Ablösung von PKW-Einstellplätzen
Können PKW-Einstellplätze nicht oder nur unter außergewöhnlichen Schwierigkeiten hergestellt werden, so kann die Bauaufsichtsbehörde gem. § 47 NBauO ausnahmsweise zulassen, dass die Herstellung der PKW-Einstellplätze durch die Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde (hier: Stadt Cuxhaven) ersetzt wird.
Nach der Ablösesatzung der Stadt Cuxhaven errechnet sich der Ablösebetrag folgendermaßen:
a) Die Grundstückskosten auf der Grundlage der Bodenrichtwerte werden mit der durchschnittlichen Flächengröße eines PKW-Einstellplatzes (25m²) multipliziert und
b) mit dem Produkt aus den pauschalen Herstellungskosten im Stadtgebiet und der jeweils gültigen Preisindexzahl zur Baugebührenordnung addiert.
Der Höchstbetrag des Ablösebetrages für einen PKW-Einstellplatz beläuft sich auf € 17.000,-.
Bauaufsicht und Immissionsschutz (6.2)
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