Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste
Für im Sozialdienst tätige Unternehmen, die zur Berufsausübung auf Kraftfahrzeuge angewiesen sind, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erteilt werden. Dieser so genannte „Pflegedienstparkausweis“ kann nur für Firmenfahrzeuge erteilt werden, deren Einsatz am Einsatzort zur Verrichtung der Pflegedienste zwingend erforderlich ist.
Schriftlicher Antrag mittels Antragsformular.
Kopie der KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Die Verwaltungsgebühr für den einjährigen Ausweis beträgt für das erste Fahrzeug 50,00 €; für jedes weitere 25,00 €.
Wenn Sie einen Parkausweis für drei Jahre beantragen, beträgt die Gebühr für das erste Fahrzeug 100,00 €, für jedes weitere 50,00 €.
Bei einem Fahrzeugwechsel fällt eine Gebühr in Höhe von 15,-- € an.
Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Verkehr und Beiträge (5.2)
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