt.
Die Aufstellung von Containern ab dem 7. Tag ist sondernutzungsgebührenpflichtig. Die Sondernutzungsgebühr beträgt 21,-- Euro im Monat pro Container.
Für die Aufstellung von Containern auf gebührenpflichtigen Parkplätzen wird - je nach Dauer der Aufstellung - eine Nutzungsausfallentschädigung erhoben. Diese beträgt 50 % des Parkgebührenausfalls.
Verkehr und Beiträge (5.2)
Rathausstraße 1
27472 Cuxhaven
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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