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Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Vor dem erstmaligen Aufstellen und Ingebrauchnehmen von fliegenden Bauten wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt. Die Ausführungsgenehmigung wird befristet für längstens fünf Jahre in einem Prüfbuch erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.

TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • Bau- und Betriebsbeschreibungen,
  • Bauzeichnungen aus Papier auf Gewebe aufgezogen oder aus gleichwertigem Material (übersichtliche Darstellung der gesamten Anlage, z. B. im Maßstab 1 : 100 oder 1 : 50),
  • Einzelzeichnungen der tragenden Bauteile und deren Verbindungen, z. B. im Maßstab 1 : 10 oder 1 : 5,
  • Nachweise der Standsicherheit sowie die Sicherheitsnachweise über die maschinentechnischen Teile und elektrischen Anlagen,
  • Prinzipschaltpläne für elektrische, hydraulische oder pneumatische Anlagenteile oder Einrichtungen,
  • Zeichnungen über die Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis für Zelte mit mehr als 400 Besucherplätzen.

Die Bauvorlagen sind nach § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. § 23 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in deutscher Sprache vorzulegen.

§ 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
§ 23 Abs. 1 und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erteilung der Ausführungsgenehmigung muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen.

Vor der Aufstellung (ca. 10 Tage) ist diese bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.

Rechtsgrundlage
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Adresse

Bauaufsicht und Immissionsschutz (6.2)

Adresse

Rathausplatz 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 5

Parkplatz:

Anzahl: 20

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