Bewohnerparkausweis Verlängerung
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Spezielle Hinweise:
Sofern sich das KFZ-Kennzeichen nicht geändert hat, bzw. das Fahrzeug nicht gewechselt wurde, werden keine Unterlagen benötigt.
Spezielle Hinweise: Die jährliche Gebühr beträgt 30,- €.
Falls nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes weiterhin ein Parkausweis gewünscht wird, teilen Sie mir dies bitte rechtzeitig (2 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit) telefonisch, schriftlich, per Email oder per Fax mit.
Der Parkausweis berechtigt zum Parken auf den ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen der jeweiligen Straße in der der Antragsteller wohnt. Ein garantierter Parkplatz ist mit dem Parkausweis ebenso wenig verbunden wie ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz .
Verkehr und Beiträge (5.2)
Rathausstraße 1
27472 Cuxhaven
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr