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Sanierung

Sanierung im städtebaulichen Sinne soll dort betrieben werden, wo ein Gebiet nach seinem Baubestand oder seiner Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen nicht entspricht. Über das Baugesetzbuch ist der Kommune die Möglichkeit eines breit gefächerten Instrumentariums an die Hand gegeben, entsprechende städtebauliche Missstände beheben zu können. Bei Anerkennung eines Sanierungsfalles stehen der Kommune staatliche Fördermittel zur Verfügung.

Die Stadt Cuxhaven bereitet Sanierungsmaßnahmen vor, plant diese, führt Beratungen und gibt Auskünfte zu Maßnahmen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Außerdem erteilt sie sanierungsrechtliche Genehmigungen bei Bauvorhaben oder Kaufverträgen.

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Ansprechpartner
Vincent Grieser
1.08, 1. Etage
04721 700-415
04721 700-904
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Bauleitplanung und Stadtentwicklung (6.1)

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27472 Cuxhaven

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