• Schriftgröße der Seite ändern
    Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
  • Farbkontrast der Seite ändern
    Helle SeiteDunkle Seite

Ablösung von PKW-Einstellplätzen

Können PKW-Einstellplätze nicht oder nur unter außergewöhnlichen Schwierigkeiten hergestellt werden, so kann die Bauaufsichtsbehörde gem. § 47 NBauO ausnahmsweise zulassen, dass die Herstellung der PKW-Einstellplätze durch die Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde (hier: Stadt Cuxhaven) ersetzt wird.

Nach der Ablösesatzung der Stadt Cuxhaven errechnet sich der Ablösebetrag folgendermaßen:

a) Die Grundstückskosten auf der Grundlage der Bodenrichtwerte werden mit der durchschnittlichen Flächengröße eines PKW-Einstellplatzes (25m²) multipliziert und

b) mit dem Produkt aus den pauschalen Herstellungskosten im Stadtgebiet und der jeweils gültigen Preisindexzahl zur Baugebührenordnung addiert.

Der Höchstbetrag des Ablösebetrages für einen PKW-Einstellplatz beläuft sich auf € 17.000,-.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Ricarda Nordenholz
E 08/Rathaus-Neubau/Erdgeschoss
04721 700-313
04721 700-999313
Ort auswählen
Adresse

Bauaufsicht und Immissionsschutz (6.2)

Adresse

Rathausplatz 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 5

Parkplatz:

Anzahl: 20

Fahrplanauskunft