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Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste

Für im Sozialdienst tätige Unternehmen, die zur Berufsausübung auf Kraftfahrzeuge angewiesen sind, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erteilt werden. Dieser so genannte „Pflegedienstparkausweis“ kann nur für Firmenfahrzeuge erteilt werden, deren Einsatz am Einsatzort zur Verrichtung der Pflegedienste zwingend erforderlich ist.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Andreas Ebelt
105, 1. Etage
04721 700-752
04721 700-922
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Schriftlicher Antrag mittels Antragsformular.

Kopie der KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr für den einjährigen Ausweis beträgt für das erste Fahrzeug 50,00 €; für jedes weitere 25,00 €.

Wenn Sie einen Parkausweis für drei Jahre beantragen, beträgt die Gebühr für das erste Fahrzeug 100,00 €, für jedes weitere 50,00 €.

Bei einem Fahrzeugwechsel fällt eine Gebühr in Höhe von 15,-- € an.

Rechtsgrundlage

Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung.

Ort auswählen
Adresse

Verkehr und Beiträge (5.2)

Adresse

Rathausstraße 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 5

Parkplatz:

Anzahl: 20

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